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KG, 10.11.2006 - 4 Ws 166/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 4 RVG
Zuschlag; maßgeblicher Zeitpunkt für Inhaftierung - openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Burhoff online
Zuschlag; maßgeblicher Zeitpunkt für Inhaftierung
- Judicialis
RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 4101
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: Haftzuschlag, Maßgeblicher Zeitpunkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Haftzuschlag - Maßgeblicher Zeitpunkt für Entstehen der Zuschlagsgebühr
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.07.2006 - 501 KLs 25/05
- KG, 10.11.2006 - 4 Ws 166/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 29.06.2006 - 4 Ws 76/06
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags; …
Auszug aus KG, 10.11.2006 - 4 Ws 166/06
Dieser Rechtsgrundsatz ist nach der Ersetzung der "Kann-Vorschrift" des § 83 Abs. 3 BRAGO durch die zwingende Bestimmung der (amtlichen) Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG (vgl. Senat, Beschluß vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 -) auf die mit dem RVG neu geschaffene Grundgebühr übertragbar. - KG, 09.01.1997 - 4 Ws 78/96
Auszug aus KG, 10.11.2006 - 4 Ws 166/06
Für diese Vorschrift war weitgehend anerkannt, daß es für eine Überschreitung des Gebührenrahmens ausreichen konnte, wenn der Mandant in der Zeit inhaftiert war, in der sein Verteidiger Tätigkeiten entfaltet hatte, für die eine Gebühr nach den §§ 83, 97 Abs. 1 BRAGO entstand (vgl. Senat, Beschluß vom 9. Januar 1997 - 4 Ws 78/96 - Hartmann, KostG 33. Aufl., Rdn. 27 zu § 83 BRAGO mwN).
- KG, 20.01.2009 - 1 Ws 361/08
Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch für erstmalige Einarbeitung nach …
Auch die Entscheidung des Kammergerichts vom 11. Januar 2006 (4 Ws 166/06 = RVG professionell 2007, 41) vermag die entgegenstehende Auffassung des Verteidigers nicht zu stützen. - LG Köln, 28.02.2014 - 117 AR 8/13
Grundgebühr, Haftzuschlag, Zeitpunkt, Inhaftierung
Etwas anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht, wenn man in Übereinstimmung mit dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 10.11.2006, 4 Ws 166/06, RVG professionell 2007, 41) entscheidend auf die Lage zur Zeit der anwaltlichen Leistung, also das erste Informationsgespräch, und nicht auf den (früheren) Zeitpunkt abstellt, in dem die Grundgebühr entstanden ist.