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   OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10   

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https://dejure.org/2010,10390
OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10 (https://dejure.org/2010,10390)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.10.2010 - 4 WF 133/10 (https://dejure.org/2010,10390)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 4 WF 133/10 (https://dejure.org/2010,10390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 120 Abs. 1 Satz 2, 115 Abs. 3 ZPO; § 90 SGB_XII
    Verfahrenskostenhilfe: Miteigentumsanteil an einem Grundstück als Schonvermögen, Stundung der Zahlungsverpflichtung bei Zahlung der Verfahrenskosten aus dem Vermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stundung der Verfahrenskosten bis zur Verwertung eines Vermögensgegenstandes im Verfahren der Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stundung der Verfahrenskosten bis zur Verwertung eines Vermögensgegenstandes im Verfahren der Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Diesmal Verfahrenskostenhilfe: Notfalls Immobilie verkaufen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    VKH beantragt - Haus muss verkauft werden

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe im Wege der Stundung der Verfahrenskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 386
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1986 - 9 WF 161/86

    Verwertungsanordnung; Ratensparvertrag; Unzumutbarkeit; Zinsverlust

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10
    Vielmehr ist in diesem Fall anzuordnen, dass der aus dem Vermögen zu bezahlende Betrag gestundet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2008, FamRZ 2009, 138; OLG München, Beschluss vom 30.12.1997, OLGR München 1998, 365; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1986, FamRZ 1986, 1123, 1124; Völker/Zempel, a.a.O., § 120 ZPO Rn 7; Fischer, in: Musielak, Kommentar zur ZPO, 7. Auflage 2009, § 120 ZPO Rn 5; Pukall, in: Saenger, Handkommentar zur ZPO, 3. Auflage 2009, § 120 ZPO Rn 6; Geimer, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 28. Auflage 2010, § 120 ZPO Rn 10 m.w.N.; a.A. Bork, in: Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2004, § 115 ZPO Rn 94).
  • OLG Köln, 07.09.2000 - 14 WF 106/00

    PKH - Bestimmung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10
    Daher kann die Zahlung der anteiligen Verfahrenskosten unbeziffert angeordnet werden (so auch OLG Karlsruhe, a.a.O., entgegen OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2000, FamRZ 2001, 632).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2008 - 5 WF 66/08

    Berücksichtigung eines als sicher erscheinenden Vermögenszuwachses bei der

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10
    Vielmehr ist in diesem Fall anzuordnen, dass der aus dem Vermögen zu bezahlende Betrag gestundet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2008, FamRZ 2009, 138; OLG München, Beschluss vom 30.12.1997, OLGR München 1998, 365; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1986, FamRZ 1986, 1123, 1124; Völker/Zempel, a.a.O., § 120 ZPO Rn 7; Fischer, in: Musielak, Kommentar zur ZPO, 7. Auflage 2009, § 120 ZPO Rn 5; Pukall, in: Saenger, Handkommentar zur ZPO, 3. Auflage 2009, § 120 ZPO Rn 6; Geimer, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 28. Auflage 2010, § 120 ZPO Rn 10 m.w.N.; a.A. Bork, in: Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2004, § 115 ZPO Rn 94).
  • OLG Celle, 18.12.1995 - 21 WF 181/95
    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10
    Denn in solchen Fällen hat das Grundstück seine Eigenschaft als Familienheim noch nicht verloren (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.1995, NdsRpfl 1996, 57; Geimer, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 28. Auflage 2010, § 115 ZPO Rn 53).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 156/15

    Verfahrenskostenhilfe auch bei Eigentum an Dreifamilienhaus möglich

    Voraussetzung für den Vermögenseinsatz ist jedoch stets, dass die Verwertung des Vermögens zeitnah überhaupt möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2011, 386f; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a.a.O., Rn 313, 326).

    Allerdings führen die möglichen Schwierigkeiten der zeitnahen Verwertung eines Vermögensgegenstandes nicht dazu, dass er als Schonvermögen zu behandeln ist; vielmehr kann in diesem Fall anzuordnen sein, dass der aus dem bereits vorhandenen Vermögen zu zahlende Betrag gestundet wird (vgl. nur: OLG Koblenz, MDR 2014, 48f, bei juris Langtext Rn 5 m.w.N.; OLG Bremen, FamRZ 2011, 386f m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie hier - noch um Miteigentumsanteile handelt und die Zustimmung des anderen Miteigentümers nicht vorliegt (vgl. zum Vorstehenden: OLG Thüringen, Beschluss vom 22.05.2014, AZ: 4 WF 194/14, bei juris Langtext Rn 13; OLG Bremen, FamRZ 2011, 386, 387 m.w.N.; OLG Hamm, FamRZ 2011, 1744, bei juris Langtext Rn 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 105/16

