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   RG, 29.11.1935 - 4 D 354/35   

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https://dejure.org/1935,192
RG, 29.11.1935 - 4 D 354/35 (https://dejure.org/1935,192)
RG, Entscheidung vom 29.11.1935 - 4 D 354/35 (https://dejure.org/1935,192)
RG, Entscheidung vom 29. November 1935 - 4 D 354/35 (https://dejure.org/1935,192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist ein Vollkaufmann befugt, eine Eintragung in seine Handelsbücher zu ändern, nachdem ein anderer nach § 810 BGB. ein Recht auf Einsichtnahme erworben hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 396
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Allerdings ist davon auszugehen, dass auch vor und somit unabhängig von einer bewussten oder ausdrücklichen Fertigstellung die Urkundsqualität schon immer dann erreicht ist, wenn der Aussteller die Dispositionsbefugnis über die Urkunde verloren hat (vgl. BGHSt 13, 382, 386; MK-Erb, § 267 Rn. 189 m.w.N; LK-Gribbohm, § 267 Rn. 203 ff m.w.N.), etwa wenn ein Beweisinteresse Dritter besteht, z.B. bei Handelsbüchern des Kaufmanns (vgl. RGSt 69, 396, 398).

    bb) Außerdem müssten die Einzelstücke fest und dauerhaft zu einer Gesamturkunde verbunden sein, wobei diese Zusammenfassung auf Rechtssatz, Geschäftsgebrauch oder Vereinbarung beruhen kann (RGSt 69, 396, 398 für Handelsbücher des Kaufmanns; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 25, 26 für Personalakten).

  • BGH, 03.01.1957 - 4 StR 464/56

    Rechtsmittel

    Inhalt der Eintragungen hatte, ob und in welchem Umfang er also noch die Befugnis zu nachträglichen Änderungen in den Listen gehabt hat (vgl Lpz.Komm. z. StGB 7. Aufl Vorbem VII 2 A b betazu § 267 und RGSt 52, 78 und 88; 67, 245; 69, 396).
  • BGH, 05.12.1961 - 1 StR 373/61

    Urkundeneigenschaft des Inventarverzeichnisses einer Handelsfirma -

    Eine Verfälschung liegt auch dann vor, wenn die späteren Veränderungen nicht verschleiert werden, sondern nur der Eindruck hervorgerufen werden soll, die Urkunde sei mit Wissen und Willen des Ausstellers zu einem Zeitpunkt geändert worden, als sie seiner Verfügungs- und Änderungsgewalt noch nicht entzogen war (vgl. RGSt 50, 421, 422; ferner RGSt 69, 396).
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1193/51

    Rechtsmittel

    Sein Recht zur Abänderung erlischt erst dann, wenn ein anderer ein gesetzliches oder vertragliches Recht auf unveränderten Fortbestand der in den Büchern enthaltenen Eintragungen erlangt hat (RGSt 69, 396).
  • BGH, 27.09.1955 - 5 StR 257/55

    Rechtsmittel

    Es kommt hier nicht auf die Grundsätze an, die die Rechtsprechung über die Voraussetzungen aufgestellt hat, unter denen ein Kaufmann oder Gewerbetreibender Urkundenfälschung begeht, wenn er Änderungen in seinen eigenen Handelsbüchern oder sonstigen Geschäftsunterlagen vornimmt (vgl RGSt 5, 430; 50, 166[169],420; 51, 340; 52, 78, 88; 67, 245; 69, 396; RG JW 1936, 1538).
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