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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - III-4 Ws 31/06   

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https://dejure.org/2006,9192
OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - III-4 Ws 31/06 (https://dejure.org/2006,9192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2006 - III-4 Ws 31/06 (https://dejure.org/2006,9192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2006 - III-4 Ws 31/06 (https://dejure.org/2006,9192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 119 Abs. 3; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; StPO § 119 Abs. 3
    Strafprozessrecht: Informationsanspruch eines Untersuchungsgefangenen, Fernsehprogramme, Setup-Box

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 4 Ws 31/06
    Hierbei ist in den Schranken des § 119 Abs. 3 StPO auch das Grundrecht der Informationsfreiheit zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 307).
  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 4 Ws 31/06
    Hierbei gebieten das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrscht, eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles (BVerfG NJW 1995, 1478).
  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt und entspricht überdies der Spruchpraxis des erkennenden Senats, dass der Besitz von DVBT-Empfängern eine die Versagung der Erlaubnis rechtfertigende abstrakte Gefahr für die Anstaltssicherheit darstellt, weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, einem Gefangenen unkontrolliert Informationen zu übermitteln, und diese Übermittlung weder technisch noch durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden kann (so KG, Beschl. v. 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 [Vollz], Leitsatz in NStZ-RR 2007, 327. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 5. April 2007 - 3 Ws 162/07 [StVollz] - und v. 22. November 2006 - 3 Ws 10711072/06. ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2006 - III-4 Ws 31/06 - die Untersuchungshaft betreffend).
  • KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06

    Strafvollzug: Versagung eines Digital-Analog-Umwandlers für ein im Haftraum

    Durch das OLG Frankfurt a.M. ist zudem obergerichtlich geklärt, daß durch die Benutzung von DVBT-Decodern - wie auch im angefochtenen Beschluß dargestellt - die Möglichkeit eröffnet wird, einem Gefangenen unkontrolliert Informationen zu übermitteln, wobei diese Übermittlung weder technisch, noch durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluß vom 9. März 2006 - III- 4 Ws 31/06; KG, Beschluß vom 26. März 2004 - 3 Ws 544/03 - jeweils die Untersuchungshaft betreffend).
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Rechtsprechung
   KG, 04.09.2006 - 4 Ws 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27476
KG, 04.09.2006 - 4 Ws 31/06 (https://dejure.org/2006,27476)
KG, Entscheidung vom 04.09.2006 - 4 Ws 31/06 (https://dejure.org/2006,27476)
KG, Entscheidung vom 04. September 2006 - 4 Ws 31/06 (https://dejure.org/2006,27476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Nr. 7000 VV RVG
    Adhäsionsverfahren; Umfang der Beiordnung als Pflichtverteidiger; Auslagenerstattung; Glaubhaftmachung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Strafprozessrecht: Umfang der Pflichtverteidigerbestellung, Adhäsionsverfahren; Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV-RVG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 20.06.2005 - 3 Ws 20/05

    Auslagen des Pflichtverteidigers: Erforderlichkeit eines Aktendoppels für den

    Auszug aus KG, 04.09.2006 - 4 Ws 31/06
    Dabei obliegt es grundsätzlich der Staatskasse nachzuweisen, welche Auslagen im konkreten Einzelfall für die sachgerechte Interessenwahrnehmung nicht geboten waren (vgl. KG, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 3 Ws 20/05 - m.w.Nachw.).

    Da zudem im Hinblick auf den Umfang der Gerichtsakten zum Zeitpunkt der Anklageerhebung - im Wesentlichen sechs Bände Hauptakten mit insgesamt etwa 644 Blatt, ein Obduktionsband mit 15 Blatt, eine Bildermappe mit etwa 40 Blatt sowie vier Beiakten - und die Anzahl der geltend gemachten Ablichtungen gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Pflichtverteidigerin dem Angeklagten aus Gründen der Arbeitserleichterung den gesamten (Haupt-)Aktenbestand in Ablichtung überlassen hat und somit Auslagen für eine Vielzahl von Ablichtungen unnötig verursacht wurden, oblag es in diesem besonderen Fall der Pflichtverteidigerin, auch das Gebotensein der Auslagen (vgl. KG, Beschluss vom 20. Juni 2005 aaO m.w.Nachw.) zu belegen.

  • OLG Köln, 29.06.2005 - 2 Ws 254/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers im

    Auszug aus KG, 04.09.2006 - 4 Ws 31/06
    Die Bestellung als Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 1 StPO wie hier - gilt für das gesamte Strafverfahren und umfasst damit auch die im Adhäsionsverfahren erforderlichen Tätigkeiten (h.M., vgl. etwa Hanseatisches OLG Hamburg wistra 2006, 37 [39]; OLG Köln, StraFo 2005, 394 ; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 140 Rdnr. 4; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 140 Rdnr. 5; Podlech-Trappmann in Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, RVG , S. 657; Burhoff, RVG , Nr. 4143 VV Rdnr. 9; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 17. Aufl., Nr. 4143 VV Rdnr. 3; Hartung, in Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl., Nrn. 4143, 4144 VV Rdnr. 5; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 131; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 29.07.2005 - 1 Ws 92/05

    Adhäsionsantrag: Nichteignung im Sinne von § 406 Abs. 1 S. 4 StPO wegen

    Auszug aus KG, 04.09.2006 - 4 Ws 31/06
    Die Bestellung als Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 1 StPO wie hier - gilt für das gesamte Strafverfahren und umfasst damit auch die im Adhäsionsverfahren erforderlichen Tätigkeiten (h.M., vgl. etwa Hanseatisches OLG Hamburg wistra 2006, 37 [39]; OLG Köln, StraFo 2005, 394 ; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 140 Rdnr. 4; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 140 Rdnr. 5; Podlech-Trappmann in Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, RVG , S. 657; Burhoff, RVG , Nr. 4143 VV Rdnr. 9; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 17. Aufl., Nr. 4143 VV Rdnr. 3; Hartung, in Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl., Nrn. 4143, 4144 VV Rdnr. 5; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 131; jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 24.06.2010 - 1 Ws 22/09

    Vergütungsanspruch eines Pflichtverteidigers: Erstreckung der

    7 Unter Aufgabe der bisherigen Entscheidungspraxis des Kammergerichts (vgl. KG, Beschluss vom 4. September 2006 - 4 Ws 31/06 -) schließt sich der zwischenzeitlich allein für Kostensachen zuständige erkennende Senat allerdings der hiervon abweichenden überwiegenden Ansicht an, wonach die Vertretung im Adhäsionsverfahren nicht von der Pflichtverteidigerbestellung umfasst ist (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 643; OLG Celle NStZ-RR 2008, 190; OLG Bamberg OLGSt StPO § 140 Nr. 25; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 264; OLG Oldenburg Beschluss vom 22. April 2010 - 1 Ws 178/10 -, zitiert nach juris jeweils mit zahlreichen Nachweisen; Hartmann, Kostengesetze 40. Aufl., VV RVG 4143 Rdn. 1).
  • OLG Bamberg, 22.10.2008 - 1 Ws 576/08

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Beiordnung als Pflichtverteidiger im

    Der Gegenmeinung ist auch nicht zu folgen, soweit sie sich auf die Begründung des Entwurfs zum RVG stützt (vgl. z.B. KG, Beschluss vom 04.09.2006 - 4 Ws 31/06).
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