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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15103
BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,15103)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,15103)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,15103)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; 25 Abs. 2 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 4, 5 und 7 StGB; § 212 Abs. 1 StGB
    Mord (illegale Kraftfahrzeugrennen: bedingter Tötungsvorsatz bei erkannter Eigengefährdung, niedrige Beweggründe, gemeingefährliche Mittel, Heimtücke); Mittäterschaft (verschiedene Fahrzeugführer bei illegalen Kraftfahrzeugrennen); Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 Abs 1 StGB, § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst a StGB, § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB
    Autorennen: Bewertung der Eigengefährdung; Prüfung des bedingten Vorsatzes am konkretem Geschehensablauf ohne Berücksichtigung von Geschehensabläufen mit höherer und nicht gebilligter Eigengefahrverwirklichung

  • verkehrslexikon.de

    Zweite Revisionsentscheidung im Berliner Raserfall

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) und d) StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 261 StPO, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 229 StGB, § 265 StPO, § 120 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Mordes u.a.; Prüfung des Vorsatzes des Täters bezüglich eines Unfallgeschehens mit tödlichen Folgen

  • rewis.io

    Autorennen: Bewertung der Eigengefährdung; Prüfung des bedingten Vorsatzes am konkretem Geschehensablauf ohne Berücksichtigung von Geschehensabläufen mit höherer und nicht gebilligter Eigengefahrverwirklichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 ; StGB § 212 Abs. 1
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Mordes u.a.; Prüfung des Vorsatzes des Täters bezüglich eines Unfallgeschehens mit tödlichen Folgen

  • datenbank.nwb.de

    Autorennen: Bewertung der Eigengefährdung; Prüfung des bedingten Vorsatzes am konkretem Geschehensablauf ohne Berücksichtigung von Geschehensabläufen mit höherer und nicht gebilligter Eigengefahrverwirklichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt im "Berliner Raser-Fall" im zweiten Rechtsgang die Verurteilung des den Unfall verursachenden Angeklagten wegen Mordes und hebt das Urteil gegen den weiteren, als Mittäter verurteilten Angeklagten auf

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Berliner Raser-Fall” - Dritter Durchgang erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Autorennen mit tödlichen Folgen - und die hingenommene Eigengefährdung

  • lto.de (Pressebericht, 18.06.2020)

    Zweites BGH-Urteil zum Ku'damm-Autorennen: Ein Raser kann ein Mörder sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zweite BGH-Entscheidung im Berliner Raser-Fall: Mordurteil zum Teil aufgehoben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Berliner Raser-Fall" - die Entscheidung des BGH

  • welt.de (Pressebericht, 18.06.2020)

    Mord-Urteil für Berliner Autoraser teilweise aufgehoben

  • taz.de (Pressebericht, 18.06.2020)

    Ku’damm-Rennen: Autoraser können Mörder sein [kudamm, mord, vorsatz, §§ 211, 212 StGB]]

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Berliner Raser-Urteil teilweise aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berliner Autoraserfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mordurteil um Berliner KuDamm-Raser-Fall teilweise bestätigt

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.04.2020)

    Ab wann ist es Mord?

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.04.2020)

    Zweite Verhandlung am BGH: Das Berliner Raser-Urteil wackelt

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Berliner Raser-Fall: Beim zweiten Mal wird alles anders

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Berliner Raserfall

  • spiegel.de (Kurzanmerkung)

    Mittelschwer (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 22.06.2020)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mordvorwurf bei illegalem Autorennen - Berliner Raserfall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Berliner Raserfall

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 42
  • NJW 2020, 2900
  • NStZ 2020, 602
  • NZV 2020, 517
  • StV 2021, 113 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88).

    Auf ihre Revisionen hob der Senat mit Urteil vom 1. März 2018 (4 StR 399/17, BGHSt 63, 88) das landgerichtliche Urteil mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurück.

    Für die Annahme eines mittäterschaftlich begangenen Tötungsdelikts reicht es deshalb nicht aus, dass sich die Täter lediglich zu einem gemeinsamen Unternehmen entschließen, durch das ein Mensch zu Tode kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 97).

