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   KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05   

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https://dejure.org/2005,19013
KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05 (https://dejure.org/2005,19013)
KG, Entscheidung vom 30.12.2005 - 4 Ws 160/05 (https://dejure.org/2005,19013)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2005 - 4 Ws 160/05 (https://dejure.org/2005,19013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Terminsgebühr für Vorgespräch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4102, Nr. 4106, Nr. 4112, Nr. 4118
    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für Teilnahme an einem Organisationsfragen betreffenden Vorgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge

    Nr. 4102 VV RVG ist eine Ausnahmeregelung, die abschließend auflistet, für welche Termine außerhalb der Hauptverhandlung der Verteidiger eine Gebühr beanspruchen kann (vgl. Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG , 19. Aufl., VV 4102, 4103 Rdn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 4102, 4103 Rdn. 1; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 4 Ws 160/05, juris).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 2 Ws 416/14

    Keine Terminsgebühr für Teilnahme eines Pflichtverteidigers an einem

    Die durch den Verteidiger erbrachten Bemühungen werden nämlich durch die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug nach Nr. 4112 VV RVG abgegolten (vgl. KG, Beschluss v. 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 - KG, Beschluss v. 30.12.2005 - 4 Ws 160/05; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - OLG Bremen, Beschluss v. 19.11.2012 - Ws 183/12 - alle zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des

    Die Teilnahme an diesem Termin soll zum Beispiel mit der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor der Strafkammer nach Nr. 4112 VV-RVG beziehungsweise nach Nr. 4118 VV-RVG für ein Verfahren vor der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) abgegolten sein, welche sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb der Hauptverhandlung umfasse, soweit hierfür keine besonderen Gebühren vorgesehen seien (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2005 - 4 Ws 160/05 -, juris; LG Essen, Beschluss vom 24. Mai 2012 -21 KLs - 303 Js 101/11 - 11/11, 21 KLs 11/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2014- III-2 Ws 416/14, 2 Ws 416/14 -, juris).
  • LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12

    Gebühren des Strafverteidigers: Teilnahme an Explorations- oder Ortsterminen

    Die angeführte Entscheidung des Kammergerichts (vgl. Beschluss vom 30.12.2005 - 4 Ws 160/05, zitiert nach juris) betraf zudem eine andere Fallkonstellation in Form eines Vorgesprächs über organisatorische Fragen einer Hauptverhandlung und den dafür erforderlichen Umfang - mithin keinen Vernehmungs- oder Augenscheinstermin.
  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    Denn die durch den Verteidiger erbrachten Bemühungen werden durch die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug nach Nr. 4112 VV RVG abgegolten (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2011 - (1) 2 StE 6/10-4 (6/10) - KG RVGreport 2006, 151 [für das alte Recht]).
  • OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12

    Keine weitere Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung hinzuverbundenes

    Auch eine analoge Heranziehung anderer Gebührentitel kommt nicht in Betracht (LG Osnabrück, Beschluss vom 17.08.2011 bei Burhoff, RVG-Entscheidungen; KG RVGreport 2006, 151).
  • LG Osnabrück, 17.08.2011 - 18 KLs 20/10

    Terminsgebühr für einen nicht als Verständigungstermin zu qualifizierenden, keine

    Auch eine Gebühr VV RVG Nr. 4102 ist danach für den Termin am 18.05.2011 nicht entstanden, vgl. auch Kammergericht RVGreport 2006, 151 bis 152.".
  • LG Essen, 24.05.2012 - 21 KLs 11/11

    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG für die Teilnahme an einem

    Die Teilnahme des Erinnerungsführers an diesem Vorbereitungsgespräch fällt nicht unter die enumerativ in Nr. 4102 Nr. 1 - 5 VV RVG aufgezählten Termine außerhalb der Hauptverhandlung, für die der Verteidiger eine Gebühr beanspruchen kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2005 - 4 Ws 160/05).
  • LG Saarbrücken, 25.03.2011 - 2 KLs 15/10

    Pflichtverteidigervergütung: Terminsgebühr auf Grund der Teilnahme des

    c) Eine analoge Anwendung der Nr. 4102 VV - RVG auf den vorliegenden Fall scheidet nach Auffassung der Kammer aus (so auch Burhoff in Gerold / Schmitt, RVG, 19. Auflage 2010, VV 4102, 4103 Rn. 5 m.w.N.; derselbe in RVGreport 2010, 282, 283; vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2005, 4 Ws 160/05, zitiert nach juris, dort Rn. 2).
  • LG Ansbach, 09.02.2011 - KLs 1042 Js 6687/10

    Ermittlungsverfahren: Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger eines inhaftierten

    Derartige Ausnahmeregelungen sind der Analogie nicht zugänglich (Burhoff, RVG, Nr. 4102 VV Randnummer 45, KG RVGreport 2006 151 f., Beschluss vom 30.12.2005, 4 Ws 160/05, juris).
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