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   BGH, 30.10.2008 - 4 StR 352/08   

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BGH, 30.10.2008 - 4 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,6348)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - 4 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,6348)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,6348)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme niedriger Beweggründe i.S.d. Mord-Tatbestands; Qualifikation der Tötung eines Kindes zur Beseitigung dessen als Störfaktor bei der weiteren Lebensgestaltung als niedriger Beweggrund

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2; ; StGB a.F. § 217

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei der Kindstötung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Annahme des Mordtatbestandes bei einer Kindestötung (Dr. Benno Zabel; HRRS 9/2010, S. 403)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08

    Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer "Kindstötung" durch

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 4 StR 352/08
    Bei den insoweit zutreffenden Wertungen steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 47; Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08).

    Deshalb wird auch nach Aufhebung des § 217 StGB a.F. durch das 6. StrRG (vgl. dazu BTDrucks 13/8587 S. 34) in den Fällen der Kindstötung die Annahme von Mord nur ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08).

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 4 StR 352/08
    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als ein Totschlag - verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 47, 128, 130 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 4 StR 352/08
    Bei den insoweit zutreffenden Wertungen steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 47; Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zu einer Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, der Persönlichkeit des Täters und seiner Beziehung zum Opfer, zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    Das Motiv, ein neues selbstbestimmtes und vom Kind unabhängiges Leben in Frankreich zu beginnen, kann zwar als besonders "krasse Selbstsucht' bewertet und damit das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210).
  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 196/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen; hier: Tötung eines

    Denn dass der Täter bei einer vorsätzlichen Tötung auch eigene Interessen verfolgt, ist der Regelfall und rechtfertigt deshalb noch nicht ohne weiteres die Qualifikation als Mord (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; zu den auf Ausnahmefälle beschränkenden Anforderungen an niedrige Beweggründe in Fällen der Kindstötung BGH aaO; Urteile vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308 und vom 5. Juni 2003 - 3 StR 55/03, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Kindstötung 1; vgl. auch BT-Drucks. 13/8587 S. 34).

    Dies war auch nicht entbehrlich, da die Angeklagte die ihr angelasteten beherrschenden Beweggründe nicht eingeräumt hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210).

  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe sowie dem

    Daher hat diese Beurteilung auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat und ihrer Vorgeschichte, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - 2 StR 349/08 -, NStZ 2009, 568, Rn. 9; BGH, Urteil vom 30.10.2008 - 4 StR 352/08 -, NStZ 2009, 210).
  • LG Limburg, 20.07.2017 - 2 Ks 2 Js 51972/16
    Ob die Angeklagte einen verantwortungsfreien Lebensstil aufrechterhalten wollte (vergl. BGH, Urt. v. 30.10.2008 - 4 StR 352/08 - iuris), ist denkbar, nicht aber sicher zu belegen.
  • LG Limburg, 20.07.2017 - 2 Ks
    Ob die Angeklagte einen verantwortungsfreien Lebensstil aufrechterhalten wollte (vergl. BGH, Urt. v. 30.10.2008 - 4 StR 352/08 - iuris), ist denkbar, nicht aber sicher zu belegen.
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