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   OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 940/18   

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https://dejure.org/2018,39514
OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 940/18 (https://dejure.org/2018,39514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.11.2018 - 4 W 940/18 (https://dejure.org/2018,39514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. November 2018 - 4 W 940/18 (https://dejure.org/2018,39514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1470
  • NJW-RR 2019, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.02.2006 - C-473/04

    Plumex - Gerichtliche Zusammenarbeit - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Artikel 4

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 940/18
    Diese Zustellungsarten stehen gleichrangig nebeneinander (EuGH NJW 2006, 975 - Plumex/Young Sports NV in Bezug auf die Zustellung vAw; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. März 2017 - I-15 U 67/16 -, Rn. 63, juris; Heß NJW 2001, 15; Stadler IPrax 2001, 514).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11

    Justizgewähranspruch: Erneute förmliche Auslandszustellung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 940/18
    Wenn - wie hier - der Gegner nicht beteiligt ist und sich die Beschwerde als begründet erweist, ist für das Beschwerdeverfahren keine Kostenentscheidung zu treffen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2011, 5 W 8/11 - juris; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. § 97 Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 940/18
    Diese Zustellungsarten stehen gleichrangig nebeneinander (EuGH NJW 2006, 975 - Plumex/Young Sports NV in Bezug auf die Zustellung vAw; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. März 2017 - I-15 U 67/16 -, Rn. 63, juris; Heß NJW 2001, 15; Stadler IPrax 2001, 514).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2021 - 6 W 95/21

    Zustellung im Parteibetrieb nach der EuZVO

    Eine Ersetzung der Zustellungsart kommt erst dann in Betracht, wenn der Privatpartei keine Möglichkeit der Zustellung mehr nach der EuZVO verbleibt (dazu OLG Dresden, Beschluss vom 6.11.2018 - 4 W 940/18).

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den die internationale Zustellung verweigernden Beschluss des Landgerichts ist zulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6.11.2018 - 4 W 940/18 = NJW-RR 2019, 319).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in der Kommentierung (vgl. MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, ZPO, § 922 Rn 11) - zu Unrecht verallgemeinernd - zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 6.11.2018 (a.a.O.).

  • LG Dresden, 12.11.2019 - 1a O 1056/19

    Twitter darf nicht wegen scherzhaftem "Tweet" sperren

    Bei einer Auslandszustellung, bei der der Beschluss - wie hier - von Amts wegen zuzustellen ist (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2019, 319), ist die Vollziehungsfrist gewahrt, wenn innerhalb der Frist der Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht eingereicht wird und die tatsächliche Zustellung "dem nächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.7.20136 U 120/13, BeckRS 2013, 20071; Beschluss vom 1.7.2014, 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183; Zöller/Vollkommer, aaO., § 929 Rn. 10).
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