Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2000 - XI R 3, 4/99, XI R 3/99, XI R 4/99   

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BFH, 13.04.2000 - XI R 3, 4/99, XI R 3/99, XI R 4/99 (https://dejure.org/2000,3431)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2000 - XI R 3, 4/99, XI R 3/99, XI R 4/99 (https://dejure.org/2000,3431)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2000 - XI R 3, 4/99, XI R 3/99, XI R 4/99 (https://dejure.org/2000,3431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vorsorgeaufwendungen - Sonderausgaben - Vorsorgepauschale - Kinderfreibeträge - Grundfreibetrag - Abzugsfähigkeit

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 121; ; FGO § 73; ; FGO § 74; ; FGO § 121; ; FGO § 90a; ; AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 § 165; ; EStG § 32 Abs. 6; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 8

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 165 Abs 1
    Rechtsschutzbedürfnis; Vorläufigkeit; Zustimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3230
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    a) Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH fehlt zwar der Klage das Rechtsschutzinteresse, wenn ein Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleich gelagerter Verfahren (Massenverfahren) stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 1996 III B 173/95, BFHE 180, 217, BStBl II 1996, 506, m.w.N.).

    Das Rechtsschutzinteresse darf den Klägern nicht allein deswegen abgesprochen werden, weil möglicherweise seinerzeit die Erwartung bestanden hat, im Rahmen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens könnten Beurteilungsmaßstäbe aufgestellt werden, die auch für die im Streitjahr 1991 geltende Fassung des § 32 Abs. 6 EStG von Bedeutung sein könnten (vgl. BFH in BFHE 180, 217, BStBl II 1996, 506; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 X B 282/95, BFH/NV 1997, 278).

    Auch ist davon auszugehen, dass die seinerzeit zu erwartende Entscheidung des BVerfG Rechtsgrundsätze über die Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 6 EStG auch für das Streitjahr 1989 aufstellt, weil es sich sowohl 1987 als auch 1989 um die nämliche Rechtsnorm handelte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; in BFHE 180, 218, BStBl II 1996, 506, m.w.N.).

  • BFH, 10.02.1995 - III B 73/94

    Klage wegen Kinderlastenausgleich für Eltern mit einem Kind im Jahr 1986: -1.

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Wird jedoch der bei Gericht bereits angefochtene Steuerbescheid erst während des Klageverfahrens gemäß § 165 AO 1977 für vorläufig erklärt, so entfällt nach der Rechtsprechung des BFH das Rechtsschutzinteresse nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415).

    Gleichwohl ist die Verweigerung der Zustimmung zur nachträglichen Vorläufigkeitserklärung schon deshalb nicht rechtsmissbräuchlich, weil das FG mit oder ohne Zustimmung der Kläger nach der Rechtsprechung des BFH das Verfahren nach § 74 FGO aussetzen muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. September 1997 X R 87/94, BFH/NV 1998, 560, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415).

  • BFH, 10.11.1993 - X B 83/93

    Klage wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge:

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Mit Schreiben vom 11. April 1994 stellte das Finanzgericht (FG) dem Klägervertreter --betreffend 1991-- anheim, im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1993 X B 83/93 (BFHE 172, 197, BStBl II 1994, 119) und das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2. August 1993 5 K 1004/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 115) die Zustimmung zur Vorläufigkeitserklärung zu erklären.
  • BFH, 17.09.1997 - X R 87/94

    Revision gegen ein fehlerhaft erlassenen Prozessurteil

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Gleichwohl ist die Verweigerung der Zustimmung zur nachträglichen Vorläufigkeitserklärung schon deshalb nicht rechtsmissbräuchlich, weil das FG mit oder ohne Zustimmung der Kläger nach der Rechtsprechung des BFH das Verfahren nach § 74 FGO aussetzen muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. September 1997 X R 87/94, BFH/NV 1998, 560, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415).
  • BFH, 24.01.1995 - X B 208/94

    Aussetzung eines finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine anhängige

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Dem steht nicht entgegen, dass ein unzulässiges Klageverfahren nicht auszusetzen ist (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1995 X B 208/94, BFH/NV 1995, 569), denn die Kläger hatten mangels Vorläufigkeit des Bescheides ein Rechtsschutzinteresse an der Klage.
  • BFH, 08.07.1994 - III R 78/92

