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   VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97, VerfGH 4/97   

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VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97, VerfGH 4/97 (https://dejure.org/1998,5477)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 18.09.1998 - VerfGH 1/97, VerfGH 4/97 (https://dejure.org/1998,5477)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, VerfGH 4/97 (https://dejure.org/1998,5477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 28 Abs 2; ThürVerf Art 91; ThürVerf Art 92; ThürGNGG § 12 Abs 2; ThürKO § 46 Abs 1 Nr 3; ThürKO § 46 Abs 2 Nr 3; ThürKO § 52 Abs 3; ThürNGG § 23
    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Gemeindeneugliederung; Drei-Stufen-Modell; Kommunalreform; Leitbilder; Leitlinien; Einheitsgemeinde; Verwaltungsgemeinschaft; erfüllende Gemeinde; Richtgröße; gleichberechtigtes Nebeneinander; Gliederungsinstrumente; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Auflösung einer Gemeinde gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 des Thüringer Gesetzes zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden (ThürGNGG) im Zusammenhang mit einem Recht auf kommunale Selbstverwaltung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Auflösung einer Gemeinde gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 des Thüringer Gesetzes zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden (ThürGNGG) im Zusammenhang mit einem Recht auf kommunale Selbstverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 55
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Auch die verfassungsgerichtliche Überprüfung der vom Gesetzgeber im Rahmen des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes (ThürGNGG) angeordneten Neugliederungsmaßnahmen ist anhand des im Urteil des ThürVerfGH vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und VerfGH 6/95 - NVwZ-RR 1997, 639 = ThürVBl.

    Sie steht Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinden erfolgen (siehe auch ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 - Jena -, NVwZ-RR 1997, 639 = ThürVBl. 1997, 104, 105 m.w.N.).

    In seinem § 23 ThürNGG betreffenden Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 - Jena - hat der Verfassungsgerichtshof eingehend die Grundsätze erörtert, nach denen die verfassungsgerichtliche Überprüfung der Bestimmungen des Thüringer Neugliederungsgesetzes zu erfolgen hat, die die Eingliederung von Umlandgemeinden in die kreisfreien Städte Thüringens betreffen (Umdr. S. 29 bis 33 = NVwZ-RR 1997, 639, 641 f.).

    Dies ist weder mit Rücksicht auf die besonderen Bedingungen, die in den neuen 31 Bundesländern seit der Wiedervereinigung herrschten (dazu vgl. BVerfGE 91, 70, 78 und eingehend ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., Umdr. S. 31 f. = NVwZ-RR 1997, 639, 642), erforderlich noch im Hinblick darauf, daß die Beschwerdeführerin zu 1. zusammen mit einigen anderen Gemeinden bereits im Juni 1991 auf der Grundlage des damals geltenden Kommunalrechts die Verwaltungsgemeinschaft "Helmetal" gegründet hatte.

    Ausgehend von der Einsicht, daß Art. 91 Abs. 1 ThürVerf für die 32 Gemeinden eine (relativierte) beschränkt-individuelle Rechtssubjektsgarantie enthält, sind danach auf der ersten Stufe (unter 2.) die Überlegungen, die der Durchführung der Reform als solcher zugrunde liegen, auf der zweiten Stufe (unter 3.) das Leitbild und die Leitlinien der Reform und auf der dritten Stufe (unter 4.) die konkrete einzelne Neugliederungsmaßnahme verfassungsrechtlich zu würdigen (a.a.O., Umdr. S. 33 = NVwZ-RR 1997, 639, 642 = ThürVBl. 1997, 104, 107).

    Mangels ausreichender Leistungsfähigkeit weitgehend funktionsentleerte Gemeinden entsprechen nicht dem verfassungsrechtlichen Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung, weil die Gemeinden dann kein ernstzunehmendes Gegengewicht gegen die staatliche Verwaltung mehr bilden können und in hohem Maße die Gefahr einer Verlagerung von Aufgaben auf überörtliche Verwaltungsträger besteht (ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., Umdr. S. 31 = NVwZ-RR 1997, 639, 641 f.).

    Auf der zweiten Ebene des vom Verfassungsgerichtshof angewandten Stufenmodells sind die Leitbilder und Leitlinien der Neuordnung, die die künftige Struktur der Selbstverwaltungskörperschaften festlegen und die Umgestaltung in jedem Einzelfall dirigieren sollen, verfassungsrechtlich zu würdigen (dazu näher ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., Umdr. S. 35 ff. = NVwZ-RR 1997, 639, 643).

