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   OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07   

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https://dejure.org/2008,15271
OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07 (https://dejure.org/2008,15271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 4 WF 123/07 (https://dejure.org/2008,15271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 4 WF 123/07 (https://dejure.org/2008,15271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft eines Verfahrenspflegers gegenüber einem minderjährigen Kind durch das Beschwerdegericht oder im Vergütungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § ... 56 g Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 67 a; ; FGG § 67 a Abs. 1; ; FGG § 67 a Abs. 2; ; FGG § 67 a Abs. 5; ; FGG § 70 b Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 2; ; BGB § 1836; ; VBVG § 1; ; VBVG § 2; ; VBVG § 3; ; VBVG § 3 Abs. 1; ; VBVG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; VBVG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem Beschwerdegericht oder im Vergütungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 370
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07
    Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es auch genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (vgl. BGH, FamRZ 2000, 1569, 1571).
  • BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers für die Erstellung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07
    Schon daraus lässt sich ersehen, dass das Familiengericht sie zur berufsmäßigen Verfahrenspflegerin bestellt hat, weil es schwierige rechtliche Probleme angenommen hat (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462).
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden ist, eine nachträgliche Feststellung sei jederzeit möglich (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2011, 1252, 1253; 2009, 370; OLG Brandenburg ZKJ 2009, 132, 133; OLG Schleswig FGPrax 2010, 139), lagen dem Bestellungsentscheidungen zugrunde, die noch mit der unbefristet möglichen Beschwerde nach § 19 FGG angegriffen werden konnten.
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wurde, eine nachträgliche Feststellung sei jederzeit möglich (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2011, 1252, 1253; 2009, 370; OLG Brandenburg ZKJ 2009, 132, 133; OLG Schleswig FGPrax 2010, 139), lagen dem Bestellungsentscheidungen zugrunde, die noch mit der unbefristet möglichen Beschwerde nach § 19 FGG angegriffen werden konnten.
  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Vielmehr ist diese Feststellung auch nachholbar und kann selbst vom Beschwerdegericht oder noch im Vergütungsverfahren und zudem auch für die Vergangenheit ausgesprochen werden (OLG Naumburg, FamRZ 2009, 370; FamRZ 2011, 1252; Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage 2013, Anh zu § 1836 § 1 VBVG Rn. 8).

    Zudem reicht es aus, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (vgl. BGH, FamRZ 2000, 1569 [1571]; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 370).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Indes ist auch eine Bestellungsentscheidung der hier vorliegenden Art nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Auslegung zugänglich; ergibt diese die Bestellung zum berufsmäßig tätigen Pfleger, stellen sich die weiteren Fragen, in welchen Fällen eine unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit nachholbar ist sowie ob und wann einer solchen Nachholung eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt beizumessen ist, nicht mehr (eingehend: OLG Hamm FGPrax 2008, S. 106 f.; zur Nachholung sogar noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren: OLG Hamm OLGR 2004, S. 189 ff.; OLG Naumburg FamRZ 2009, S. 370).
  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

    Dem steht nicht entgegen, dass das Amtsgericht die Feststellung der Berufsmäßigkeit im Beschluss vom 8. Dezember 2009 noch nicht vorgenommen hatte; eine solche Feststellung ist jederzeit nachholbar (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 9. Juli 2008, 4 WF 123/07 - FamRZ 2009, 370).
  • LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13

    Möglichkeit einer nachträglichen isolierten Feststellung der Berufsmäßigkeit

    Auch die vom OLG Naumburg (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2008, Az.: 4 WF 123/07 = FamRZ 2009, 370; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.01.2011, Az.: 2 Wx 17/10 = FamRZ 2011, 1252) entschiedenen Fälle betreffen Sachlagen, bei denen das Gericht einen Berufspfleger bestellen wollte und lediglich die Berufsmäßigkeit nicht ausdrücklich festgestellt hatte.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    Dass der Wortlaut des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB weder Gleichzeitigkeit noch einen engen zeitlichen Zusammenhang der Feststellung der Berufsmäßigkeit mit der Bestellung des Betreuers erfordert, sondern vor allem dann, wenn die Vorschrift zunächst übersehen wurde beziehungsweise wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse später geändert oder anders als ursprünglich erwartet entwickelt haben, auch eine nachträgliche Entscheidung zulässt, entspricht der in Judikatur und Schrifttum inzwischen wohl ganz herrschenden Meinung (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 01.02.2001 - 3Z BR 34/01, Rdn. 6, BayObLGZ 2001, 19 = NJW-RR 2001, 943; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2008 - 10 WF 167/08, Rdn. 10, NJOZ 2009, 513 = ZKJ 2009, 132; OLG Naumburg, Beschl. v. 09.07.2008 - 4 WF 123/07, Rdn. 7, FamRZ 2009, 370 = OLG-Rp 2009, 126; ferner BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [1]; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht; 4. Aufl., BGB § 1836 Rdn. 15; Erman/ Saar, BGB, 13. Aufl., Anhang § 1836 Rdn. 4 [c]; jurisPK-BGB/Pammler-Klein/Pammler, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 18; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 6; NK-BGB/Fritsche, 2. Aufl., § 1836 Rdn. 3; einschränkend Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 9; a.A. Bienwald, FamRZ 2009, 370 und Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb.
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