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).

    Bei der gebotenen Gesamtschau hat das Tatgericht die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93 f.; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516 f.; Beschlüsse vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kann bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraute (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449; vgl. hierzu auch Roxin in FS Rudolphi, 2004, 243, 255; Frisch, Vorsatz und Risiko, 1983, S. 219; Jäger, JA 2017, 786, 788; Walter, NJW 2017, 1350 f.).

    So kann es sich etwa unterschiedlich auf das Vorstellungsbild des Täters zu seiner Eigengefährdung auswirken, ob er sich selbst in einem Pkw oder auf einem Motorrad befindet und ob Kollisionen mit Fußgängern oder Radfahrern oder mit anderen Pkw oder gar Lkw drohen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 462).

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 4; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2).

    Anders kann es jedoch bei "Augenblickstaten', insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein; auch kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 169; Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271).

  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    Dies gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31).

    Anders kann es jedoch bei "Augenblickstaten', insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein; auch kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 169; Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271).

  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    Hierfür genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/17, NStZ 2015, 30; vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).

    Dies gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31).

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich das Tatgericht mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivlage und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).

  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei spontaner

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    Anders kann es jedoch bei "Augenblickstaten', insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein; auch kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 169; Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zu einer Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, der Persönlichkeit des Täters und seiner Beziehung zum Opfer, zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).
  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    Hierfür genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/17, NStZ 2015, 30; vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).
  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zu einer Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, der Persönlichkeit des Täters und seiner Beziehung zum Opfer, zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
    Anders kann es jedoch bei "Augenblickstaten', insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein; auch kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 169; Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

  • BGH, 18.07.2017 - 4 StR 147/17

    Teileinstellung des Verfahrens aus verfahrensökonomischen Gründen; Abänderung des

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

  • BGH, 06.07.1988 - 4 StR 241/88

    Prüfung der Steuerungsfähigkeit der gefühlsmäßigen Tatantriebe als Vorausetzung

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

  • BGH, 30.10.2008 - 4 StR 352/08

    Niedrige Beweggründe bei einer "Kindstötung" (Mord; Feststellungen zur

  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 451/16

    Keine Beteiligung an nicht vom ursprünglichen Tatplan umfassten

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 139/95

    Mittäterschaft und bedingter Tötungsvorsatz bei Schüssen an der innerdeutschen

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

  • BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv);

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12

    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

  • BayObLG, 08.07.1955 - RReg. 3 St 239/54

    Wegnahme bezüglich des Apielgewinns nach nicht ornungsgemäßer Bedienung eines

  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Mit angegriffenem Urteil vom 18. Juni 2020 änderte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahin ab, dass der Beschwerdeführer wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig ist und verwarf die Revision im Übrigen (BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ff.).

    a) Der 4. Strafsenat betonte, gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts zur Frage einer bedingt vorsätzlichen Tötung sei revisionsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ), denn das Gericht habe die maßgeblichen vorsatzrelevanten objektiven Tatumstände gesamtwürdigend betrachtet und sich mit den im konkreten Fall wesentlichen vorsatzkritischen Umständen hinreichend auseinandergesetzt (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    aa) Rechtsfehlerfrei habe das Schwurgericht das Wissenselement des bedingten Vorsatzes bejaht (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    Soweit das Landgericht aus der außergewöhnlichen Gefährlichkeit des Fahrverhaltens geschlossen habe, dass der Beschwerdeführer einen Unfall mit tödlichem Ausgang für die Insassen querender Fahrzeuge billigend in Kauf genommen habe, habe es sich ausreichend mit den maßgeblichen vorsatzkritischen Gesichtspunkten auseinandergesetzt (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    Insbesondere habe es die durch den Unfall drohende Gefahr für dessen eigene körperliche Integrität zutreffend als wesentlichen vorsatzkritischen Umstand in seine Betrachtung einbezogen (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    Das Schwurgericht habe sich überdies hinreichend mit der Motivlage des Beschwerdeführers auseinandergesetzt (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    Es sei letztlich nicht durchgreifend rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht der Selbstüberschätzung des Beschwerdeführers bei der Prüfung des Willenselements keine vorsatzausschließende Wirkung beigemessen habe (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    b) Der Bundesgerichtshof beanstandete ebenfalls nicht die Einordnung der Tat als Mord (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    Dass die Würdigung, der Beschwerdeführer habe mit gemeingefährlichen Mitteln getötet, durchgreifende Rechtsfehler aufweise, sei daher unerheblich (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    Ausdrücklich nehmen beide Entscheidungen diese ständige Rechtsprechung zum Ausgangspunkt ihrer weiteren Prüfung (vgl. etwa BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