    Deren Konkretisierung erfordert, die spezifischen örtlichen Gegebenheiten und ggf. auch in Betracht kommende gebietliche Alternativlösungen in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., Umdr. S. 41 f. = NVwZ-RR 1997, 639, 644).

    Abwägungsfehlerhaft ist eine einzelne Neugliederungsmaßnahme insbesondere, wenn der Eingriff in den Bestand einer einzelnen Gemeinde offenbar ungeeignet oder unnötig ist, um die damit verfolgten Ziele zu erreichen, oder wenn er zu ihnen deutlich außer Verhältnis steht; auch darf die Gewichtung und Bewertung der Gemeinwohlaspekte durch den Gesetzgeber nicht deutlich außer Verhältnis zu dem ihnen von Verfassungs wegen zukommenden Gewicht stehen (zum Ganzen vgl. Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., Umdr. S. 42 f. = NVwZ-RR 1997, 639, 644 f. m.w.N.).

  • VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96

    Einstweilige Anordnung; Gemeindeneugliederungsgesetz; kommunales

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Hält der Gesetzgeber im Rahmen einer landesweiten kommunalen Neugliederung Gliederungsalternativen bereit, die unterschiedlich stark in das kommunale Selbstverwaltungsrecht betroffener Gemeinden eingreifen, so muß der Anwendung dieser Alternativen auf die einzelnen 41 Neugliederungsfälle daher grundsätzlich eine sachgerechte, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots umzusetzende Konzeption zugrunde liegen (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - Tanna - ThürVBl. 1997, 157 = LKV 1997, 412).

    Die vom Verfassungsgerichtshof erlassene "Wohlverhaltensanordnung" (vgl. dazu BVerfGE 91, 70, 81 f.; ThürVerfGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - LKV 1997, 412 = ThürVBl. 1997, 157) soll sicherstellen, daß die Beschwerdeführerin zu 1. durch die weitere Verwaltungstätigkeit der neugebildeten Einheitsgemeinde nicht in wichtigen Angelegenheiten präjudiziert wird und daß die Rückabwicklung der erfolgreich angegriffenen Neugliederungsmaßnahme nicht durch weitere organisatorische Maßnahmen dieser Gemeinde zusätzlich erschwert wird.

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Dies ist weder mit Rücksicht auf die besonderen Bedingungen, die in den neuen 31 Bundesländern seit der Wiedervereinigung herrschten (dazu vgl. BVerfGE 91, 70, 78 und eingehend ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., Umdr. S. 31 f. = NVwZ-RR 1997, 639, 642), erforderlich noch im Hinblick darauf, daß die Beschwerdeführerin zu 1. zusammen mit einigen anderen Gemeinden bereits im Juni 1991 auf der Grundlage des damals geltenden Kommunalrechts die Verwaltungsgemeinschaft "Helmetal" gegründet hatte.

    Die vom Verfassungsgerichtshof erlassene "Wohlverhaltensanordnung" (vgl. dazu BVerfGE 91, 70, 81 f.; ThürVerfGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - LKV 1997, 412 = ThürVBl. 1997, 157) soll sicherstellen, daß die Beschwerdeführerin zu 1. durch die weitere Verwaltungstätigkeit der neugebildeten Einheitsgemeinde nicht in wichtigen Angelegenheiten präjudiziert wird und daß die Rückabwicklung der erfolgreich angegriffenen Neugliederungsmaßnahme nicht durch weitere organisatorische Maßnahmen dieser Gemeinde zusätzlich erschwert wird.

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 10/95
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Die Kenntnisnahme ist dann als möglich und zumutbar anzusehen, wenn die Bekanntmachung des Neugliederungsvorhabens und der Möglichkeit, sich dazu zu äußern, in ortsüblicher Weise erfolgt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VerfGH 10/95 - Lerchenberg - Umdr. S. 12).