    Verpflichtung zur Verwertung eines vom getrennten lebenden Ehepartner weiterhin

    Nach Ablauf des Trennungsjahres gilt dies - ebenso wie nach § 90 II Nr. 8 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Hanseatisches Oberlandesgericht - OLG - Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 4 WF 133/10 -, juris Rn. 4), dessen Schutz des angemessenen Hausgrundstücks sich regelmäßig nur auf ein selbst genutztes Objekt erstreckt (vgl. aber § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII; vgl. auch Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 115 ZPO, Rn. 53) - nicht mehr.
  • VGH Bayern, 24.05.2013 - 22 C 13.74

    Prozesskostenhilfe

    Vielmehr ist in diesem Fall anzuordnen, dass der Klägerin der aus ihrem Vermögen zu zahlende Betrag vorläufig gestundet wird, bis sie das durch ihre Grundstücke verkörperte Vermögen so umgeschichtet hat, dass sie die von der Prozesskostenhilfe erfassten Verfahrenskosten zahlen kann (vgl. OLG Bremen, B.v. 26.10.2010 - 4 WF 133/10 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Eine Verwertung der Grundstücke innerhalb von eineinhalb Jahren dürfte bei dem derzeitigen Nachfrageüberhang auf dem Immobilienmarkt möglich sein, so dass dahinstehen kann, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Verfahrenskosten bei gleichzeitiger Stundung ausnahmsweise nicht in Betracht käme, wenn Immobilienvermögen nicht innerhalb der Vierjahresfrist des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO verwertet werden könnte (vgl. OLG Bremen, B.v. 26.10.2010 - 4 WF 133/10 - juris Rn. 7).

    Da zudem nicht ausgeschlossen ist, dass der Erlös aus einer Veräußerung des Grundstücks angesichts der derzeitigen Lage auf dem Immobilienmarkt - auch nach Abzug der durch die öffentliche Last gesicherten Forderung des Beklagten von 1.921.000 Euro - zur Begleichung der vollen Verfahrenskosten ausreichen kann, wird die Zahlung der anteiligen Verfahrenskosten unbeziffert angeordnet (vgl. OLG Bremen, B.v. 26.10.2010 - 4 WF 133/10 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 23.09.2013 - 13 WF 860/13

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von "Kostgeld" als Einkommen; schlüssige

    Dies hat grundsätzlich in der Art zu erfolgen, dass die Pflicht zum Vermögenseinsatz bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem bei entsprechender Anstrengung mit dem Verkauf des Hauses gerechnet werden kann, gestundet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 04.09.2013 - 13 WF 682/13 - juris und OLG Koblenz Beschluss vom 23.08.2013 - 7 WF 646/13 sowie OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 138, OLG Koblenz FamRZ 2006, 1285, OLG Nürnberg Rpfleger 1995, 260, OLG Bremen FamRZ 2011, 386, OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 138).
  • OLG Bremen, 29.01.2013 - 4 WF 155/12

    Abzugsfähigkeit von PKW-Kosten im PKH-/VKH-Verfahren - Zivilprozessrecht;

    Insbesondere kommt eine Stundung der Verfahrenskosten im Hinblick auf eine mögliche Veräußerung von Grundbesitz (vgl. insofern OLG Bremen, FamRZ 2011, 386) nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 07.10.2019 - 19 W 19/19

    Pflicht einer Prozesspartei zur Einsetzung des Erlöses aus dem Verkauf eines Pkw

    Anzuordnen war die Zahlung bereits jetzt, weil die Vermögensmasse, die im Ergebnis einzusetzen sein wird, ja bereits jetzt vorhanden ist (vgl. OLG Celle 19 WF 229/17 v. 21.12.2017, Juris-Rn. 8; OLG Bremen 4 WF 133/10 v. 26.10.2010, Juris-Rn. 6; OLG Karlsruhe 5 WF 66/08 v. 26.9.2008, Juris-Rn. 9; BAG 3 AZB 54/04 v. 26.4.2006, Juris-Rn. 11; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 10 zu § 120).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15

    PKH-Bewilligung mittels Stundung des Anspruchs auf Zahlung der Verfahrenskosten

    Bei dieser Sachlage ist der Pflicht zum Vermögenseinsatz dadurch Rechnung zu tragen, dass die Begleichung der Verfahrenskosten bis zu dem Zeitpunkt gestundet wird, zu welchem bei entsprechender Anstrengung mit Einnahmen gerechnet werden kann, welche zur Begleichung der Prozesskosten ausreichen (vgl. zur Veräußerung: OLG Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 4 WF 133/10 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2013 - 13 WF 682/13 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - II-2 WF 156/15 u.a. -, juris Rn. 13).
  • OLG Bremen, 27.12.2012 - 4 WF 162/12
    Vielmehr ist dann - wie hier geschehen -anzuordnen, dass der aus dem Vermögen zu zahlende Betrag gestundet wird (vgl. Hans. OLG Bremen, FamRZ 2011, 386 m.w.N.).
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