    Dementsprechend haben sowohl Landgericht als auch Bundesgerichtshof - anders als der Beschwerdeführer meint - nicht nur auf die objektive Gefährlichkeit der Handlung abgestellt, sondern auf die wesentlichen in der Beweisaufnahme - nach Auffassung des Bundesgerichtshofs revisionsrechtlich rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ) - festgestellten Umstände des Einzelfalls, die Rückschlüsse auf das Wissens- und das Willenselement der inneren Tatseite zulassen.

    (1) Die Einschätzung des Bundesgerichtshofs, das Landgericht habe das Wissenselement revisionsrechtlich rechtsfehlerfrei bejaht (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ), ist ihrerseits nachvollziehbar und frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.

    (2) Dass der Bundesgerichtshof auch die Beweiswürdigung des Landgerichts zum voluntativen Vorsatzelement im Ergebnis nicht beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ), begegnet vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Die Überlegungen, mit denen der Bundesgerichtshof - ausgehend von den Feststellungen und Wertungen des Landgerichts - weder die als möglich erkannte Eigengefährdung (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ) noch die Selbstüberschätzung des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ) als durchgreifend vorsatzkritischen Umstand gewertet hat, sind plausibel und frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Verfassungsrechtlich tragfähig ist es ebenfalls, den unbedingten Willen des Beschwerdeführers zum Sieg als derart wirkungsmächtiges Handlungsmotiv anzusehen, dass ihm die weiteren als möglich erkannten - wenn auch unerwünschten - Folgen letztlich gleichgültig gewesen seien (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 ).

  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Auf die Revisionen des Angeklagten und ... hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 - das angefochtene Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. März 2019 mit den Feststellungen betreffend den Angeklagten ... aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen.

    Auf mögliche andere Geschehensabläufe kommt es für die Beurteilung der subjektiven Einschätzung des Täters in Bezug auf seine Eigengefährdung nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2020, - 4 StR 482/19 -).

    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09 -, BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -).

  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 22; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO, Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).

    Beim Vorliegen einer solchen Konstellation hat das Tatgericht daher mögliche Gefahren für die eigene körperliche Integrität des Täters in den Blick zu nehmen und sich als vorsatzkritischen Gesichtspunkt mit derjenigen Eigengefährdung auseinanderzusetzen, die nach dem Vorstellungsbild des Täters mit seiner erkanntermaßen das Leben des Tatopfers gefährdenden Vorgehensweise verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO, Rn. 23, 32 ff.; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 94 f.).

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19 Rn. 22 und vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19 Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f. und vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).

  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 2 Ws 107/20

    Kraftfahrzeugrennen, Einziehung der Tatfahrzeuge, Beschlagnahme

    Gleiches gelte für die gefahrene Strecke, die Dauer des Rennens sowie die gefahrene Höchstgeschwindigkeit von 137 km/h. Ergänzend werde auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zum Az. 4 StR 482/19 Bezug genommen.

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft schließlich einen Vergleich zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2020, Az. 4 StR 482/19, BeckRs 2020, 15647 zieht, vermag dies ebenfalls nicht zu überzeugen, da diese Entscheidung für die Frage der Einziehung aus Sicht des Senats nichts hergibt.

