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   OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78   

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https://dejure.org/1978,1433
OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78 (https://dejure.org/1978,1433)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.1978 - 4 Ss 942/78 (https://dejure.org/1978,1433)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 1978 - 4 Ss 942/78 (https://dejure.org/1978,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des Sichentfernens von der Unfallstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 438
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 2 Ss 275/77

    Ausnahme; Sperre; Wiedererteilung; Fahrerlaubnis; Charaktermangel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78
    Der Begriff des Sichentfernens, durch den das 13. Strafrechtsänderungsgesetz den der Flucht ersetzt hat, erfordert eine Ortsveränderung (OLG Hamm, DAR 1978, 139; Berz, DAR 1975, 310; Cramer, in: Schönke-Schröder, StGB, § 142 Rdnr. 37 m. w. Nachw.), wie dies auch für § 142 StGB a. F. überwiegend angenommen worden ist.
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    aa) Nach der vom Oberlandesgericht Hamm - allerdings bislang nicht tragend entschieden - und dem ganz überwiegenden Schrifttum vertretenen Auffassung ist der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch dann erfüllt, wenn der Täter den Unfallort erst nach der feststellungsberechtigten Person verlässt, sofern er zuvor seine Vorstellungspflicht verletzt hat (vgl. OLG Hamm, NJW 1979, 438; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 142 Rn. 31a; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 142 Rn. 18; MüKo-StGB/Zopfs, 3. Aufl., § 142 Rn. 62; MüKo-StVR/ Schwerdtfeger, § 142 StGB Rn. 61; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 142 Rn. 43; Rengier, Strafrecht BT 11, 19.
  • LG Hagen, 03.07.2017 - 46 KLs 25/16

    Raser in Hagen verurteilt - Illegales Autorennen "nicht nachweisbar"

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter der zur Verdeckung seiner Unfallbeteiligung unter die anwesenden Personen mischt und so lange an der Unfallstelle bleibt, bis sich alle feststellungsbereiten Personen entfernt haben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.09.1978, Az.: 4 Ss 942/78 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80

    Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB,

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. September 1978 (VRS 56, 340 = NJW 1979, 438 = JZ 1979, 74) gehindert.
  • BayObLG, 27.10.1980 - RReg. 1 St 274/80

    Aufhebung einer Verurteilung wegen des Vergehens einer fahrlässigen

    Dem stehe auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in NJW 1979, 438 nicht entgegen, weil sich der Angeklagte, nachdem er seine unwahren Angaben gemacht habe, vom Unfallort entfernt habe.

    Andernfalls wird dann durch sein Entfernen vom Unfallort jedenfalls der äußere Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB verwirklicht (vgl. BayObLG Urteil vom 6.7.1979 RReg. 1 St 197/79; OLG Hamm NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] /439; Lackner StGB 13.Aufl. § 142 Anm. 4 c bb).

  • BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unerlaubt; Entfernen; Beifahrer; Unfallort;

    Allerdings hat das OLG Hamm in seinem Urt. v. 20.9.1978 (NJW 1979, 438 = VRS 56 [1979], 340) die Auffassung vertreten, der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setze in jedem Fall - d. h. sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 des § 142 StGB - voraus, daß sich der Täter willentlich, nämlich durch ein von seinem Willen getragenes eigenes Handeln, vom Unfallort entfernt habe; wer gegen seinen Willen vom Unfallort entfernt worden sei, könne daher nicht deshalb, weil er die erforderlichen Feststellungen nicht nachträglich ermöglicht habe, nach § 142 II Nr. 2 StGB bestraft werden.
  • BayObLG, 25.04.1980 - RReg. 1 St 553/79
    Wegen der entgegenstehenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, 1978-09-20, 4 Ss 942/78, NJW 1979, 438 wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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