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OLG Hamm, 10.02.1971 - 4 Ss 1076/70 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1469
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 28.05.1998 - 3 Ss 1556/97
Vortäuschen einer Straftat, Strafvereitelung
Zwar wäre, wenn der Angeklagte das Fahrzeug gefahren und dessen Beschädigungen verursacht hätte, eine rechtswidrige Tat nach § 142 StGB möglicherweise deshalb nicht gegeben, weil ein Feststellungsinteresse des Vaters des Angeklagten mit Rücksicht darauf nicht vorgelegen hätte, dass es sich bei dem Schädiger um seinen Sohn handelte, den er auf Schadenersatz nicht in Anspruch zu nehmen beabsichtigte, (vgl. OLG Hamm VRS 23, 105 und NJW 1971, 1469;… Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 142 Rdz 18). - OLG Koblenz, 26.04.1996 - 2 Ss 87/96 In Anbetracht der Höhe des verursachten Fremdschadens entfiel die Wartepflicht nach der ebenfalls zutreffenden Würdigung des Amtsgerichts auch nicht dadurch, daß der Angeklagte am Unfallort einen Zettel mit seinem Namen, seiner Anschrift, seiner Telefonnummer und dem Vermerk "draufgefahren" zurückgelassen hatte (vgl. OLG Hamm in NJW 1971, 1469, 1470;… Dreher/Tröndle, aaO, Rdn. 32).