Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.02.1999

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   KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99   

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KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99 (https://dejure.org/1999,8307)
KG, Entscheidung vom 28.04.1999 - 4 Ws 47/99 (https://dejure.org/1999,8307)
KG, Entscheidung vom 28. April 1999 - 4 Ws 47/99 (https://dejure.org/1999,8307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzgebühr bei endgültiger Verfahrenseinstellung - Verfahrensfördernder Mtwirkungsbeitrag des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99
    Diese durch Gerichtsbeschluß erfolgte Verfahrenseinstellung hat endgültige Bedeutung und erlangt Rechtskraft, denn es könnte nach § 154 Abs. 3, 5 StPO nur wieder aufgenommen werden, wenn die Grundlage des Einstellungsbeschlusses, also die rechtskräftig erkannten Strafen, nachträglich wegfielen (vgl. BGHSt 10, 88, 39 f; 30, 197 f; KK-Schoreit, StPO 4. Aufl., § 154 Rdn. 27 f).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99
    Diese durch Gerichtsbeschluß erfolgte Verfahrenseinstellung hat endgültige Bedeutung und erlangt Rechtskraft, denn es könnte nach § 154 Abs. 3, 5 StPO nur wieder aufgenommen werden, wenn die Grundlage des Einstellungsbeschlusses, also die rechtskräftig erkannten Strafen, nachträglich wegfielen (vgl. BGHSt 10, 88, 39 f; 30, 197 f; KK-Schoreit, StPO 4. Aufl., § 154 Rdn. 27 f).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1998 - 4 Ws 310/98
    Auszug aus KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99
    Aus dem Wortlaut des Gesetzes, wonach die volle Gebühr nicht entsteht, wenn ein Beitrag des Rechtsanwalts zur Förderung des Verfahrens nicht ersichtlich ist, folgt, daß die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO ursächlich, zumindest aber mitursächlich gewesen sein muß, wobei keine kleinliche Kausalitätsprüfung vorzunehmen ist(vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 131, 132; Hansens aaO Rdn. 9; Hartmann aaO Rdn. 20; Madert aaO; Beck ZfS 1996, 363; Mümmler JurBüro 1995, 576).
  • OLG Hamm, 14.06.1996 - 9 U 162/95

    Das sog. "feindliche Grün" gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, so daß

    Auszug aus KG, 28.04.1999 - 4 Ws 47/99
    Aus dem Wortlaut des Gesetzes, wonach die volle Gebühr nicht entsteht, wenn ein Beitrag des Rechtsanwalts zur Förderung des Verfahrens nicht ersichtlich ist, folgt, daß die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO ursächlich, zumindest aber mitursächlich gewesen sein muß, wobei keine kleinliche Kausalitätsprüfung vorzunehmen ist(vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 131, 132; Hansens aaO Rdn. 9; Hartmann aaO Rdn. 20; Madert aaO; Beck ZfS 1996, 363; Mümmler JurBüro 1995, 576).
  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09

    Rechtsanwaltsvergütung

    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts muss die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein, wobei keine kleinliche Kausalitätsprüfung vorzunehmen ist (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 4 Ws 131/06 - und 28. April 1999 - 4 Ws 47/99 - [zu § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BRAGO], beide bei juris).
  • KG, 24.10.2006 - 4 Ws 131/06

    Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers: Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 4141 VV RVG - "durch die anwaltliche Mitwirkung" - muss die anwaltliche Tätigkeit für die Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung ursächlich, zumindest mitursächlich gewesen sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 4 Ws 57/06 -, 26. Januar 2001 - 4 Ws 235/00 - [zu § 84 Abs. 2 BRAGO] und 28. April 1999 - 4 Ws 47/99 - [dto.]; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe aaO Rdnr. 11; Schmahl in Riedel/Sußbauer aaO Rdnr. 109; a.A. Burhoff in Burhoff aaO Rdnr. 10; Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl., Nr. 4141 VV RVG Rdnr. 8; Schneider in Schneider/Wolf aaO Rdnrn. 27, 32).

    Auch wenn keine kleinliche Kausalitätsprüfung vorzunehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1999 aaO; Schmahl in Riedel/Sußbauer aaO Rdnr. 112), ist doch erforderlich, dass der Verteidiger im Hinblick auf die erfolgte Einstellung des Verfahrens tätig geworden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 Ws 28/06 -), mag der Hauptanstoß zur Einstellung auch - wie hier - vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft ausgegangen sein (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2001 aaO; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe aaO Rdnr. 11).

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   OLG Hamm, 11.02.1999 - 4 Ws 47/99   

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OLG Hamm, 11.02.1999 - 4 Ws 47/99 (https://dejure.org/1999,27516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.1999 - 4 Ws 47/99 (https://dejure.org/1999,27516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 4 Ws 47/99 (https://dejure.org/1999,27516)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Haftbefehl in Hauptverhandlung, Haftbeschwerde, Tatverdacht aufgrund Verurteilung, Fluchtgefahr, hohe Strafe

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