Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,330
BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13 (https://dejure.org/2014,330)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2014 - 4 BN 37.13 (https://dejure.org/2014,330)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 (https://dejure.org/2014,330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Die Revision ist auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen einer Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - BVerwG 9 VR 9.07 - (Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 33, insoweit identisch mit Parallelentscheidung von demselben Tag - BVerwG 9 VR 10.07 - NuR 2008, 495) zuzulassen.

    Das könnte sie auch nicht, denn das Oberverwaltungsgericht (UA S. 18) hat sich die in dem zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (a.a.O.) getroffene Aussage, mit Blick auf den mittlerweile erreichten fortgeschrittenen Stand des Melde- und Gebietsausweisungsverfahrens verringere sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliege Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen, ausdrücklich zu eigen gemacht.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Die Revision ist auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen einer Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - BVerwG 9 VR 9.07 - (Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 33, insoweit identisch mit Parallelentscheidung von demselben Tag - BVerwG 9 VR 10.07 - NuR 2008, 495) zuzulassen.
  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Da sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung überdies regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers ergibt, war das Oberverwaltungsgericht auch nicht gehalten, die Beteiligten vorab auf seine nunmehrige Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Sie widerspräche zudem der generellen Zwecksetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz, den Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache durch eine schnelle Zwischenregelung zu überbrücken (BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 ), und wäre auch angesichts unterschiedlicher Prüfungsmaßstäbe (vgl. hierzu Beschluss vom 18. Mai 1998 - BVerwG 4 VR 2.98 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 125 = NVwZ 1998, 1065; vgl. z.B. auch Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 47 Rn. 148 m.w.N.) und Prüftiefen (vgl. z.B. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 47 Rn. 106, und Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 24, jew. m.w.N.) nicht sachgerecht.
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als eine unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - juris Rn. 8 ).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Sie lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres verneinen (vgl. hierzu z.B. Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - juris Rn. 4 ).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 CB 80.88

    Menschenrechte - Öffentliche Verhandlung - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Das hindert das Gericht zwar nicht, auf die in einem mit dem Hauptsacheverfahren im Zusammenhang stehenden gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gewonnenen Erkenntnisse zurückzugreifen (Beschluss vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 CB 80.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 30).
  • BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Ihre Beantwortung hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und ist einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (zu diesen Maßstäben vgl. z.B. Beschluss vom 18. Mai 1999 - BVerwG 9 B 256.99 - juris).
  • BVerwG, 17.06.2009 - 4 BN 28.08
    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
    Die Antragsgegnerin musste damit rechnen, dass das Gericht die Frage der fachlich zutreffenden Abgrenzung des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung in der Hauptsache - insbesondere nach Zulassung der Revision im Verfahren BVerwG 4 BN 28.08 - gegebenenfalls anders beurteilen könnte als im Eilverfahren, und zwar auch dann, wenn sich - wie die Beschwerde behauptet, aber vom Antragsteller bestritten wird - an den maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnisgrundlagen nichts geändert haben sollte.
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 13. Januar 2014 - BVerwG 4 BN 37.13).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Eine gerichtliche Entscheidung ist eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91 und vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 12.06.2018 - 4 BN 28.17

    Abwägung einer planbedingten Zunahme des Verkehrslärms auch unterhalb der

    Dass das Oberverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren an den im Eilverfahren geäußerten "erhebliche Bedenken" am Vorliegen der Antragsbefugnis nicht mehr festgehalten hat, führt nicht zu einer unzulässigen Überraschungsentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch

    Das Gericht entscheidet in der Hauptsache ohne Bindung an seine vorangegangene Beurteilung im Eilverfahren anhand anderer Prüfungsmaßstäbe und - nach Maßgabe des Landesrechts - gegebenenfalls auch in anderer Besetzung als im Eilverfahren (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 4 B 22.19

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz; Gebot der Rücksichtnahme in

    Eine Entscheidung stellt eine unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 S. 24 und Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91 sowie vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 11).

    Denn das Gericht entscheidet in der Hauptsache anhand anderer Prüfungsmaßstäbe und gegebenenfalls auch in anderer Besetzung ohne Bindung an seine vorangegangene Beurteilung in Eilverfahren (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 15 KF 45/17

    Wertgleiche Abfindung; Abwicklungsplan; Agrarstrukturverbesserung; Arrondierung;

    Mit Urteil vom 10. April 2013 (1 KN 33/10), rechtskräftig geworden durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 2014 (4 BN 37.13), erklärte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Nr. K. und dessen 1. Änderung mit allgemeinverbindlicher Wirkung ex tunc für unwirksam.

    Der von der Stadt H. vorsorglich zur Beseitigung etwaiger Mängel beschlossene Bebauungsplan Nr. K. und dessen 1. Änderung wurden vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2013 (1 KN 33/10), rechtskräftig geworden durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 2014 (4 BN 37.13), ebenfalls mit allgemeinverbindlicher Wirkung (deklaratorisch) ex tunc für unwirksam erklärt.

  • BVerwG, 05.12.2019 - 4 B 21.19

    Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine Entscheidung stellt eine unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 S. 24 und Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91 sowie vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 11).

    Denn das Gericht entscheidet in der Hauptsache anhand anderer Prüfungsmaßstäbe und gegebenenfalls auch in anderer Besetzung ohne Bindung an seine vorangegangene Beurteilung in Eilverfahren (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18

    Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Entscheidungserheblichkeit nicht

    Sie ist - dem Maßstab des § 80b Abs. 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO geschuldet - nur vorläufig (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 4 BN 8.20

    Anpassungsgebot § 1 Abs. 4 BauGB; Anforderungen an die Geltendmachung einer

    Das Gericht entscheidet in der Hauptsache ohne Bindung an seine vorangegangene Beurteilung im Eilverfahren anhand anderer Prüfungsmaßstäbe und gegebenenfalls auch in anderer Besetzung als im Eilverfahren (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 07.08.2023 - 4 BN 2.23

    Sicherungsfähigkeit eines Bebauungsplans durch eine Veränderungssperre;

    Denn das Gericht entscheidet in der Hauptsache anhand anderer Prüfungsmaßstäbe und ohne Bindung an seine vorangegangene Beurteilung im Eilverfahren (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.08.2020 - 9 B 26.19

    Fortführung einer Unternehmensflurbereinigung als vereinfachtes

  • BVerwG, 26.02.2014 - 4 BN 7.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung;

  • BVerwG, 23.08.2022 - 4 BN 17.22

    Ermittlung von Lärmvorbelastungen durch weiter entfernt liegende

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 B 5.18

    Nutzung von Stellplätzen in den Vorgärten der näheren Umgebung;

  • VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16

    Eigentum; Folgenbeseitigungsanspruch; Straße; Straßenbaulast; Widmung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16

    Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach Bewilligung von

  • VG Meiningen, 07.03.2023 - 8 K 951/19

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig und Androhung der Abschiebung eines

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Kritik an der

  • BVerwG, 15.10.2020 - 4 BN 8
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2016 - 7 A 2557/14

    Bestimmtheit des Vorbescheids hinsichtlich Zulassung einer Spielhalle im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht