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   BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92   

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BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92 (https://dejure.org/1992,1542)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 StR 358/92 (https://dejure.org/1992,1542)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 358/92 (https://dejure.org/1992,1542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB
    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

  • Wolters Kluwer

    Garantenstellung - Polizeibeamter - Schwere Straftaten - Prostitution - Rotlichtmilieu - Organisiertes Verbrechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 13, 258a; StPO § 160
    Garantenstellung von Beamten der Schutzpolizei bei außerdienstlich erlangter Kenntnis von der Förderung der Prostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Außerdienstliche Kenntniserlangung 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 388
  • NJW 1993, 544
  • MDR 1993, 252
  • NStZ 1993, 383
  • StV 1993, 126
  • StV 1993, 517 (Ls.)
  • JR 1995, 165
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.09.1988 - 2 StR 352/88

    Gelegenheit zu unentgeltlichen sexuellen Kontakt mit einer Prostituierten;

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92
    So obliegt es beispielsweise dem für die Einhaltung des Gaststättengesetzes zuständigen Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die unzulässige Prostitutionsausübung in einer Bar durch den Entzug der dem Barbetreiber erteilten Konzession zu unterbinden (BGH JZ 1986, 967); der zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat in einem Ermittlungsverfahren gegen den Barbetreiber eingesetzte Kriminalbeamte ist dagegen zur Verhinderung künftiger Prostitutionsausübung nicht ohne weiteres verpflichtet (BGH NJW 1989, 914, 916).

    Auch mit Blick auf das in § 258 a StGB geschützte Rechtsgut der staatlichen Strafrechtspflege bestand für die Angeklagten aus den genannten Gründen im konkreten Fall keine Garantenstellung gemäß § 13 StGB (vgl. BGH NJW 1989, 914, 916 m.w.N.).

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92
    Damit dient die öffentlich-rechtliche Pflicht des Polizeibeamten, Straftaten zu verhindern, zumindest auch dem Zweck, das von dem jeweiligen Straftatbestand geschützte Rechtsgut vor der ihm konkret drohenden Gefahr zu bewahren (a.A. Rudolphi aaO; Winkelbauer JZ 1986, 1119, 1120).

    So obliegt es beispielsweise dem für die Einhaltung des Gaststättengesetzes zuständigen Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die unzulässige Prostitutionsausübung in einer Bar durch den Entzug der dem Barbetreiber erteilten Konzession zu unterbinden (BGH JZ 1986, 967); der zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat in einem Ermittlungsverfahren gegen den Barbetreiber eingesetzte Kriminalbeamte ist dagegen zur Verhinderung künftiger Prostitutionsausübung nicht ohne weiteres verpflichtet (BGH NJW 1989, 914, 916).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92
    Wenn der Tatrichter die von ihm festgestellten Tatsachen anders wertet als die Staatsanwaltschaft, so ist dies vom Revisionsgericht auch dann hinzunehmen, wenn die Schlußfolgerungen - wie hier - nicht zwingend, aber immerhin möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Verbindendes Element sämtlicher Entstehungsgründe ist dabei stets die Überantwortung einer besonderen Schutzfunktion für das betroffene Rechtsgut an den Obhuts- oder Überwachungspflichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 und vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 358/92, BGHSt 38, 388, 391; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 76).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Der hier allein in Betracht kommende Tatbestand des § 258 Abs. 1 und 4 StGB (zur Nichtanwendbarkeit von § 258a vgl. BGHSt 38, 388; OLG Karlsruhe - Senat - Die Justiz 1988, 487; OLG Köln NJW 1981, 1794) setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Täter absichtlich oder wissentlich die Bestrafung eines anderen wegen einer rechtswidrigen Tat ganz oder zum Teil vereitelt, der Täter muss also eine Besserstellung des Vortäters erstreben oder als sichere Folge seines Handelns voraussehen (Fischer a.a.O., § 258 Rn. 33).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01

    Zur Strafbarkeit eines Polizeibeamten nach StGB § 13 Abs 1 wegen Unterlassens der

    Dies gilt jedenfalls für die hier entscheidungserhebliche Frage einer Garantenstellung und einer daraus resultierenden Handlungspflicht für einen zur Strafverfolgung berufenen Polizeibeamten, wenn er außerhalb seines Dienstes Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; 38, 388 ; BGH, JR 1987, S. 335; BGH, JR 1989, S. 430 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332 f.).