    Dies ergibt sich zum einen daraus, daß die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ergangenen Entscheidungen zur Rück- oder Mehrfachneugliederung ausschließlich wiederholte Neugliederungen durch den Gesetzgeber zum Gegenstand hatten (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VerfGH 10/95 - Lerchenberg - Umdr. S. 13 f.); ein solcher Fall liegt hier jedoch schon deshalb nicht vor, weil die Gründung der Verwaltungsgemeinschaft "Helmetal" im Juni 1991 nicht durch den Gesetzgeber angeordnet wurde, sondern durch freiwillige Vereinbarung der beteiligten Gemeinden zustande kam.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Die Stellungnahme der Gebietskörperschaft ist vor der abschließenden Entscheidung vom Gesetzgeber zur Kenntnis zu nehmen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe zu berücksichtigen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juli 1996 - VerfGH 4/95 - ThürVBl. 1996, 281, 282; BVerfGE 50, 195, 202 f.; 86, 90, 107 f.).

    a) Danach ist es nicht geboten, die durch Gesetz angeordnete Neubildung der Gemeinde Werther nach den besonderen Grundsätzen zu behandeln, die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für sogenannte Rück- oder Mehrfachneugliederungen entwickelt worden sind (dazu vgl. BVerfGE 86, 90, 109 f.).

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 7/95
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Hier unterliegt der Gesetzgeber zwar ebenfalls keiner umfassenden, aber - insbesondere hinsichtlich der Ermittlung des für seine Entscheidung erheblichen Sachverhalts - doch einer intensiveren verfassungsgerichtlichen Kontrolle als auf den beiden vorangegangen Stufen (vgl. zuletzt ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VerfGH 7/95 - Erfurt - Umdr. S. 37).
  • VerfGH Thüringen, 06.09.1996 - VerfGH 4/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Anhörungsrecht der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Die Stellungnahme der Gebietskörperschaft ist vor der abschließenden Entscheidung vom Gesetzgeber zur Kenntnis zu nehmen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe zu berücksichtigen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juli 1996 - VerfGH 4/95 - ThürVBl. 1996, 281, 282; BVerfGE 50, 195, 202 f.; 86, 90, 107 f.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
    Die Stellungnahme der Gebietskörperschaft ist vor der abschließenden Entscheidung vom Gesetzgeber zur Kenntnis zu nehmen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe zu berücksichtigen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juli 1996 - VerfGH 4/95 - ThürVBl. 1996, 281, 282; BVerfGE 50, 195, 202 f.; 86, 90, 107 f.).
  • VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01

    Kommunalverfassungsbeschwerde

    Im Zusammenhang mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde kann daher geprüft werden, ob der behauptete Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft auf einem formell oder materiell 21 verfassungswidrigen Gesetz beruht (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26 = NVwZ-RR 1999, 55, [56]).

    Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen unterstrichen (vgl. z. B. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., S. 21 = NVwZ-RR 1997, 639; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f. = NVwZ-RR 1999, 55; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 16; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 16).

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß das Vorgehen des Landtags bzw. seines Innenausschusses, die Anhörung durch die Landratsämter nach Weisung des Innenministeriums auf der Grundlage eines mit dem Innenausschuß abgestimmten Anhörungsschreibens durchzuführen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28; Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 24).

    Dies folgt schon daraus, daß neben der durchgeführten schriftlichen Anhörung, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen noch gar nicht beendet war, eine mündliche Anhörung von Verfassungs wegen nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28).

    dd) Der Gesetzgeber hat die Stellungnahmen der Beschwerdeführerin und der anderen Anhörungsberechtigten vor seiner abschließenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe berücksichtigt (vgl. ThürVerfGH, 29 Urteil vom 6. September 1996, VerfGH 4/95 - Tüngeda, S. 12/13; Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt, S. 23; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26; Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15).

    a) Die materielle Verfassungsmäßigkeit eines kommunalen Neugliederungsgesetzes, d. h. die Frage, ob eine Neugliederungsmaßnahme, insbesondere die Auflösung einer Gemeinde, dem öffentlichen Wohl entspricht, prüft der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf der Grundlage eines Drei-Stufen-Modells (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., 30 S. 21 ff.; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 31).

    b) Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß der der ersten Entscheidungsstufe zuzuordnende Entschluß des Gesetzgebers, überhaupt eine kommunale Gebietsreform in Thüringen durchzuführen, angesichts der nach der "Wende" vorgefundenen und durch das Vorhandensein einer Vielzahl von Klein- und Kleinstgemeinden gekennzeichneten Verhältnisse von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 32/33; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 19).

    Das gilt namentlich für die im bundesweiten Vergleich eher niedrig liegenden Richtgrößen des § 46 ThürKO, nach denen eine Einheitsgemeinde mindestens 3.000 Einwohner und eine Verwaltungsgemeinschaft mindestens 5.000 Einwohner haben muß (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 39/40) und auf die der Regierungsentwurf eines ThürGNGG-Lbs/Sbg ausdrücklich Bezug nimmt.

