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   KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12   

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https://dejure.org/2012,28339
KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12 (https://dejure.org/2012,28339)
KG, Entscheidung vom 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12 (https://dejure.org/2012,28339)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12 (https://dejure.org/2012,28339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen bei evidenter Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4 Abs. 1; StPO § 305 S. 1
    Unanfechtbarkeit der Verfahrenstrennzung zum Zweck des beschleunigten Verfahrensabschlusses bezüglich einzelner Angeklagter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08

    Abtrennung: Anfechtbarkeit eines der Verfahrensförderung dienenden

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12
    Abtrennungsbeschlüsse sind danach ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. Senat a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 Ws 107/08 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05, 224/05, 232/05 - ; Engelhardt in Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., § 305 Rdn. 9).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05

    Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12
    Abtrennungsbeschlüsse sind danach ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. Senat a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 Ws 107/08 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05, 224/05, 232/05 - ; Engelhardt in Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., § 305 Rdn. 9).
  • KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09

    Strafverfahren: Beschwerde gegen Abtrennungsbeschlüsse in Fällen der

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12
    Diese Voraussetzungen liegen nicht nur bei Maßnahmen vor, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 17/09 - m.w.Nachw.).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21

    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses;

    Der Urteilsfällung vorausgehend sind solche Entscheidungen, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Urteil stehen, seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5).

    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).

    Ebenso wird ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Abtrennungsentscheidung für zulässig angesehen, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere Beschwer begründet wird (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5).

  • OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18

    Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über

    Maßnahmen, die eine vom Urteil nicht umfasste, selbständige Beschwer eines Verfahrensbeteiligten bewirken sowie vom erkennenden Gericht nicht bei Erlass des Urteils und auch nicht im Rahmen einer Urteilsanfechtung nachprüfbar sind, bleiben selbständig anfechtbar (KG, Beschluss vom 09.12.2016 - 4 Ws 191/16 [bei juris] und schon v. 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 = NStZ-RR 2013, 218; Meyer-Goßner/Schmitt § 305 Rn. 4 f.; KK-StPO/Zabeck 7. Aufl. § 305 StPO Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Mangels gesetzlicher Regelung für diese Konstellationen gibt es bei der Beurteilung der Anfechtbarkeit mit der isolierten Beschwerde und des Grades der Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht variierende Ansätze, die von voller Überprüfbarkeit, Überprüfung auf ausschließliche Hemmung oder Verzögerung des Verfahrens und/oder Überprüfung auf evident fehlerhafte Ermessensausübung/Willkür bis zur Annahme des Ausschlusses der Beschwerde reichen (vgl. hierzu OLG Celle Wistra 2013, 405-406, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 142, BGH NStZ-RR 2013, 352-254 Rdnr. 18, KG Berlin NStZ-RR 2013, 218-219, BVerfG STV 2022, 578 bis 581, OLG Braunschweig Beschluss vom 29. September 2021 - 1 Ws 221/21, OLG FFM Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 Ws 282/21, OLG FFM Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 3 Ws 742 + 743/19, MK-Neuheuser a.a.O. § 305 Rdnr.14, Beck-Ok/Cirener StPO a.a.O. § 305 Rdnr.4.1, Meyer-Goßner/Schmitt StPO a.a.O,§ 305 Rdnr.4, OLG Hamm Wistra 1999, 235-237).
  • OLG Celle, 11.04.2022 - 3 Ws 40/23
    Soweit demgegenüber abweichend vereinzelt angenommen wird, die Beschwerde sei jedenfalls zulässig im Fall ermessensmissbräuchlicher Entscheidung des erkennenden Gerichts oder aber, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das - gesamte, nicht auf das abgetrennte - Verfahren auswirkt (so KG NStZ-RR 2013, 218 [KG Berlin 10.05.2012 - 4 Ws 42/12; 161 AR 17/12] ), ist solches vorliegend ebenfalls nicht ersichtlich.
  • OLG Schleswig, 18.12.2020 - 1 Ws 229/20

    Die Entscheidung eines Gerichts über die Abtrennung des Verfahrens gegen einen

    Diese Voraussetzungen liegen nicht nur bei Maßnahmen vor, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012 ­ 4 Ws 42/12, NStZ-RR 2013, 218).
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