    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist ein Polizeibeamter verpflichtet, seine Dienststelle über privat gewonnenes Wissen strafbarer Handlungen in Kenntnis zu setzen, wenn diese strafbaren Handlungen in die Phase seiner Dienstausübung hineinreichen und wenn eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Straftatverhinderung bzw. Straftatverfolgung und dem privaten Interesse des Beamten am Schutz seiner Privatsphäre angesichts der Schwere der Straftat ein Überwiegen des öffentlichen Interesses ergibt (vgl. BGHSt 38, 388 ; BGH, NStZ 1998, S. 194; weiter die früher herrschende Ansicht, vgl. BGHSt 5, 225 ; 12, 277 ; OLG Karlsruhe, JR 1989, S. 210 ; OLG Köln, MDR 1981, S. 955; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 332; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zum StGB, 3. Auflage, § 158 Rn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    "Eine etwaige (strafrechtlich relevante) Handlungspflicht ist für die Angeschuldigten D., F. und E. lediglich während ihrer Dienstzeit anzunehmen (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 1993, 544 f.; BGH, NStZ 2000, 147), welche nach Kapitel 3 Nr. 3.2.3.1 der einschlägigen "Allgemeinen Dienstanweisung der Stadt Duisburg" nur bei entsprechender Abstimmung mit bzw. bei gesonderter Einzelfallweisung durch einen (Dienst-)Vorgesetzten am 23.07.2010 (Freitag) nach 17.30 Uhr bestanden hätte.
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Fußnote 192: Eine etwaige (strafrechtlich relevante) Handlungspflicht ist für die Angeschuldigten D , F und E lediglich während ihrer Dienstzeit anzunehmen (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 1993, 544 f.; BGH, NStZ 2000, 147), welche nach Kapitel 3 Nr. 3.2.3.1 der einschlägigen "Allgemeinen Dienstanweisung der Stadt Duisburg" nur bei entsprechender Abstimmung mit bzw. bei gesonderter Einzelfallweisung durch einen (Dienst-)Vorgesetzten am 23.07.2010 (Freitag) nach 17.30 Uhr bestanden hätte.
  • BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96

    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten,

    Die Handlungspflicht, die der Täter versäumt, muß vielmehr die Abwendung des tatbestandsmäßigen Erfolgs zum Gegenstand haben (§ 13 Abs. 1 StGB), ihm also gerade zur Wahrung desjenigen Rechtsguts auferlegt sein, dem der Schutz des Straftatbestands gilt (Garantenpflicht, BGHSt 38, 388, 389; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Absicht 1).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2017 - 1 Ws 297/17

    Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung

    Darüber hinausgehend ist ein Polizeibeamter auch verpflichtet, seine Dienststelle über privat gewonnenes Wissen strafbarer Handlungen in Kenntnis zu setzen, wenn diese strafbaren Handlungen in die Phase seiner Dienstausübung hineinreichen und wenn eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Straftatverhinderung bzw. Straftatverfolgung und dem privaten Interesse des Beamten am Schutz seiner Privatsphäre angesichts der Schwere der Straftat ein Überwiegen des öffentlichen Interesses ergibt (BVerfG, Beschluss vom 21.11.2002, Az.: 2 BvR 2202/01 zitiert nach juris; BGHSt 38, 388; Fischer, a.a.O., Rn. 31).
  • BGH, 03.11.1999 - 2 StR 326/99

    Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen; Garantenpflicht von Kriminalbeamten

    Dies kann auch außerhalb des Katalogs des § 138 StGB bei schweren Straftaten, und zwar auch bei Vermögensstraftaten mit hohem wirtschaftlichen Schaden oder besonderem Unrechtsgehalt, der Fall sein (vgl. BGHSt 38, 388 ff. mit Anmerkungen Bergmann StV 1993, 518 f.; Mitsch NStZ 1993, 518 ff.; .Laubenthal JuS 1993, 907 ff.; Münch NJW 1993, 384 f.; vgl. auch BGHSt 5, 225; 12, 277; BGH NStZ 1998, 194 m.w.N.; zuletzt OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 332 f.; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 13 Rdn. 6 a).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Der Schutz von Individualrechtsgütern Dritter vor Straftaten ist wesentlicher Bestandteil der Berufspflicht eines jeden Polizeibeamten (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 358/92, BGHSt 38, 388, 390).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

  • OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96

    Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten

  • OLG Koblenz, 19.04.2004 - 12 U 515/03

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Beschädigung eines

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2023 - 12 Qs 53/23

    Zur Garantenpflicht eines die Haftpost kontrollierenden Staatsanwaltes

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548

    Poilzeibeamter; Disziplinarverfügung; Geldbuße wegen Missachtung von Weisungen

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