Rechtsprechung
KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Drängen auf Vergütungsvereinbarung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Widerruf, Bestellung, Drängen, Abschluss, Honorarvereinbarung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Pflichtverteidigung: Widerruf der Bestellung wegen Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 143
Entpflichtung des Verteidigers; Störung des Vertrauensverhältnisses infolge unzulässiger Honorarforderungen - rechtsportal.de
StPO § 143
Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Ohne Moos, nix los” - das Drängen des Pflichtverteidigers auf eine Vergütungsvereinbarung
- haufe.de (Kurzinformation)
Drängen des Pflichtverteidigers auf teuere Vergütungsvereinbarung zerstört das Vertrauensverhältnis
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.01.2012 - 14 Js 5937/10
- LG Berlin, 03.01.2012 - 509 KLs 67/11
- KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12
- LG Berlin, 01.03.2012 - 14 Js 5937/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- KG, 26.03.1997 - 1 Ss 57/97
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Die Behauptung einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss mit konkreten Tatsachen belegt werden (…vgl. BGHR aaO; KG, Beschluss vom 26. März 1997 - [5] 1 Ss 57/97 [16/97] -, bei juris). - BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes - …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349).
- KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82
Verteidiger; Informationen; Zurückhalten; Aussetzung; Hauptverhandlung; …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349). - BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601;… BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2). - KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08
Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
a) Es ist anerkannt, dass über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus der Widerruf der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund zulässig ist (vgl. KG NJW 2008, 3652 = StV 2009 571 m.w.N.). - OLG Bremen, 09.06.2004 - Ws 54/04
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner aaO, Rn. 5).
- KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht …
Über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus liegt ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung unter anderem vor, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten verletzt worden ist (vergleiche KG Berlin, 23. Januar 2012, 4 Ws 3/12, m. w. Nachw.).Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63;… Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).
Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).
- KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts
Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 -, vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 5).b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2012 a.a.O.; vom 17. Juli 2008 - 4 Ws 63/08 - m.w.Nachw.) kommt eine Auswechselung eines Pflichtverteidigers nicht allein deshalb in Betracht, weil der Angeklagte oder der Pflichtverteidiger dies wünscht, sondern nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
- KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12
Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren
Eine in den Erklärungen der Pflichtverteidigerin enthaltene Verknüpfung zwischen ihren Forderungen auf ein (zusätzliches) Honorar und ihrem weiteren anwaltlichen Engagement, die geeignet wäre, die Grundlage für ein Vertrauen zu dem Pflichtverteidiger zu zerstören (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - ), hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt.
Rechtsprechung
OLG München, 17.02.2012 - 4 Ws 3/12 |
Verfahrensgang
- LG München I, 28.11.2011 - StVK 957/11
- OLG München, 18.01.2012 - 4 Ws 3/12
- OLG München, 17.02.2012 - 4 Ws 3/12
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
Rechtsprechung
OLG München, 18.01.2012 - 4 Ws 3/12 |
Verfahrensgang
- LG München I, 28.11.2011 - StVK 957/11
- OLG München, 18.01.2012 - 4 Ws 3/12
- OLG München, 17.02.2012 - 4 Ws 3/12
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12