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   FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05 A (VAP)   

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https://dejure.org/2005,11071
FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05 A (VAP) (https://dejure.org/2005,11071)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2005 - 4 V 481/05 A (VAP) (https://dejure.org/2005,11071)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2005 - 4 V 481/05 A (VAP) (https://dejure.org/2005,11071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Alkopopsteuer; Verfassungsmäßigkeit; Verbrauchsteuer; Gesundheitspolitik; Lenkungsziele - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Alkopopsteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Alkopopsteuergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzgebungskompetenz für die Einführung einer Alkopopsteuer; Subsumtion der neu eingeführten Alkopopsteuer unter die Kriterien einer Steuer; Verwendung des Netto-Mehraufkommens zur Finanzierung von Maßnahmen der Suchtprävention; Alkopopsteuer als Verbrauchsteuer; ...

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Alkopopsteuer

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Alkopopsteuer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05
    Darüber hinaus könnte eine verfassungswidrige Einengung der Dispositionsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls dann angenommen werden, wenn eine Zweckbindung der Mittel in unvertretbarem Ausmaß stattfände (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - BVerfGE 110, 274 (294 f.)).

    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - BVerfGE 110, 274 (295) m.w.N. aus der Rspr. des BVerfG).

    Verfolgt ein Steuergesetz - wie dargestellt - zulässigerweise auch Lenkungsziele, so muss der Lenkungszweck auch gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - BVerfGE 110, 274 (293) m.w.N.) Insofern teilt der Senat ebenfalls nicht die von der Antragstellerin geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel.

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - BVerfGE 110, 274 (292) m.w.N.).

    Der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist jedoch dann berührt, wenn Normen, die zwar die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - BVerfGE 110, 274 (288) m.w.N.).

    Die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in der Zukunft rentabel betrieben werden kann, fällt nicht in den Schutzbereich der Norm (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 905/00 - BVerfGE 110, 274 (290) m.w.N.).

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. März 2001 - IX B 90/00 - Bundessteuerblatt (BStBl) II 2001, 405 und vom 22. Dezember 2003 - IX B 177/02 - BStBl II 2004, 367 (368)).
  • BFH, 22.12.2003 - IX B 177/02

    Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. März 2001 - IX B 90/00 - Bundessteuerblatt (BStBl) II 2001, 405 und vom 22. Dezember 2003 - IX B 177/02 - BStBl II 2004, 367 (368)).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05
    Der Gesetzgeber verpflichtet dann den Bürger nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten, gibt ihm aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 (117) m.w.N.).
  • BFH, 11.08.2000 - I S 5/00

    Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. etwa: Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 30. März 1999 - I B 139/98 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 188, 131 (133 f.); Beschluss vom 11. August 2000 - I S 5/00 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 314 (315)).
  • BFH, 30.03.1999 - I B 139/98

    Ablaufhemmung: Verlegung des Prüfungsbeginns

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. etwa: Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 30. März 1999 - I B 139/98 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 188, 131 (133 f.); Beschluss vom 11. August 2000 - I S 5/00 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 314 (315)).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2004 - 4 K 4117/03

    Branntweinsteuer; Tarifierung; Bierprodukt; Herstellung; Filtration; Aussehen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.04.2005 - 4 V 481/05
    Ob diese Annahme des Gesetzgebers in jedem Einzelfall zutrifft, kann dahinstehen (vgl. zu einer sog. "malt beer base" das Urteil des Senats vom 21. Juli 2004 - 4 K 4117/03 VBr - ZfZ 2004, 422; dazu Pfab, a.a.O., 113 f.), weil die Begründung dem Senat bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls tragfähig erscheint.
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