  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 142/20

    Verurteilung des Angeklagten im Fall einer tödlich endenden Polizeiflucht durch

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wenngleich nicht den alleinigen, so doch einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 10; Urteil vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 22; Urteil vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93 mwN).

    Dabei hat sich die Strafkammer auch ausreichend mit den maßgeblichen vorsatzkritischen Gesichtspunkten auseinandergesetzt und insbesondere die von dem Angeklagten erkannte Eigengefährdung und die Gefährdung seiner Mitfahrer (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 32 ff. mwN) in seine Erwägungen einbezogen.

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 266/20

    Illegales Autorennen mit Todesfolge: Verurteilung wegen Mordes aufgehoben

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 22; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, aaO Rn. 23; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.; Beschluss vom 25. März 2020 - 4 StR 388/19 Rn. 8).

  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Die Prüfung, ob ein bedingter Vorsatz vorliegt, erfordert eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18, NStZ 2019, 608, 609; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, aaO), bei der das Tatgericht die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NStZ 2020, 602, 604; vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18, NStZ 2019, 608, 609; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 94; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516 f.; Beschlüsse vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, zwar zu beachten, dass eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen kann, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NStZ 2020, 602, 605; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; Beschluss vom 6. August 2019 - 4 StR 255/19, NStZ-RR 2019, 343, 344).

  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 Rn. 22 und vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bedingter

    Es reicht nicht aus, dass sich die Täter lediglich zu einem gemeinsamen Unternehmen entschließen, durch das ein Mensch (hier beim Versuch: beinahe) zu Tode kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 97, und vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, BGHSt 65, 42, 47).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen

  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20

    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von

  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
  • BGH, 04.11.2020 - 4 StR 425/19

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (ausnahmsweises Unterbleiben der

  • BGH, 30.07.2021 - 4 StR 333/20

    Versuchter Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten

  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 244/21

    Mord (Eventualvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, Gesamtschau,

  • VG Neustadt, 14.02.2023 - 5 K 692/22

    Ludwigshafener Polizei stellt zurecht Motorrad sicher

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20

    Anrechnung der Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 333/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Einziehung: Erlangen ersparter

  • LG Duisburg, 08.12.2021 - 36 Ks 1/21
  • BGH, 13.04.2023 - 5 StR 533/22

    Mittäterschaft (gemeinsamer Tatplan; konkludente Übereinkunft; Ausführung;

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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24735
BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,24735)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,24735)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,24735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 356a StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Vorbringen von Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Bestimmtheitsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Vorbringen von Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Bestimmtheitsgrundsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15; vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15; vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 31.10.2011 - 1 StR 399/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19
    Solche Beanstandungen sind im Rahmen des § 356a StPO jedenfalls dann unbeachtlich, wenn kein Gehörsverstoß vorliegt; denn das Verfahren nach dieser Vorschrift soll ein Urteil nicht generell erneut zur Überprüfung stellen, sondern lediglich Gehörsverletzungen heilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17, juris Rn. 4; vom 31. Oktober 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 21 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 356a Rn. 1 mwN).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 171/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Beseitigung anderer

    Auszug aus BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19
    Solche Beanstandungen sind im Rahmen des § 356a StPO jedenfalls dann unbeachtlich, wenn kein Gehörsverstoß vorliegt; denn das Verfahren nach dieser Vorschrift soll ein Urteil nicht generell erneut zur Überprüfung stellen, sondern lediglich Gehörsverletzungen heilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 171/17, juris Rn. 4; vom 31. Oktober 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 21 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 356a Rn. 1 mwN).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 476/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge der Adhäsionsklägerin als unbegründet;

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 13. August 2020 - 4 StR 482/19 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2020 - 4 StR 482/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10570
BGH, 30.04.2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,10570)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,10570)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - 4 StR 482/19 (https://dejure.org/2020,10570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulassen von Tonaufnahmen und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts durch das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen

  • rechtsportal.de

    Zulassen von Tonaufnahmen und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts durch das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen

  • rechtsportal.de

    GVG § 169 Abs. 3 S. 1-2
    Zulassen von Tonaufnahmen und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts durch das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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