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   KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17   

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https://dejure.org/2017,63957
KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17 (https://dejure.org/2017,63957)
KG, Entscheidung vom 29.03.2017 - 4 Ws 45/17 (https://dejure.org/2017,63957)
KG, Entscheidung vom 29. März 2017 - 4 Ws 45/17 (https://dejure.org/2017,63957)
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  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Hinreichender Tatverdacht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2859; BGH NJW 2000, 2672; OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 177 Nr. 4 = NStZ-RR 2008, 348).

    Entscheidend ist letztlich die vertretbare Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn sich das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 2672; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; OLG Nürnberg aaO; Senat, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 4 Ws 84/08 - und 19. Mai 2014 - 4 Ws 43/14 -, jeweils mwN).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Hinreichender Tatverdacht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2859; BGH NJW 2000, 2672; OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 177 Nr. 4 = NStZ-RR 2008, 348).

    Entscheidend ist letztlich die vertretbare Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn sich das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 2672; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; OLG Nürnberg aaO; Senat, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 4 Ws 84/08 - und 19. Mai 2014 - 4 Ws 43/14 -, jeweils mwN).

  • KG, 26.11.2008 - 4 Ws 84/08

    Körperverletzung: Rechtlicher Hinweis auf eine in der Anklageschrift nicht

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Entscheidend ist letztlich die vertretbare Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn sich das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 2672; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; OLG Nürnberg aaO; Senat, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 4 Ws 84/08 - und 19. Mai 2014 - 4 Ws 43/14 -, jeweils mwN).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Hinreichender Tatverdacht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2859; BGH NJW 2000, 2672; OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 177 Nr. 4 = NStZ-RR 2008, 348).
  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Ermittlungen größeren Umfangs und grundlegender Art, die die Staatsanwaltschaft ihrerseits für entbehrlich erachtet hat, zur Komplettierung eines unzulänglich belegten Vorwurfs sind im Zwischenverfahren gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Celle StV 2012, 456 mwN; Senat GRUR 2015, 101, 103 = NJW 2014, 3798, 3800; Beschluss vom 2. März 2015 - 4 Ws 22/15 - Meyer-Goßner/Schmitt aaO., § 202 Rn. 1: im Zwischenverfahren keine Nachholung wesentlicher Teile des Ermittlungsverfahrens).
  • KG, 23.01.2002 - 4 Ws 12/02
    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Ist - auch unter Berücksichtigung der in der Regel besseren Aufklärungsmöglichkeiten in einer Hauptverhandlung - nicht zu erwarten, dass tatsächliche Zweifel in der Hauptverhandlung überwunden werden können, so wirkt sich dies auf die Eröffnungsentscheidung aus, weil wegen der dann gebotenen Anwendung des Zweifelssatzes durch das erkennende Gericht die Verurteilung prozessual nicht wahrscheinlich und daher die Eröffnung abzulehnen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2002 - 4 Ws 12/02 - und 28. August 2000 - 4 Ws 134/00 - beide bei juris; KG, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 166/11 - und 1. Februar 2002 - 5 Ws 7/01 - [juris]).
  • KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Ist - auch unter Berücksichtigung der in der Regel besseren Aufklärungsmöglichkeiten in einer Hauptverhandlung - nicht zu erwarten, dass tatsächliche Zweifel in der Hauptverhandlung überwunden werden können, so wirkt sich dies auf die Eröffnungsentscheidung aus, weil wegen der dann gebotenen Anwendung des Zweifelssatzes durch das erkennende Gericht die Verurteilung prozessual nicht wahrscheinlich und daher die Eröffnung abzulehnen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2002 - 4 Ws 12/02 - und 28. August 2000 - 4 Ws 134/00 - beide bei juris; KG, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 166/11 - und 1. Februar 2002 - 5 Ws 7/01 - [juris]).
  • KG, 28.08.2000 - 4 Ws 134/00
    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Ist - auch unter Berücksichtigung der in der Regel besseren Aufklärungsmöglichkeiten in einer Hauptverhandlung - nicht zu erwarten, dass tatsächliche Zweifel in der Hauptverhandlung überwunden werden können, so wirkt sich dies auf die Eröffnungsentscheidung aus, weil wegen der dann gebotenen Anwendung des Zweifelssatzes durch das erkennende Gericht die Verurteilung prozessual nicht wahrscheinlich und daher die Eröffnung abzulehnen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2002 - 4 Ws 12/02 - und 28. August 2000 - 4 Ws 134/00 - beide bei juris; KG, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 166/11 - und 1. Februar 2002 - 5 Ws 7/01 - [juris]).
  • KG, 25.08.2014 - 4 Ws 71/14

    Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Ermittlungen größeren Umfangs und grundlegender Art, die die Staatsanwaltschaft ihrerseits für entbehrlich erachtet hat, zur Komplettierung eines unzulänglich belegten Vorwurfs sind im Zwischenverfahren gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Celle StV 2012, 456 mwN; Senat GRUR 2015, 101, 103 = NJW 2014, 3798, 3800; Beschluss vom 2. März 2015 - 4 Ws 22/15 - Meyer-Goßner/Schmitt aaO., § 202 Rn. 1: im Zwischenverfahren keine Nachholung wesentlicher Teile des Ermittlungsverfahrens).
  • BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher

    Auszug aus KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
    Für die Tat und Schuld des Angeklagten spreche auch, dass dieser die für seine Tätigkeit mit Datum vom 8. Mai 2011 ausgestellte Rechnung an die B. XXX mit dem Zusatz versehen habe: "Wegen der Konspirativität in dieser Sache bitte ich um Barauszahlung, wobei mir Herr B. behilflich sein wird." Die Beschlüsse, aufgrund deren dieses Beweismittel bei dem Verlag erlangt worden ist, sind mittlerweile durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom13. Juli 2015 (1 BvR 2480/13 und 1 BvR 1089, 1090/13), die auf Verfassungsbeschwerden des Zeugen B. und der XXX GmbH ergangen sind, als grundrechtsverletzend aufgehoben worden.
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