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VGH Bayern, 25.01.2006 - 4 ZB 05.16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Fleischuntersuchung von Haarwild auf der Grundlage der Stückzahl; Tierseuchenrechtliche Fragen beim Erlegen von Wild; Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Berechnung der Gebühr für die Fleischuntersuchung pro Tier
- Judicialis
VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 2; ; Richtlinie 85/73/... EWG; ; Richtlinie 92/45/EWG; ; Richtlinie 96/43/EWG; ; FleischhygieneG § 1; ; Satzung des Landkreises Passau über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften vom 16.2.2004
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 15.11.2004 - RN 5 K 04.546
- VGH Bayern, 25.01.2006 - 4 ZB 05.16
Wird zitiert von ...
- VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 501/06
Gebührenerhebung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
Dass die Gebührenverordnung des Landratsamts im Gegensatz zu Nr. 1 lit. d des Kap. I des Anhangs zur Richtlinie 85/73/EWG i.d. Fassung der Richtlinie 96/43/EG keine Differenzierung nach Gewichtsklassen mehr vornimmt, ist ebenso wenig als Systembruch zu werten, sondern durch den Wechsel zu einer kostendeckenden Gebührenkalkulation bedingt und jedenfalls nach den im Eilverfahren zu gewinnenden Erkenntnissen zulässig (so auch BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 4 ZB 05.16 -, KommunalPraxis BY 2006, 148 - nur Ls. -).