    Auch darf die Gewichtung und Bewertung der Gemeinwohlaspekte durch den Gesetzgeber nicht deutlich außer Verhältnis zu dem ihnen von Verfassungs wegen zukommenden Gewicht stehen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 43/44).

    Auch unterliegt der Gesetzgeber keinem Dokumentationszwang in dem Sinne, daß er gehalten ist, sämtliche Überlegungen, die zu den verabschiedeten Gesetzesbestimmungen geführt haben, nach der Art eines Kommentars darzustellen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 47).

    Dieser Vorrang kann nur durch hinreichend gewichtige gegenläufige Interessen im Sinne der Bildung einer Einheitsgemeinde überwunden werden (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f.; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 24).

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

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  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Zum gemeindlichen Aufgabenkreis gehört es grundsätzlich auch nicht, den Wasserhaushalt vor Eingriffen zu schützen (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1999 - 4 VR 18.98 - NVwZ-RR 1999, 55).
  • VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16

    Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz

    Die Landesverfassung erlaubt daher Eingriffe in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (ThürVerfGH, Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24; vgl. ferner Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 71 f.; Urteil vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, 4/97 -, juris Rn. 77; Urteil vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, juris Rn. 77; Urteil vom 1. März 2001 - VerfGH 20/00 -, juris Rn. 72).

    Von daher erweist sich eine Mindesteinwohnerzahl als geeigneter Maßstab dafür, ob eine bestimmte Aufgabe von einer kommunalen Gebietskörperschaft sinnvoll und wirtschaftlich erfüllt werden kann (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, 4/97 -, juris Rn. 118; VerfGH NRW, Urteil vom 7. November 1975 - 64/74 -, juris Rn. 52; VfGBbg, Urteil vom 29. August 2002 - 15/02 -, juris Rn. 35; LVerfG SA, Urteil vom 21. April 2009 - LVG 12/08 -, Rn. 46 des auf der Homepage veröffentlichten Dokuments; VerfGH RP, Urteil vom 8. Juni 2015 - VGH N 18/14 -, juris Rn. 134).

  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Eine generelle Verpflichtung des nationalen Gesetzgebers zur formellen Begründung der von ihm erlassenen Gesetze besteht in der Bundesrepublik Deutschland nicht (BadWürttStGH NJW 1975, 1205, 1214; ThürVerfGH NVwZ-RR 1999, 55, 60; Kischel, Die Begründung S. 260 ff. mit zahlr. Nachw., insbesondere Fn. 3; vgl. auch Redeker/Karpenstein NJW 2001, 2825 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Das Verfassungsgericht Thüringen hat in seiner Entscheidung vom 18.09.1998 bei der Beurteilung des Zeitraums es als ausreichend betrachtet, dass die anzustrebenden Richtwerte für die freiwilligen Neugliederungen im Wesentlichen bereits einem Beschluss der Landesregierung entnommen werden konnten und erst über ein Jahr später in die Thüringer Kommunalordnung Eingang gefunden hatten (- 1/97,4/97 - NVwZ-RR 1999, 55 [57]).
  • VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 16/02

    Kommunal-Verfassungsbeschwerde; Anhörungsgebot - GG Art. 28 Abs. 1; ThürVerf Art.

    Dementsprechend stellt der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Verfahren der kommunalen Verfassungsbeschwerde nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 2 ThürVerf eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 91 Abs. 1 und 2 ThürVerf fest, wenn die Auflösung oder territoriale Neugliederung der beschwerdeführenden Gebietskörperschaft durch ein Gesetz angeordnet worden ist, das den formalen Anforderungen des Art. 92 Abs. 2 Satz 3 ThürVerf nicht genügt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26 = NVwZ-RR 1999, 55, [56]).
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03

    Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18 ; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfGH Thüringen, 20.04.2004 - VerfGH 14/02

    Thüringer Personalvertretungsgesetz -

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber keinem Dokumentationszwang in dem Sinne unterliegt, daß er gehalten ist, sämtliche Überlegungen, die zu einer verabschiedeten Gesetzesbestimmung geführt haben, nach Art eines Kommentars im Detail darzustellen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97).
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 95/03

    Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen

    Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 -, VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 16. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-96.-, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 -, LKV 2000, 21) gesehen.
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 71/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 74/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97

    Änderung der Konzeption im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens zur

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 72/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor;

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 68/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 70/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 73/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 69/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 79/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 76/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 84/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 80/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 75/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 78/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 81/03

    Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien

  • VerfGH Thüringen, 30.07.1999 - VerfGH 38/97

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Verwaltungsgemeinschaft;

  • VerfGH Thüringen, 14.01.2015 - VerfGH 24/13

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Kammerforst gegen § 10 Abs. 5 des Thüringer

  • VerfGH Thüringen, 14.01.2015 - VerfGH 25/13

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Oppershausen gegen § 10 Abs. 5 des Thüringer

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Rechtsprechung
   BFH, 14.03.1997 - V S 3, 4/97, V S 3/97, V S 4/97   

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https://dejure.org/1997,17748
BFH, 14.03.1997 - V S 3, 4/97, V S 3/97, V S 4/97 (https://dejure.org/1997,17748)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1997 - V S 3, 4/97, V S 3/97, V S 4/97 (https://dejure.org/1997,17748)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1997 - V S 3, 4/97, V S 3/97, V S 4/97 (https://dejure.org/1997,17748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.06.1995 - XI S 15/95
    Auszug aus BFH, 14.03.1997 - V S 3/97
    Dabei gilt der für das Verfahren vor dem BFH bestehende Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG auch für das Einreichen einer Gegenvorstellung (BFH- Beschlüsse vom 27. Juni 1996 IX S 3/96, BFH/NV 1996, 926; vom 22. Juni 1995 XI S 15/95, BFH/NV 1996, 164).
  • BFH, 06.08.1996 - VII S 7/96

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 14.03.1997 - V S 3/97
    a) Da die FGO eine förmliche Gegenvorstellung nicht vorsieht, ist sie als außerordentlicher nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung oder Änderung materiell und/oder formell rechtskräftiger Entscheidungen begehrt wird, nur in Ausnahmefällen statthaft und zulässig (BFH- Beschlüsse vom 6. August 1996 VII S 7/96, BFH/NV 1997, 135, und vom 1. August 1996 XI S 35--42/96, BFH/NV 1997, 132).
  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 14.03.1997 - V S 3/97
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).
  • BFH, 16.01.1997 - VII S 8/96

    Wiederholung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 14.03.1997 - V S 3/97
    Ein solcher Ausnahmefall könnte gegeben sein -- was aber nicht abschließend entschieden werden muß --, wenn eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes -- GG --) oder ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) substantiiert gerügt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 6. August 1996 VII S 8/96, Juris-Dok 687736) oder wenn geltend gemacht wird, daß die angegriffene Entscheidung mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sei (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1996 IV B 168/95, BFH/NV 1997, 57).
  • BFH, 27.06.1996 - IV B 168/95

    Rechtsmittel gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 14.03.1997 - V S 3/97
    Ein solcher Ausnahmefall könnte gegeben sein -- was aber nicht abschließend entschieden werden muß --, wenn eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes -- GG --) oder ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) substantiiert gerügt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 6. August 1996 VII S 8/96, Juris-Dok 687736) oder wenn geltend gemacht wird, daß die angegriffene Entscheidung mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sei (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1996 IV B 168/95, BFH/NV 1997, 57).
  • BFH, 27.06.1996 - IX S 3/96

    Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen der Gegenvorstellung vor dem

    Auszug aus BFH, 14.03.1997 - V S 3/97
    Dabei gilt der für das Verfahren vor dem BFH bestehende Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG auch für das Einreichen einer Gegenvorstellung (BFH- Beschlüsse vom 27. Juni 1996 IX S 3/96, BFH/NV 1996, 926; vom 22. Juni 1995 XI S 15/95, BFH/NV 1996, 164).
  • BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96

    Prämien sind für Zeitungsausträger kein Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus

    Auszug aus BFH, 14.03.1997 - V S 3/97
    a) Da die FGO eine förmliche Gegenvorstellung nicht vorsieht, ist sie als außerordentlicher nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung oder Änderung materiell und/oder formell rechtskräftiger Entscheidungen begehrt wird, nur in Ausnahmefällen statthaft und zulässig (BFH- Beschlüsse vom 6. August 1996 VII S 7/96, BFH/NV 1997, 135, und vom 1. August 1996 XI S 35--42/96, BFH/NV 1997, 132).
  • BFH, 19.08.1998 - X B 84/98

    Bestellung eines Bevollmächtigten - Zustellungsmangel - Verfahrensmangel -

    Da die Finanzgerichtsordnung eine förmliche Gegenvorstellung nicht vorsieht, ist sie als außerordentlicher nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung oder Änderung materiell und/oder formell rechtskräftiger Entscheidungen begehrt wird, nur in Ausnahmefällen statthaft und zulässig (z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. August 1996 VII S 7/96, BFH/NV 1997, 135; vom 1. August 1996 XI S 35-42/96, BFH/NV 1997, 132; vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).

