Rechtsprechung
OLG Köln, 26.02.2004 - 4 WF 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Trennungsunterhalt; Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung einer gezahlten Abfindung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unterhalt - Anrechnung einer Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust
- Judicialis
BGB § 1361
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361
Anrechnung von Abfindungen beim Ehegattenunterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 17.12.2003 - 40 F 439/03
- OLG Köln, 26.02.2004 - 4 WF 20/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 211 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06
Zur Berücksichtigung einer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten …
Der Beklagte beruft sich demgegenüber auf eine Entscheidung des OLG Köln, wonach der bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle nicht verbrauchte Teil einer Abfindung unterhaltsrechtlich wie sonstiges Vermögen zu betrachten sei (OLG Köln, FamRZ 2005, S. 211;… zustimmend Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Auflage, Rdnr. 794;… anders: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 1, Rdnr. 16). - OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - 9 WF 113/09
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des …
Sie ist deshalb zeitlich so zu verteilen, dass der angemessene Bedarf des Berechtigten und des Verpflichteten in bisheriger Höhe sichergestellt wird (…vgl. Dose in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 1, Rz. 16/17 sowie 71/72;… Gerhard, aaO, § 4, Rz. 245, j.m.w.N.; OLG Köln, OLGR Köln 2004, 285; OLG München, FamRZ 1998, 559; BGH, FamRZ 1982, 250).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Beratung der Mitglieder eines Vereins durch einen Beistand im Rahmen der satzungsmäßigen Tätigkeit; Annahme geschäftsmäßigen Handelns eines Beistandes im Sinne des § 157 Zivilprozessordnung (ZPO); Ausschließung eines Beistandes im isolierten Sorgerechtsverfahren; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven, 02.02.2004 - 154 F 1421/03
- OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1582
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 19.04.2001 - 17 WF 118/01
Ausschluss eines Beistandes
Auszug aus OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04
Die Ausschließung eines Beistandes im isolierten Sorgerechtsverfahren richtet sich gemäß § 621 a Abs. 1 ZPO nach den Vorschriften der §§ 90, 157 ZPO (vgl. KG, FamRZ 2001, 1619;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 621 a Rn.18).Er stellt einem großen Kreis von interessierten Vätern seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Sorge- und Umgangsverfahren zur Verfügung, sammelt einschlägige gerichtliche Entscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe], FamRZ 2004, 54 [OLG Rostock], FamRZ 2003, 54 [Kammergericht], FamRZ 2003, 1955 [Amtsgericht Potsdam], FamRZ 2001, 1619 [Kammergericht]).
- OLG Rostock, 25.07.2003 - 10 UF 98/02
Wiederanbahnung von Umgangskontakten; Einrichtung einer Umgangspflegschaft
Auszug aus OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04
Er stellt einem großen Kreis von interessierten Vätern seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Sorge- und Umgangsverfahren zur Verfügung, sammelt einschlägige gerichtliche Entscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe], FamRZ 2004, 54 [OLG Rostock], FamRZ 2003, 54 [Kammergericht], FamRZ 2003, 1955 [Amtsgericht Potsdam], FamRZ 2001, 1619 [Kammergericht]). - OLG Hamm, 21.05.1997 - 2 Ss OWi 499/97
Rechtsberatungsgesetz; Geschäftsmäßigkeit bei nur einmaliger Besorgung fremder …
Auszug aus OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04
Eine entgeltliche Tätigkeit ist für das Merkmal der Geschäftsmäßigkeit nicht erforderlich (OLG Hamm NJW 98, 92, 93). - OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02
Konkrete Regelung des Umgangsrechts
Auszug aus OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04
Er stellt einem großen Kreis von interessierten Vätern seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Sorge- und Umgangsverfahren zur Verfügung, sammelt einschlägige gerichtliche Entscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe], FamRZ 2004, 54 [OLG Rostock], FamRZ 2003, 54 [Kammergericht], FamRZ 2003, 1955 [Amtsgericht Potsdam], FamRZ 2001, 1619 [Kammergericht]). - AG Potsdam, 15.11.2002 - 45 F 109/02
Recht eines Vaters auf Umgang mit seinem Kind; Nachweis der Vaterschaft durch ein …
Auszug aus OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04
Er stellt einem großen Kreis von interessierten Vätern seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Sorge- und Umgangsverfahren zur Verfügung, sammelt einschlägige gerichtliche Entscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe], FamRZ 2004, 54 [OLG Rostock], FamRZ 2003, 54 [Kammergericht], FamRZ 2003, 1955 [Amtsgericht Potsdam], FamRZ 2001, 1619 [Kammergericht]).
- OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05
Zulassung eines Beistandes als wissenschaftlicher Berater in einer nicht …
Geschäftsmäßig werden fremde Rechtsgeschäfte vor Gericht besorgt, wenn eine Person die Absicht hat, eine rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit in gleicher Weise zu wiederholen und dadurch zu einem dauernden und wiederkehrenden Bestandteil ihrer Tätigkeit zu machen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2004, 1582 f. m. w. N.).Ausweislich der Veröffentlichung des OLG Bremen in der FamRZ 2004 Seiten 1582 und 1583 hat er in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen eine Beschwerdebegründung gefertigt.
- KG, 06.07.2005 - 3 WF 48/05
Gerichtlicher Beistand im Sorgerechtsverfahren: Geschäftsmäßigkeit des Handelns …
Soweit das Familiengericht den Beistand des Vaters vor dem Termin mit Schreiben vom 1. November 2004 auf den beabsichtigten Ausschluss und die Entscheidung des OLG Bremen zu FamRZ 2004, 1582, hingewiesen hat, ersetzt dieser Hinweis allein die notwendige prüffähige Begründung der eigentlichen Entscheidung nicht.Welche konkreten Grundlagen das OLG Bremen gehabt hat, für ihn ein mehrmaliges Auftreten als Beistand vor den Familiengerichten dort wie auch in Berlin festzustellen, woraus es die für eine Geschäftsmäßigkeit notwendige Wiederholungsabsicht abgeleitet hat, lässt sich den veröffentlichten Gründen der vorzitierten Entscheidung vom 23. Februar 2004 zu 4 WF 20/04 (dazu auch Anmerkungen von Neumann in FamRB 2004, 256) nicht entnehmen.