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VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98, 4-IV-98 |
Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Soweit die Anwendung von Bundesrecht des gerichtlichen Verfahrens, nämlich die Regelungen der ZPO zur Beweislastverteilung und zu den Voraussetzungen eines Versäumnisurteils im Streit steht, ist der Sächsische Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung anhand der Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung befugt, soweit sie den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben (BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95).
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Sie bieten, auch im Zusammenhang gesehen, keinen Grund zu der Annahme, die gerichtliche Handhabung des Beweisrechts im ganzen ebenso wie beim Umgang mit einzelnen Beweisanträgen des Beschwerdeführers weise auf der Ebene des einfachen Verfahrensrechts in einer solchen Häufung Mängel zu Lasten des Beschwerdeführers auf, daß sie mit dem den Zivilprozeß bestimmenden Gebot einer egalitären Rechtsanwendung, namentlich mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens und der Waffengleichheit zwischen den Parteien, schlechterdings unvereinbar und damit als willkürlich zu betrachten seien (vgl. BVerfGE 52, 131 [155, 164 f.]). - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Soweit die Anwendung von Bundesrecht des gerichtlichen Verfahrens, nämlich die Regelungen der ZPO zur Beweislastverteilung und zu den Voraussetzungen eines Versäumnisurteils im Streit steht, ist der Sächsische Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung anhand der Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung befugt, soweit sie den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben (BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
- StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95). - StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1145
Unzulässige Grundrechtsklage mangels Prüfungskompetenz des StGH
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, führte dies nicht zu einer Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf (vgl. BVerfGE 67, 90 [95]; 70, 288 [294]). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, führte dies nicht zu einer Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf (vgl. BVerfGE 67, 90 [95]; 70, 288 [294]). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
Da das Oberlandesgericht willkürfrei von einer Gewährleistungspflicht des Beschwerdeführers ausgehen und ihm die Beweislast für das Fehlen jeglicher Mängel des PKW im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auferlegen konnte, hätte auch der Nachweis einer schuldhaften Verschlechterung des Fahrzeugzustands durch die Klägerin nach Gefahrübergang nicht zu einer anderen Entscheidung geführt, so daß - selbst wenn man die zu beweisenden Tatsachen für rechtserheblich halten würde und mithin in der Nichtberücksichtigung jener Beweisangebote isoliert eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sehen wollte - das angegriffene Endurteil nicht auf diesem Grundrechtsverstoß beruht, weil er hinweggedacht werden könnte, ohne die verfassungsrechtlich einwandfreie Begründung des Urteils zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 17, 86 [96]).
- VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 79-IV-06
Möglichkeit der Verletzung allgemeiner Handlungsfreiheit durch Bestrafung wegen …
aa) Der Verfassungsgerichtshof ist nicht durch Art. 31 GG gehindert, die Auslegung und Anwendung materiellen Bundesrechts durch die Landesstaatsgewalt am Maßstab von Art. 15 SächsVerf zu messen, da diese grundrechtlichen Gewährleistungen mit jenen von Art. 2 Abs. 1 GG inhaltsgleich sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 3-IV-98 und 4-IV-98 und Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01) .Zwar weicht der Verfassungsgerichtshof mit der von ihm hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts beanspruchten Prüfungskompetenz zumindest von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen ab (vgl. zum Meinungsstand: BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 3IV-98 und Vf. 4-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00
Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die …
Zwar weicht der Verfassungsgerichtshof mit der von ihm hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts beanspruchten Prüfungskompetenz zumindest von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen ab (vgl. zum Meinungsstand: BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 09.Juli 1998 - Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98). - VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 102-IV-14 Ebenso kann offen bleiben, ob der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der hierauf gerichteten Rügen, mit denen eine grundrechtswidrige Anwendung materiell-rechtlicher bundesgesetzlicher Normen - der §§ 1666, 1666a BGB - geltend gemacht wird, zu einer Sachentscheidung befugt wäre, ohne das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 3 GG aussetzen zu müssen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 3-IV-98/Vf. 4-IV-98; BbgVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 18/10 - juris).
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01 Zwar weicht der Verfassungsgerichtshof mit der von ihm hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts beanspruchten Prüfungskompetenz zumindest von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen ab (vgl. zum Meinungsstand: BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 09. Juli 1998 - Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf …
Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 30. Oktober 1997 den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt, da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -). - VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 37-IV-01 zumindest von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen ab (vgl. zum Meinungsstand: BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 09.07.1998 - Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98).
- VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 27/98
Berufungsgerichtliche Abweisung einer Klage auf Feststellung eines Wegerechts mit …
Ob das Landesverfassungsgericht auch dies am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen befugt ist, bedarf hier keiner Entscheidung, weil die Verfassungsbeschwerde (auch insoweit) jedenfalls unbegründet ist (s. unten II.2.) und ihr der Erfolg erst recht zu versagen wäre, wenn das Grundgesetz an einer entsprechenden Überprüfung hindern sollte (vgl. VerfGH Sachsen, Beschluß vom 9. Juli 1998 - Vf. 3/4-IV-98 -). - VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 1-IV-99 Hierauf beruht die Entscheidung aber letztlich nicht, da die Verfassungsbeschwerde insoweit unbegründet ist und ihr ein Erfolg erst recht zu versagen wäre, wenn das Grundgesetz daran hindern sollte, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts an Art. 18 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 SächsVerf zu messen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 3 und 4-IV-98 -).
- VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97 ständigen Rechtsprechung u.a. des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen abweicht (vgl. Beschlüsse vom 11.11.1992 -P.St. 1145- und vom 8.1.1969 -P.St. 497-; vgl. ferner BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluß vom 9.7.1998 - Vf. 3-IV-98, Vf. 4-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98 a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 8. April 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -), da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind.
- VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 58-IV-98