    Dabei gilt der für das Verfahren vor dem BFH bestehende Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG auch für das Einreichen einer Gegenvorstellung (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1996 IX S 3/96, BFH/NV 1996, 926; vom 22. Juni 1995 XI S 15/95, BFH/NV 1996, 164, und in BFH/NV 1997, 887).

  • BFH, 21.07.1998 - XI S 9/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufsgruppe - Betriebswirt - Belastingadviseur -

    Der Vertretungszwang des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG gilt auch für den außerordentlichen nichtförmlichen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887, und vom 28. Juli 1997 XI S 22, 23/97, BFH/NV 1998, 63).

    b) Darüber hinaus ist nicht erkennbar, daß der Beschluß des Senats auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters beruhen oder mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein könnte (vgl. Beschluß in BFH/NV 1997, 887).

  • BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler -

    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig unter Verstoß gegen das sich aus Art. 101 des Grundgesetzes (GG) ergebende Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder auf einer offenkundigen Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887, und vom 27. Juli 1999 VII B 300/98, BFH/NV 2000, 67).
  • BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98

    Gegenvorstellung - Beschluß des Senats - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde -

    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluß vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
  • BFH, 15.12.1998 - I B 46/97

    Gegenvorstellung; Postulationsfähigkeit

    Dies gilt auch für die Erhebung von Gegenvorstellungen, wenn sie ausnahmsweise statthaft sein sollten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1996 XI S 35-42/96, BFH/NV 1997, 132; vom 6. August 1996 VII S 7/96, BFH/NV 1997, 135; vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
  • BFH, 24.10.2003 - IX S 5/03

    Gegenvorstellung

    Soweit das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und die obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Rz. 26 f.) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung ausnahmsweise für zulässig halten, geschieht dies, soweit die Beeinträchtigung rechtlichen Gehörs gerügt wird, nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig auf der Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
  • BFH, 23.09.2003 - XI S 12/03

    Gegenvorstellung: (hier: Zahlung zur Aufnahme in den Golfclub keine Spende)

    a) Soweit das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und die obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Rz. 26 f.) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung ausnahmsweise für zulässig halten, geschieht dies im Falle der Rüge einer Beeinträchtigung rechtlichen Gehörs nur, wenn die Entscheidung offenkundig auf der Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) beruht (z.B. BFH, Beschluss vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
  • BFH, 26.02.2002 - IX S 2/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellung - Rechtliches Gehör - Offenkundige

    Soweit das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und die obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Rz. 26 f.) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung ausnahmsweise für zulässig halten, geschieht dies, soweit die Beeinträchtigung rechtlichen Gehörs gerügt wird, nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig auf der Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) beruht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
  • BFH, 13.12.1999 - VII B 298/98

    Gegenvorstellung - Rechtliches Gehör - Helfer in Steuersachen - Bestellung als

    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies, soweit die Beeinträchtigung rechtlichen Gehörs gerügt wird, nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.03.1998 - U 4/97 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16052
OLG Karlsruhe, 24.03.1998 - U 4/97 BSch (https://dejure.org/1998,16052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.1998 - U 4/97 BSch (https://dejure.org/1998,16052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 1998 - U 4/97 BSch (https://dejure.org/1998,16052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch für Schäden aufgrund eines Explosionsunfalls; Mit einer Explosion in Zusammenhang stehender Ladungsverlust als Schadenersatz begründende positive Vertragsverletzung eines abgeschlossenen Frachtvertrages für den Transport von flüssigen Gütern in ...

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 54
    Anscheinsbeweis bei Tankschiffsexplosion

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 412
  • VersR 1999, 473
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.1998 - U 4/97
    Während für die Begründetheit des Feststellungsanspruches bei Personenschäden die Rechtsprechung "maßvolle Anforderungen" stellt (vgl. BGH NZV 1989, 432), wonach eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden ist, sind die Voraussetzungen, wenn, wie bei der vorliegenden Klage es nur um materielle Nichtpersonenschäden (Sachschäden, Vermögensschäden) geht, erheblich strenger.
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 24 U 76/13

    Kein Schadensersatz ohne nachgewiesene Pflichtverletzung!

