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   OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 4 Ws 118/77   

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https://dejure.org/1977,2183
OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 4 Ws 118/77 (https://dejure.org/1977,2183)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.1977 - 4 Ws 118/77 (https://dejure.org/1977,2183)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 1977 - 4 Ws 118/77 (https://dejure.org/1977,2183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1017
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18

    Strafverfolgungsentschädigung des freigesprochenen Angeklagten einer

    Ein verständiger Mensch in der Situation des ehemals Beschuldigten hätte den Polizeibeamten, die bei ihm in direktem zeitlichem Zusammenhang mit der vorgeworfenen Tat erschienen waren, ohne schuldhaftes Zögern auch mitteilen können, dass umfangreicher Nachtrunk gehalten wurde (Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 69, Rn. 208; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.1977, Az.: 4 Ws 118/77, NJW 1978, S. 1017; zur Frage der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 S. 2 StrEG bei nicht sachgerechten Mitwirkung des Beschuldigten an einem Alkoholtest (bejahend): LG Passau, Beschluss vom 17.12.1985, Az.: 1 Qs 197/85, JurBüro 1986, S. 1218).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 364/86

    Absicht rechtswidriger Zueignung bei Annahme der Berechtigung zur Zueignung des

    Da der Senat jedoch als Beschwerdegericht in der Sache zu befinden hat und die Urteilsfeststellungen in Verbindung mit dem Akteninhalt eine eindeutige Bewertung zulassen, kann er selbst entscheiden (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG; BayObLG NJW 1973, 1938; OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 1017 [OLG Frankfurt am Main 26.09.1977 - 4 Ws 118/77]; D. Meyer, StrEG, 1985, § 8 Anm. 42, 43; Schätzler, StrEG 2. Aufl. § 8 Rdn. 35 bis 40 - jeweils mit Nachweisen; zu § 464 Abs. 3 Satz 2, 3 StPO: BGHSt 26, 29).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 Ws 115/00

    Untersuchungshaft; Kausalität; Festnahme; Flucht; Körperverletzung;

    In diesem Sinne handelt der Beschuldigte grob fahrlässig dann, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße außer Acht lässt, d.h. die Sorgfalt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch in gleiche Lage ohne weiteres aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu bewähren (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1978, 1017; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1994 - 1 Ws 1184/93
    Nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Urteils (§§ 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG , 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ) und, soweit diese sich darüber nicht verhalten, dem verwertbaren Akteninhalt (vgl. Senatsbeschluß in JurBüro 1986, 249, 251; OLG Frankfurt NJW 1978, 1017, 1018; OLG Schleswig NJW 1976, 1467) ist der frühere Angeklagte aufgrund der Beobachtungen der Polizeibeamten J und B und des Umstandes, daß er sich in der 7. Etage des polizeilich als Rauschgiftumschlagplatz bekannten Hauses S-straße 5 in der Nähe des Treppenhausfensters aufgehalten hat, aus dem kurz zuvor ein Pack Heroin auf die Straße zu einem dort wartenden Betäubungsmittelkunden geworfen worden war, in den Verdacht geraten, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben.
  • KG, 23.02.1987 - 5 Ws 12/87

    Strafverfolgung; Maßnahme; Beschuldigter; Entschädigung; Ausschluß

    Der Senat schließt sich jedenfalls in Abweichung von dieser Entscheidung und entgegen der Rechtspr. des OLG Schleswig [NJW 1976, 1467] der im Schrifttum einhellig (Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl., § 6 StrEG Rdn. 1 ..) vertretenen, vom OLG Karlsruhe (MDR 1977, 1041 ) geteilten, vom OLG Frankfurt (NJW 1978, 1017, 1018 a. E.) stillschweigend praktizierten und vom BGH (BGHSt 29, 169 [hier: IV (467) 127 e]) in bezug auf die Versagungsgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG zur Grundlage seiner Entscheidung gemachten Rechtsauffassung an, daß der Generalklausel des § 5 Abs. 2 StrEG der Vorrang vor der Fakultativvorschrift des § 6 StrEG zukommt.
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