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   OLG Naumburg, 11.11.2009 - 4 WF 52/09, 4 WF 53/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8869
OLG Naumburg, 11.11.2009 - 4 WF 52/09, 4 WF 53/09 (https://dejure.org/2009,8869)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.11.2009 - 4 WF 52/09, 4 WF 53/09 (https://dejure.org/2009,8869)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. November 2009 - 4 WF 52/09, 4 WF 53/09 (https://dejure.org/2009,8869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1836 Abs. 1; FGG § 67a
    Feststellung zur berufsmäßigen Verfahrenspflegschaft durch Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung einer Pflegschaft; Feststellung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung der Berufsbetreuung, Feststellung der berufsmäßigen Verfahrenspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 67a a.F.
    Anforderungen an die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung einer Pflegschaft; Feststellung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Feststellung einer berufsmässigen Pflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 836
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.11.2009 - 4 WF 52/09
    Es reicht, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es auch genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (BGH FamRZ 2000, 1569, 1571).

    Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es auch genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (vgl. BGH, FamRZ 2000, 1569, 1571).

  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 1 WF 263/05

    Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Umfang der vergütungsfähigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.11.2009 - 4 WF 52/09
    zur Erklärung und Bewertung der Äußerungen und Willensbekundungen des Kindes erforderlich sind, um dessen Wünsche und Interessen gegenüber dem Gericht zutreffend darstellen zu können (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2006, Az.: 1 WF 263/05, OLGR Frankfurt 2007, 286 - 288, zitiert nach Juris).
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