    Gleichwohl ist jedenfalls bei Feststellungsanträgen, die Sach- oder Vermögensschäden zum Gegenstand haben, erforderlich, dass die Entstehung eines zu ersetzenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 1991, 2707; siehe auch: BeckOK/Bacher, ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 256 Rn. 34), wobei es genügt, wenn nach den Erfahrungen des Lebens der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten steht (vgl. BGH GRUR 1972, 180; OLG Karlsruhe NZV 1998, 412).
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Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 22.06.2004 - O 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,59397
LG Kaiserslautern, 22.06.2004 - O 4/97 (https://dejure.org/2004,59397)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 22.06.2004 - O 4/97 (https://dejure.org/2004,59397)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - O 4/97 (https://dejure.org/2004,59397)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   RG, 30.01.1897 - 4/97   

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https://dejure.org/1897,372
RG, 30.01.1897 - 4/97 (https://dejure.org/1897,372)
RG, Entscheidung vom 30.01.1897 - 4/97 (https://dejure.org/1897,372)
RG, Entscheidung vom 30. Januar 1897 - 4/97 (https://dejure.org/1897,372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 29, 368
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche

    Darunter wird ein Ausgleich verstanden, der im Ergebnis zur vollständigen Kostendeckung führt (vgl. StGH, Urteil vom 5.10.1998 - 4/97 -, Juris Rn. 38; für Sachsen: VerfGH SN, Entscheidung vom 25.10.1996, - Vf. 18-III-95 -, LKV 1997, 127, 128; Sächs. OVG, Urteile vom 29.4.2010 - 2 A 42/09 -, Juris Rn. 22, und vom 2.3.2011 - 2 A 47/09 -, Juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

    Darunter wird ein Ausgleich verstanden, der im Ergebnis zum vollständigen finanziellen Ausgleich der Belastung führt (vgl. StGH BW, Urteil vom 05.10.1998 - 4/97 -, Juris Rn. 38; für Sachsen: Sächs. VerfGH, Entscheidung vom 25.10.1996, a.a.O. 128; Sächs. OVG, Urteile vom 29.04.2010 - 2 A 42/09 -, Juris Rn. 22, und vom 02.03.2011 - 2 A 47/09 -, Juris Rn. 27).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - VerfGH 8/15

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Regelungen zur schulischen Inklusion

    Eine Aufnahme in dasselbe Gesetz oder dieselbe Rechtsverordnung wie die Aufgabenübertragung ist aber nicht erforderlich (vgl. VerfGH NRW, OVGE 53, 275, 280; siehe auch LT-Drs. 13/5515, S. 21; § 4 Abs. 1 Satz 1 KonnexAG; so auch für das jeweilige Landesrecht Hess. StGH, Urteil vom 6. Juni 2012 - P.St. 2292 -, juris, Rn. 75; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Oktober 1998 - 4/97 -, juris, Rn. 40; VGH Bad.-Württ. , Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 4 S 2789/03 -, juris, Rn. 28; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 3. Mai 2016 - OVG 12 A 1.13 -, juris, Rn. 28).

    36 Für die Schutzfunktion im Sinne von Art. 78 Abs. 3 LV NRW kommt es entscheidend darauf an, dass im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufgabenübertragung oder -änderung auch die Belastungsausgleichsregelung in Kraft ist, denn auf eine nachträgliche Erstattung können die Kommunen nicht verwiesen werden (vgl. zu letzterem StGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Oktober 1998 - 4/97 -, juris, Rn. 40).

  • EGMR, 27.05.2014 - 4455/10

    MARGUS v. CROATIA

    As to the present case, the Court notes that judge M.K. indeed participated both in the criminal proceedings conducted before the Osijek County Court under case number K-4/97 and in the criminal proceedings conducted against the applicant before the same court under case number K-33/06.

    The mere fact that judge M.K. participated both in the criminal proceedings conducted before the Osijek County Court under case number K-4/97 and in the criminal proceedings conducted against the applicant before the same court under case number K-33/06 should not in itself be seen as incompatible with the requirement of impartiality under Article 6 of the Convention.

