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   OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02   

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https://dejure.org/2005,18721
OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02 (https://dejure.org/2005,18721)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02 (https://dejure.org/2005,18721)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06. April 2005 - 4 ZKO 78/02 (https://dejure.org/2005,18721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 12 Abs 1 S 1; ThürKAG § 12 Abs 2 S 1; ThürKAG § 12 Abs 3 S 1
    Benutzungsgebührenrecht; Abschreibung von Altanlagen in der Gebührenkalkulation; Abgabenbescheid; Gebühr; Abwasser; Kosten; Abschreibung; Werteverzehr; Altanlagen; Bürgermeisterkanäle; Reparaturaufwand; Wartungsaufwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zusammenhang mit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Maßstab für die Prüfung dieser Voraussetzungen

  • Judicialis

    ThürKAG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; ThürKAG § 12 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02
    Ob solche Zweifel vorliegen, hat das Rechtsmittelgericht grundsätzlich nur anhand der Gesichtspunkte zu überprüfen, die zur Begründung des geltend gemachten Zulassungsgrundes dargelegt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98 -, LKV 2001, S. 231 [232], m. w . Nw.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2000 - 4 K 8/99

    Zuständigkeit des Gemeinderates für die Festsetzung der Kalkulation von Beiträgen

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02
    Auch ist das von ihm angeführte Urteil des OVG MV (Urteil vom 15.11.2000 - 4 K 8/99) zum Beitragsrecht ergangen, es ist aber nicht ohne weiteres auf das Gebührenrecht übertragbar.
  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten

    Sogar dann, wenn dies trotz der Übernahme der Verbindlichkeiten eine unentgeltliche Übernahme des Anlagevermögens beinhalten würde, hinderte das die Berücksichtigung dieses Anlagevermögens nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323).

    Auch unentgeltlich erworbenes Anlagevermögen unterliegt einem Werteverzehr und muss nach Ablauf der Nutzungsdauer wiederbeschafft werden (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323-324).

  • VG Schwerin, 15.03.2012 - 8 A 547/11

    Schmutzwasserbeiträge: Bestimmung der Gebäudehöhe bei fehlender Festsetzung der

    Dies gilt auch bei kostenlos übernommenen Anlagen (vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - juris).

    auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN.

  • VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12

    Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN.
  • BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenerstattungsanspruch der Kommune gegen den

    Das ergibt sich aus der im angegriffenen Urteil (S. 16) zitierten Rechtsprechung des Berufungsgerichts, wonach sich die Ermittlung der gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 ThürKAG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten nicht auf die laufenden Unterhaltungskosten, wie etwa Reinigungsmaßnahmen der Kanalisation beschränkt, sondern zu einem wesentlichen Anteil die nach § 12 Abs. 3 ThürKAG zu berücksichtigenden kalkulatorischen Kosten wie angemessene Abschreibungen und Zinsen umfasst und selbst für Altanlagen die Investitionskosten für den Kanalbau in den Straßen über die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten (Zinsen und Abschreibungen) bei der Erhebung von Benutzungsgebühren auf den Straßenbaulastträger umlagefähig sind (OVG Weimar, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323 und vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/05 - ThürVGRspr. 2010, 1 ).
  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN.
  • VG Schwerin, 05.09.2016 - 4 A 206/13

    Schmutzwasserbeiträge; absolute Obergrenze für die Beitragserhebung

    auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN.
  • VG Schwerin, 11.04.2013 - 4 A 1250/12

    Keine Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 3 KAG M-V (juris: KAG MV 2005);

    auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN.
  • OVG Thüringen, 06.02.2013 - 1 KO 1034/10

    Zweckverband; Wassergebührenkalkulation; Ansatzfähigkeit administrativer

    Für Thüringen gilt nach Abschaffung der Beitragsfinanzierung im Rahmen der Wasserversorgung, dass der Investitionsaufwand für Wasserversorgungseinrichtungen nunmehr mangels Beitragserhebungsmöglichkeit nur noch über Abschreibungen bei der Gebührenerhebung finanziert werden kann (Beschluss des 4. Senats vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - zitiert nach juris; VG Weimar, Urteil vom 14. April 2010 - 3 K 1006/08 We -).
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