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   OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14   

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OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14 (https://dejure.org/2014,50587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2014 - 4 Ws 227/14 (https://dejure.org/2014,50587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 4 Ws 227/14 (https://dejure.org/2014,50587)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Der schleichende) Parteiverrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden Interessen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54
    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Als Dienen wird dabei jede berufliche Tätigkeit rechtlicher oder tatsächlicher Art bezeichnet, durch die das Interesse einer Partei durch Recht oder Beistand gefördert werden soll (Lackner/ Kühl, StGB, 28.Aufl., § 356 Rn 6; BGHSt 7, 17).

    Darauf, ob eine solche Entwicklung vorauszusehen war, solange das frühere Auftragsverhältnis bestand, kommt es nicht an (OLG München, Urteil vom 21. September 2010 - 5St RR (II) 246/10 -, juris; BGHSt 5, 284, 286; 7, 17).

    Tatbestandselement des § 356 StGB ist damit, dass der Anwalt mit der Übernahme des zweiten Mandats ein dem ersten Mandat gegenüber entgegengesetztes Interesse wahrnimmt (Lackner/ Kühl, StGB, 28.Aufl., § 356 Rn 7; BGHSt 5, 284; 7, 17).

    Ob ein Interessengegensatz vorliegt, ergibt sich aus dem Auftrag, den der Rechtsanwalt erhalten hat; denn der Auftrag bestimmt den Umfang der Belange, mit deren Wahrnehmung der Auftraggeber ihn betraut (OLG München, Urteil vom 21. September 2010 - 5St RR (II) 246/10 -, juris; BGHSt 7, 17, 20; 15, 332, 334).

  • OLG München, 21.09.2010 - 5St RR (II) 246/10

    Parteiverrat eines Rechtsanwalts: Vertretung beider Beklagten in getrennten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Darauf, ob eine solche Entwicklung vorauszusehen war, solange das frühere Auftragsverhältnis bestand, kommt es nicht an (OLG München, Urteil vom 21. September 2010 - 5St RR (II) 246/10 -, juris; BGHSt 5, 284, 286; 7, 17).

    Ob ein Interessengegensatz vorliegt, ergibt sich aus dem Auftrag, den der Rechtsanwalt erhalten hat; denn der Auftrag bestimmt den Umfang der Belange, mit deren Wahrnehmung der Auftraggeber ihn betraut (OLG München, Urteil vom 21. September 2010 - 5St RR (II) 246/10 -, juris; BGHSt 7, 17, 20; 15, 332, 334).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Aus Gründen der Prozessökonomie und Kostenersparnis wurden diese Prozesse miteinander verbunden und später in zwei Verfahren (Az.: 7 A 22.11 und 7 A 28.12) aufgeteilt.

    Das Urteil des BVerwG vom 23.11.2013 gab den vergleichsunwilligen Klägern jedoch in vollem Umfang Recht.

  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53
    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Darauf, ob eine solche Entwicklung vorauszusehen war, solange das frühere Auftragsverhältnis bestand, kommt es nicht an (OLG München, Urteil vom 21. September 2010 - 5St RR (II) 246/10 -, juris; BGHSt 5, 284, 286; 7, 17).

    Tatbestandselement des § 356 StGB ist damit, dass der Anwalt mit der Übernahme des zweiten Mandats ein dem ersten Mandat gegenüber entgegengesetztes Interesse wahrnimmt (Lackner/ Kühl, StGB, 28.Aufl., § 356 Rn 7; BGHSt 5, 284; 7, 17).

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Die Abgrenzung von Warnung und Drohung ist ebenso aus er Sicht des Empfängers zu bestimmen wie die Frage, ob das, was angekündigt ist, ein empfindliches Übel darstellt (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 - juris).
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Auf eine formelle Prozessgegnerschaft kommt es aber nicht an (Fischer, StGB, 61.Aufl., § 356 StGB Rn 4; BGHSt 5, 301, 304).
  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Ob ein Interessengegensatz vorliegt, ergibt sich aus dem Auftrag, den der Rechtsanwalt erhalten hat; denn der Auftrag bestimmt den Umfang der Belange, mit deren Wahrnehmung der Auftraggeber ihn betraut (OLG München, Urteil vom 21. September 2010 - 5St RR (II) 246/10 -, juris; BGHSt 7, 17, 20; 15, 332, 334).
  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    (Lackner/ Kühl, 28.Aufl., StGB, § 356 Rn 7; BGH, Urteil vom 07. Oktober 1986 - 1 StR 519/86 - juris).
  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Vorraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist gem. § 172 Abs. 1 S. 1 StPO in tatsächlicher Hinsicht darlegt (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - Az. 1 Ws 619/91 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 3 (5) Ss 67/13
    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14
    Ob ein Interessengegensatz gegeben ist, wird durch einen Vergleich der beiderseitigen subjektiven Parteianliegen ermittelt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 3 (5) Ss 67/13, 3 (5) Ss 67/13 - AK 26/13 -, juris).
  • LG Itzehoe, 19.02.2008 - 2 Qs 22/08

    Pflichtwidrigkeit des Handelns eines Rechtsanwaltes für mehrere Parteien in

  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 232/16

    Nebenkläger; Verletzter; Klageerzwingungsverfahren; Rechtsbeugung

    Die Antragsteller zu 1) bis 3) sind Nebenkläger nach § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO in einem Strafverfahren 600 Js 165/12 der StA Münster gegen den dortigen Angeschuldigten T, gegen den die Staatsanwaltschaft Münster aufgrund des Senatsbeschlusses vom 09.10.2014 (4 Ws 227/14 - Klageerzwingungsverfahren) am 21.12.2014 Anklage wegen Parteiverrats (§ 356 Abs. 1 StGB) und versuchter Nötigung vor dem Landgericht Münster erhoben hat.
  • OLG Brandenburg, 14.09.2023 - 2 Ws 117/23
    Ein Rechtsanwalt dient erst dann pflichtwidrig, wenn er einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache bereits Rat und Beistand geleistet hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Oktober 2014, - 4 Ws 227/14, BeckRS 2015, 5322 Rn. 40).
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