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   OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31642
OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12 (https://dejure.org/2012,31642)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.09.2012 - 4 W 961/12 (https://dejure.org/2012,31642)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. September 2012 - 4 W 961/12 (https://dejure.org/2012,31642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitgeber darf E-Mail Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung nicht ungefragt löschen

  • JurPC

    Löschung eines E-Mail-Accounts

  • kanzlei.biz

    Löschung des E-Mail Accounts eines ehemaligen Mitarbeiters nicht ohne weiteres möglich

  • Betriebs-Berater

    Löschung eines E-Mail-Account nach Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    Keine Löschung eines E-Mail-Account nach Kündigung

  • aufrecht.de

    Löschen privater E-Mails nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz: Arbeitgeber darf EMail-Account des Arbeitnehmers nicht ohne weiteres löschen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Emails und Email-Account eines Arbeitnehmers nach Kündigung nicht ungefragt löschen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Firma darf E-Mail Account von ehem. Mitarbeiter nicht ungefragt löschen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Löschung eines E-Mail-Accounts nach Ausscheiden eines Mitarbeiters

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Löschen von E-Mail-Account eines gekündigten Mitarbeiters

  • heise.de (Pressebericht, 25.02.2013)

    Unternehmen darf Mails von Ex-Mitarbeiter nicht ungefragt löschen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf E-Mail-Account nicht einfach so löschen

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Auch bei geschäftlichen E-Mails ist Datenschutz unumgänglich...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Firmen-Email-Account nicht sofort löschen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Löschung eines E-Mail-Accounts nach Ausscheiden eines Mitarbeiters

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Email-Account eines Arbeitnehmers nach Kündigung nicht löschen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf E-Mail-Account seines ausgeschiedene Mitarbeiters nicht ungefragt löschen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Darf das E-Mail-Konto eines Arbeitnehmers nach Kündigung einfach gelöscht werden?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Löschung eines E-Mailaccount nach Kündigung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Betrieblicher E-Mail-Account - Schadenersatzanspruch nach vorzeitiger Löschung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Löschen eines E-Mail Accounts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    E-Mails ehemaliger Mitarbeiter dürfen nicht vorschnell gelöscht werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    E-Mail-Account des Arbeitnehmers darf nach Kündigung nicht ungefragt durch Arbeitgeber gelöscht werden - Schadensersatzanspruch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Löschung des E-Mail-Accounts eines gekündigten Arbeitnehmers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei Datenlöschung durch Unternehmen aus einem Email-Account des Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Account darf nicht einfach so gelöscht werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschen von E-Mail-Account eines gekündigten Mitarbeiters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von Unternehmensdaten durch Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Mails der Mitarbeiter nicht ungefragt löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von E-Mail-Accounts ehemaliger Arbeitnehmer - Schadensersatzansprüche drohen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrieblicher E-Mail-Account darf nicht sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden - Interesse an der Nutzung des Accounts kann weiter bestehen

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Chef private Mails nach der Kündigung löschen?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 27
  • K&R 2013, 352
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Die Einstufung eines Vorgangs als strafrechtlich relevant ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen (BGH VersR 2005, 277; NJW 1982, 2246).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Bei der - hier nicht auszuschließenden - Verletzung eines absoluten Rechtsgutes reicht es aus, wenn künftige, wenngleich nur entfernte Schadensfolgen möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH MDR 2007, 792; NJW 2011, 1432).
  • OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 70/01

    Unterlassungsanspruch ; Prozessbetrug; Tatsachenbehauptung; Zivilprozess ;

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Anders ist dies lediglich dann, wenn diese Beurteilung des Sachverhalts nicht als Rechtsauffassung kenntlich gemacht wird, sondern bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, nachprüfbaren und dem Beweis zugänglichen, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft (BGH, NJW 1982, 2246; NJW 2005, 280, 282; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.3.3005 - 15 U 167/04 - juris; OLG Celle AfP 2002, 508).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 15 U 167/04

    Unterlassungsanspruch bei Darstellung eines Verdachts des Prozessbetruges auf

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Anders ist dies lediglich dann, wenn diese Beurteilung des Sachverhalts nicht als Rechtsauffassung kenntlich gemacht wird, sondern bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, nachprüfbaren und dem Beweis zugänglichen, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft (BGH, NJW 1982, 2246; NJW 2005, 280, 282; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.3.3005 - 15 U 167/04 - juris; OLG Celle AfP 2002, 508).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1991 - 22 U 30/91

    Zweckbestimmung des Vertrages entscheidend für Art des Vertrages; Dienstvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Zwar stellen gelöschte Daten in einem E-Mail account kein Eigentum im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 90 BGB dar, da "Sachen" in diesem Sinne nur körperliche Gegenstände in einem der drei möglichen Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig) sind, elektronische Daten dagegen aus elektrischen Spannungen bestehen (LG Konstanz, NJW 1996, Seite 2662), jedoch können in Fällen wie hier Ansprüche, die aus einem Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Nebenpflichten erwachsen sowie daneben auch Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz geltend gemacht werden (Wolfgang Rombach, CR 1990, Seiten 101 ff.; OLG Düsseldorf, CR 1991, Seiten 668 f.).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Dabei muss zwischen den Parteien eine besondere rechtliche Beziehung bestehen (vgl. nur BGH, Urt. v. 17.05.1994, X ZR 82/92, Rn.25 - juris).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Ansprüche aus Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB sowie aus § 280 BGB in Verbindung mit dem Mustertransportvertrag in Betracht (vgl. BGH, CR 2000, 424 ff.).
  • LG Konstanz, 10.05.1996 - 1 S 292/95