    Finally, as a consequence of the two previous defects the first set of criminal proceedings against the applicant (no. K-4/97) was terminated in the form of a "discontinuance of criminal proceedings", and not in the form of a "final acquittal or conviction" within the meaning of paragraph 2 of Article 4 of Protocol No. 7. It is quite clear that the Croatian authorities were responsible for several fundamental defects in the previous proceedings, contrary to national, international and Convention law.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 1/18

    Kommunalverfassungsbeschwerde betreffend die Durchführungsverordnung

    Nichts anderes folgt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen aus der in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Ausdruck gebrachten und hinter § 4 Abs. 3 Satz 2 KonnexAG stehenden Erkenntnis, dass der Schwerpunkt der Kostenbelastung für die Gemeinden nicht so sehr im Jahr der Aufgabenübernahme besteht, sondern bei der dauernden Aufgabendurchführung, sich also die den Kommunen übertragene Aufgabe regelmäßig nicht mit dem Übertragungsakt erledigt, sondern fortlaufende Kosten verursacht (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 15. Februar 1985 - VerfGH 17/83, NVwZ 1985, 820 = juris, Rn. 6; StGH BW, Urteil vom 5. Oktober 1998 - 4/97, LVerfGE 9, 3 = juris, Rn. 46).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Verneint er sie, so kann er den Antrag ablehnen, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (vgl. RGSt 29, 368; 63, 329).".
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19

    Verfassungsbeschwerde gegen finanziellen Ausgleich für Abschaffung der

    Die finanziellen Folgen einer etwa unwirtschaftlichen Verwaltungstätigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände, die diese im Rahmen eines bestehenden Wahrnehmungsspielraums zu verantworten hätten, soll nicht auf das Land abgewälzt werden (Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Oktober 1998 - 4/97 -, Rn. 39, juris).
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auf die Behauptung, eine bestimmte Tatsache sei in dem gekennzeichneten Sinne als Ausgangspunkt eines mittelbaren Beweises entgegen der Annahme des Tatrichters doch für die Entscheidung bedeutsam gewesen, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 29, 368; 39, 364).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Denn die Entscheidung, ob eine Beweisbehauptung in tatsächlicher Hinsicht erheblich ist, gehört in den Bereich der dem Tatrichter zustehenden Beweiswürdigung (vgl. RGSt 29, 368, 369; 63, 329, 330; BGH GA 1964, 77).
  • BGH, 08.02.1966 - 1 StR 605/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Schuldnerbegünstigung - Anforderungen

    Im letzten Falle sind auch die Tatsachen anzuführen, aus denen sich die Unerheblichkeit ergeben soll (RGSt 29, 368; RGJW 1931, 2823 Nr. 44).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 12 A 1.13

    Normenkontrolle; abfallrechtliche Zuständigkeitsbestimmungen; Vereinbarkeit mit

  • EGMR, 20.06.2013 - 57404/08

    LAVRECHOV v. THE CZECH REPUBLIC

  • BGH, 03.10.1961 - 1 StR 314/61

    Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen - Unterbrechung der Verjährung -

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1977 - 1 StR 278/77

    Übergehen eines Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen - Gesamtvorsatz

  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1972 - 1 StR 277/72

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Nachprüfung einer

  • BGH, 15.06.1966 - 2 StR 31/66

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Urkundenfälschung - Beurteilung

  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1967 - 1 StR 388/67

    Verurteilung wegen Unzucht - Mitwirkung eines Richters auf Probe bei einer

  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 183/60

    Verstoss gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Antrag eines

  • BGH, 24.11.1959 - 1 StR 567/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1951 - 4 StR 130/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 581/64

    Entscheidung eines Richters in freier Beweiswürdigung hinsichtlich der Bedeutung

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 459/64

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Hinterziehung von Einkommenssteuer -

  • BGH, 30.04.1963 - 1 StR 97/63

    Absehen von einer Zeugenvernehmung wegen Bedeutungslosigkeit der Beweiserhebung

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62

    Pflichtwidrige Handlung eines Beamten auf Grund einer ihm versprochenen

  • BGH, 13.03.1962 - 1 StR 559/61

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   RG, 29.05.1897 - V 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1897,396
RG, 29.05.1897 - V 4/97 (https://dejure.org/1897,396)
RG, Entscheidung vom 29.05.1897 - V 4/97 (https://dejure.org/1897,396)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1897 - V 4/97 (https://dejure.org/1897,396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Rechtsnachfolger eines Grundstückseigentümers nach § 237 C.P.O. befugt, in den Negatorienprozeß einzutreten, der zwischen seinem Rechtsvorgänger und einem Grundnachbar wegen widerrechtlicher Immission geführt wird? 2. Gilt als Rechtsnachfolger im Sinne des § ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 40, 230
  • RGZ 40, 333
 
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