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   OLG Karlsruhe, 20.03.2002 - U 4/01 RhSch   

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https://dejure.org/2002,6050
OLG Karlsruhe, 20.03.2002 - U 4/01 RhSch (https://dejure.org/2002,6050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2002 - U 4/01 RhSch (https://dejure.org/2002,6050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2002 - U 4/01 RhSch (https://dejure.org/2002,6050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzgesetz; Überholen; Wellenschlag; Manöver des letzten Augenblicks; Vertrauensregeln und -grundsätze in der Schifffahrt

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; RhSchPVO § 6.03; ; RhSchPVO § 6.09; ; RhSchPVO § 6.20; ; BinSchiffG § 3; ; BinSchiffG § 92; ; BinSchiffG § 92 a ff.

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    BGB §§ 254, 823 Abs. 1 und 2; RheinSchPV §§ 6.03, 6.09, 6.20; BinnSchG §§ 3, 92, 92 a ff.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; RheinSchPV § 6.03; RheinSchPV § 6.09; RheinSchPV § 6.20; BinnSchG § 3; BinnSchG § 92; BinnSchG § 92 a ff.
    Verhaltenspflichten der Schiffsführer bei einem Überholmanöver

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Schiffsführer eines überholenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 397
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1970 - II ZR 91/68

    Nichtbeachtung der rechtzeitigen Weisung des Bergfahrers - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2002 - U 4/01
    Dabei führt entgegen der Auffassung der Klägerin der rechtliche Gesichtspunkt des " Manövers des letzten Augenblicks" vorliegend zu keinem anderen Ergebnis: Der Führung eines Schiffes fällt kein Mitverschulden zur Last, wenn sie in einer allein von einem anderen Schiff schuldhaft herbeigeführten Gefahrenlage im letzten Augenblick eine unrichtige Entscheidung trifft (BGH VersR 1971, 339).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91

    Vorteilsausgleich; Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2002 - U 4/01
    Nach wie vor besteht (von der Ausnahme des § 22 WHG abgesehen) im Binnenschifffahrtshaftungsrecht - auch für Eigner von Kleinfahrzeugen - keine Gefährdungshaftung (vgl. dazu Senat VersR 1993, 381 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2021 - 22 U 4/20
    Denn ein Schiffsführer darf, jedenfalls solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte für ihn erkennbar sind, darauf vertrauen, dass die Führung des Talfahrers sich schifffahrtsüblich und situationsgerecht verhält (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urt. v. 20.03.2002 - U 4/01 RhSch -, OLGR Karlsruhe 2003, 114; Rheinschiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 20.03.2018 - 3 U 209/13 BSchRh - ZfB 2018, Sammlung Seite 2522 f. [juris Rn. 53]; Bemm/von Waldstein, RhSchPV, § 6.09 Rz. 7 m.w.N.).
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   FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 4/2001   

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https://dejure.org/2003,14455
FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 4/2001 (https://dejure.org/2003,14455)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08.04.2003 - I 4/2001 (https://dejure.org/2003,14455)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08. April 2003 - I 4/2001 (https://dejure.org/2003,14455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ort der Betriebsstätte; Betriebsstätte durch bloße Mitnutzung von Räumen und Anlagen; Fiktion der Betriebstätte bei ständigem Vertreter mit Abschlussvollmacht im Inland

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.02.1993 - I R 80/91

    Ausländische Management-Kapitalgesellschaft - Steuerinländer - Hotel -

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 4/01
    Stehen diese Räume aufgrund eines Umbaus oder sonstigen Planungsmaßnahme nicht mehr zur Verfügung ist entscheidend, ob sich aus den vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten ein Anspruch auf Zur-Verfügung-Stellung von Ersatzräumen ergibt (BFH-Urteil vom 03.02.1993 I R 80/91, BStBl II 1993, 462).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, in wessen Interesse die jeweiligen Tätigkeiten ausgeübt werden, sondern zu wessen Aufgabe die Tätigkeit gehört (BFH-Urteil vom 03.02.1993, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 4/01
    Die Tatsacheninstanz hat dafür sämtliche Umstände des Einzelfalles zu würdigen, denn für die Beurteilung ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend (BFH-Urteil vom 07.12.2000 III R 49/89, BFH/NV 2001, 911 ).
  • BFH, 07.12.2000 - III R 49/98

    Reisebüro - Omnibus - Gewerbliche Tätigkeit - Investitionszulage -

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 4/01
    Die Tatsacheninstanz hat dafür sämtliche Umstände des Einzelfalles zu würdigen, denn für die Beurteilung ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend (BFH-Urteil vom 07.12.2000 III R 49/89, BFH/NV 2001, 911 ).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 8/00

    Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 4/01
    Ob diese Rechtsposition auf einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzungsüberlassung beruht, ist hingegen nicht ausschlaggebend (BFH-Urteil vom 23.05.2002 III R 8/00, BStBl II 2002, 512 ).
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   OLG München, 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau   

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https://dejure.org/2001,24465
OLG München, 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 78
  • DÖV 2002, 486
  • ZfBR 2002, 178 (Ls.)
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