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   OLG Koblenz, 09.07.2019 - 4 Ws 407/19   

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https://dejure.org/2019,35368
OLG Koblenz, 09.07.2019 - 4 Ws 407/19 (https://dejure.org/2019,35368)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.07.2019 - 4 Ws 407/19 (https://dejure.org/2019,35368)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 4 Ws 407/19 (https://dejure.org/2019,35368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Bewährungswiderrug, Nichterfüllung von Weisungen, Kontakt zum Bewährungshelfer, negative Prognose

  • strafrechtsiegen.de

    Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung von Weisungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf der Bewährung, kein Kontakt zum Bewährungshelfer

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollstreckung: Bewährungswiderruf wegen Abbruch des Kontakts zum Bewährungshelfer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2019 - 4 Ws 407/19
    Eine andere Frist hat das Landgericht nicht gesetzt, so dass der Verurteilte davon ausgehen konnte, die Auflage (nunmehr) bis zum Ablauf der Bewährungszeit erfüllen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 BvR 2343/14 -, juris).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2019 - 4 Ws 407/19
    Nur wenn die Verstöße zu krimineller Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in Beziehung stehen, dass hierdurch weitere Straftaten zu befürchten sind, kommt ein hierauf gestützter Widerruf in Betracht (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07 -, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2013 - III-1 Ws 124/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Ws 124/13

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2019 - 4 Ws 407/19
    Nur wenn die Verstöße zu krimineller Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in Beziehung stehen, dass hierdurch weitere Straftaten zu befürchten sind, kommt ein hierauf gestützter Widerruf in Betracht (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07 -, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2013 - III-1 Ws 124/13 -, juris).
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