    Gelöschte Festplatte - § 823 Abs. 1, § 90 BGB, Daten sind keine 'Sache',

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Zwar stellen gelöschte Daten in einem E-Mail account kein Eigentum im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 90 BGB dar, da "Sachen" in diesem Sinne nur körperliche Gegenstände in einem der drei möglichen Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig) sind, elektronische Daten dagegen aus elektrischen Spannungen bestehen (LG Konstanz, NJW 1996, Seite 2662), jedoch können in Fällen wie hier Ansprüche, die aus einem Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Nebenpflichten erwachsen sowie daneben auch Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz geltend gemacht werden (Wolfgang Rombach, CR 1990, Seiten 101 ff.; OLG Düsseldorf, CR 1991, Seiten 668 f.).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
    Wo sie möglich ist, fehlt das Feststellungsinteresse für eine Feststellungsklage (BGH NJW 1996, 2097; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl. § 254 Rn 2).
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Zwar würde der Verfügungsklägerin hier wohl gegenüber dem Verfügungsbeklagten evtl. (jedoch wohl vor einem Arbeits -Gericht und nicht vor einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit; ArbG Hamburg , Urteil vom 24.01.2013, Az.: 29 Ga 2/13, u.a. in: NZWiSt 2014, Seiten 419 f. ) ein Anspruch gemäß § 667 BGB analog auf Herausgabe dessen zustehen, was der Verfügungsbeklagte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bei der Verfügungsklägerin erlangt hat (Fotos, Filme, Schriftsätze, Akten etc. p.p. sowie deren Datenträger), wenn der Verfügungsbeklagte daran kein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) zusteht ( BGH , Urteil vom 26.02.2009, Az.: I ZR 28/06, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1420 ff.; BAG , Urteil vom 11.04.2006, Az.: 9 AZR 500/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 3803 ff.; BGH , Urteil vom 28.01.1993, Az.: I ZR 294/90, u.a. in: NJW 1993, Seiten 1786 ff.; OLG Dresden , Beschluss vom 05.09.2012, Az.: 4 W 961/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 27 f.; Thüringer LAG , Urteil vom 18.03.2015, Az.: 6 SaGa 5/14, u.a. in: "juris"; LAG Niedersachsen , Urteil vom 21.10.2009, Az.: 2 Sa 1438/08, u.a. in: "juris"; LAG Hamm (Westfalen) , Urteil vom 26.02.1991, Az.: 11 (10) Sa 1398/90, u.a. in: ARST 1991, Seiten 182 f.; Hoffmann-Remy/Tödtmann , NZA 2016, Seiten 792 ff.; Ernst , CR 2012, Seiten 276 ff. = = NJOZ 2011, Seiten 953 ff.; Legerlotz , ArbRB 2011, Seiten 250 ff.; Oberwetter , NJW 2011, Seiten 417 f.; Bierekoven , ITRB 2011, Seiten 110 ff.; Bissels/Lützeler/Wisskirchen , BB 2010, 2433 ff. ), jedoch macht die Verfügungsklägerin einen derartigen Anspruch hier gerade nicht geltend.

    Auch würde der Verfügungsklägerin hier zwar noch ggf. ein Anspruch auf Offenlegung des Inhalts des Facebook-Accounts des Verfügungsbeklagten aufgrund des ehemaligen Mitarbeiterverhältnisses (aber wohl ebenso nur in einem Arbeits gerichtsverfahren) zustehen, wenn der Verfügungsbeklagte vertrauliche bzw. geheime Informationen , die er während seiner Anstellung bei der Verfügungsklägerin gesammelt hatte, in diesem Facebook-Account gespeichert hätte ( BAG , Urteil vom 15.12.1987, Az.: 3 AZR 474/86, u.a. in: NJW 1988, Seiten 1686 f.; BAG , Urteil vom 16.03.1982, Az.: 3 AZR 83/79, u.a. in: NJW 1983, Seiten 134 f.; LAG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 21.02.2013, Az.: 2 Sa 386/12, u.a. in: ZD 2013, Seiten 460 ff.; OLG Dresden , Beschluss vom 05.09.2012, Az.: 4 W 961/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 27 f.; Hoffmann-Remy/Tödtmann , NZA 2016, Seiten 792 ff.; Ernst , CR 2012, Seiten 276 ff. = NJOZ 2011, Seiten 953 ff.; Legerlotz , ArbRB 2011, Seiten 250 ff.; Oberwetter , NJW 2011, Seiten 417 f.; Bierekoven , ITRB 2011, Seiten 110 ff.; Bissels/Lützeler/Wisskirchen , BB 2010, 2433 ff. ), jedoch macht die Verfügungsklägerin einen derartigen Anspruch hier auch nicht geltend.

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