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   OLG Hamm, 26.02.2013 - III-4 Ws 42/13   

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https://dejure.org/2013,5347
OLG Hamm, 26.02.2013 - III-4 Ws 42/13 (https://dejure.org/2013,5347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2013 - III-4 Ws 42/13 (https://dejure.org/2013,5347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - III-4 Ws 42/13 (https://dejure.org/2013,5347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 d Abs. 2; StGB § 66
    Sicherungsverwahrung; Bewährung; Legalprognose; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2013 - 4 Ws 42/13
    Es fällt nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 128, 326 ff.) nicht in den Aufgabenbereich des Untergebrachten, sondern vielmehr des Staates, ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen (forensische Ambulanzen, Einrichtungen des betreuten Wohnens u.ä.) zu gewährleisten, um entlassene Untergebrachte aufzunehmen, deren erforderliche Betreuung sicherzustellen und damit einen geeigneten sozialen Empfangsraum bieten zu können (sog. Minimierungsgebot).

    Ausgangspunkt sämtlicher Erwägungen zur Frage einer etwaigen Fortdauer der (primären) Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sind - worauf das Landgericht im angefochtenen Beschluss zutreffend hingewiesen hat - insoweit zunächst die strengen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 [2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 = BVerfGE 128, 326 ff., vorliegend zitiert nach juris] zur vorübergehenden Weitergeltung der zugrunde liegenden, grundsätzlich jedoch (wegen des Fehlens eines dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot genügenden, freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzlichen Gesamtkonzepts) verfassungswidrigen Rechtsnormen über die Sicherungsverwahrung aufgestellt hat.

  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Die Freiheitsentziehung ist demnach im deutlichen Abstand zum Strafvollzug auszugestalten und therapeutisch klar auf das Ziel auszurichten, die vom Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren (BVerfG a. a. O., Rdn. 110 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 2013, III - 4 Ws 42/13, Ws 42/13 - juris).
  • KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14

    Fortdauernde Beschwer durch Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung auch bei

    Soweit der Senat in jüngeren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass bereits mit dem (nicht rechtskräftigen) Abschluss des Berufungsrechtszuges die Beschwer durch eine die Bestellung eines Pflichtverteidigers ablehnende Entscheidung des Berufungsgerichts entfallen war (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2013 - 4 Ws 42/13 -, vom 2. Januar 2013 - 4 Ws 143/12 - und vom 14. September 2012 - 4 Ws 98/12 -), lagen dem jeweils besondere Fallkonstellationen zugrunde, die durch eine ausschließlich für das Berufungsverfahren begehrte Pflichtverteidigerbestellung gekennzeichnet waren.
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