    1. Bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil muß binnen fünf

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Anspruch auf Rechtsschutz nur derjenige hat, der schutzwürdige Interessen verfolgt und Rechtsmissbrauch keinen Rechtsschutz erhält (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Juli 1994 III R 78/92, BFHE 175, 7, BStBl II 1994, 859, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1996 - X B 282/95

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Das Rechtsschutzinteresse darf den Klägern nicht allein deswegen abgesprochen werden, weil möglicherweise seinerzeit die Erwartung bestanden hat, im Rahmen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens könnten Beurteilungsmaßstäbe aufgestellt werden, die auch für die im Streitjahr 1991 geltende Fassung des § 32 Abs. 6 EStG von Bedeutung sein könnten (vgl. BFH in BFHE 180, 217, BStBl II 1996, 506; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 X B 282/95, BFH/NV 1997, 278).
  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Auch ist davon auszugehen, dass die seinerzeit zu erwartende Entscheidung des BVerfG Rechtsgrundsätze über die Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 6 EStG auch für das Streitjahr 1989 aufstellt, weil es sich sowohl 1987 als auch 1989 um die nämliche Rechtsnorm handelte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; in BFHE 180, 218, BStBl II 1996, 506, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    aa) Für das Streitjahr 1991 ergibt sich dies schon daraus, dass Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Höhe des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 EStG in der seit 1990 geltenden Fassung nicht (mehr) dem BVerfG vorlagen (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des BVerfG vom 25. September 1992 2 BvL 5/91 u.a., BStBl II 1993, 413, 417) und daher insoweit zur Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit keine verfassungsrechtliche Überprüfung und Entscheidung zu erwarten war.
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 13 K 38/94
    Auszug aus BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
    Die Entscheidung des FG, die Verweigerung der Zustimmung zur Vorläufigkeitserklärung der angefochtenen Bescheide sei rechtsmissbräuchlich, konnte die Kläger nicht mehr überraschen, nachdem sowohl das FG als auch das FA (vgl. Schriftsatz vom 13. Juli 1994 betreffend 13 K 38/94) auf einen möglicherweise Missbrauch des Klagerechts hingewiesen hatten.
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.08.1993 - 5 K 1004/93
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05

    Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur

    Deshalb kann der Senat ohne drohenden Rechtsverlust für den Kläger in der Streitsache entscheiden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592, und vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/01

    Vorläufigkeitsvermerk; Rechtsschutzbedürfnis

    Maßgeblich müsse nämlich der Zeitpunkt des Ergehens der Sachentscheidung sein, wie der BFH herausgestellt habe (Urteil vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 31).
  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht allein deshalb, weil das Finanzamt erst während eines Klageverfahrens den angefochtenen Bescheid für vorläufig erklärt (BFH-Beschlüsse vom 23.12.2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952; vom 15.10.2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205; BFH-Urteile vom 17.12.2003 XI R 4/03, [...]; vom 13.04.2000 XI R 3/99, XI R 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06

    Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen;

    In seinem Urteil vom 13. April 2000 (XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41-43) hat der BFH ausgeführt, dass einer Klage nach ständiger Rechtsprechung das Rechtsschutzinteresse fehle, wenn ein Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Streitfrage sich in einer Vielzahl ähnlicher Fälle stellt und bereits ein Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
  • FG Hessen, 25.01.2001 - 11 K 1547/99

    Erledigung der Hauptsache; Vorläufigkeit; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass sich der BFH auch nach dem Ergehen der Beschlüsse des BVerfG vom 10. November 1998 sowie der gesetzlichen Neuregelung des Familienlastenausgleichs für das Streitjahr durch § 53 EStG weiterhin auf die bisherige Rechtsprechung bezieht, so im Urteil vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41 .
  • FG Münster, 04.12.2002 - 8 K 2768/01

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während

    Das Rechtsschutzinteresse als Sachurteilsvoraussetzung muss grundsätzlich im Zeitpunkt des Ergehens der Sachentscheidung vorliegen (BFH-Urteil vom 13.04.2000 XI R 3, 4/99 BFH/NV 2001, 41, 42 m. Sp.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 1954/11

    Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zurechnung

    Denn der angefochtene Steuerbescheid ist nicht schon in dem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen; zudem ist noch kein Musterverfahren zu dieser verfassungsrechtlichen Streitfrage beim Bundesverfassungsgericht anhängig (vgl. BFH, Urteil vom 13.04.2000 - XI R 3, 4/99, XI R 3/99. XI R 4/99 -, BFH/NV 2001, 41; BFH, Beschluss vom 22.03.1996 - III B 173/95 -, BFHE 180, 217, BStBl. II 1996, 506).
  • FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05

    Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge

    Demnach fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn der angefochtene Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Frage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleich gelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (BFH vom 30. November 2007 III B 26/07, BFH/NV 2008, 374; vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • BFH, 13.04.2000 - XI R 4/99

    Vorsorgeaufwendungen - Sonderausgaben - Vorsorgepauschale - Kinderfreibeträge -

    Die Verfahren XI R 3/99 und XI R 4/99 werden gemäß §§ 121, 73 FGO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02

    Einheit von zusammenveranlagten Eheleuten beim Sonderausgabenabzug;

    Zwar fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn der angefochtene Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Frage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleich gelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig ist (BFH-Urteil vom 13.04.2000, XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • FG Hamburg, 02.07.2003 - III 261/01

    Zur Aussetzung des Klageverfahrens bei Vorläufigkeitserklärung des

  • FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07

    Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen;

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99, 13 Verg 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3011
OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99, 13 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,3011)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.10.1999 - 13 Verg 3/99, 13 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,3011)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 13 Verg 3/99, 13 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,3011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 GWB; § 97 Abs. 4 GWB
    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über Elektronikversicherungen für Krankenhäuser durch eine in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Courtageklausel; Vorbereitung einer Ausschreibung durch einen beauftragten Versicherungsmakler; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über Elektronikversicherungen für Krankenhäuser durch eine in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Courtageklausel; Vorbereitung einer Ausschreibung durch einen beauftragten Versicherungsmakler; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    GWB § 78
    Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren in Vergabesachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ (Beilage) 2001, 11
  • NVwZ 2000, 353 (Ls.)
  • NZBau 2000, 98
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99
    Hingegen wendet das OLG Brandenburg die Kostenvorschriften der ZPO entsprechend an (vgl. Beschluss vom 03.08.1999, 6 Verg 1/99, vergl. auch Bechtholdt, Kommentar zum Kartellgesetz, 2. Auflage 1999 § 123 Rdnr. 2).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - Verg W 8/03

    Voraussetzungen des Vergabenachprüfungsverfahrens; Rechtsschutz eines Bieters

    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gem. § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

    Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren:

    a) In der vergaberechtlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass die Anwendung von § 78 GWB dazu führt, dass der Beschwerdeführer nicht zwingend deshalb für sämtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens einstehen muss, weil er sein Rechtsmittel zurückgenommen hat (so schon OLG Celle, Beschluss v. 20.10.1999, 13 Verg 3/99 in entsprechender Anwendung ohne Anordnung in § 120 Abs. 2 GWB ; vgl. Jaeger in: Byok/ Jaeger, VergabeR, 3. Aufl. 2012, § 120 Rn. 14; Hardraht/Schulz in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkomm. VergabeR, 3. Aufl. 2014, 15. Los, § 78 GWB Rn. 12).
  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

    Für die im Beschwerdeverfahren angefallenen Kosten haften sie als unterliegende Parteien (§ 78 GWB entspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 1999 13 Verg 3/99 und 13 Verg 4/99).
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

    Die Erstattung der notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen entspricht deshalb nach herrschender Ansicht nur dann der Billigkeit, wenn dieser eigene Anträge gestellt, ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. BayObLG Beschluß vom 11.12.2001 Verg 15/01 Umdruck S.16 - insoweit nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf Beschluß vom 15.5.2002 Verg 10/02 Umdruck S.7/8; NZBau 2000, 155/158; OLG Brandenburg VergabeR 2002, 417, Boesen aaO; Byok/Jaeger aaO; Immenga/Mestmäcker/ Stockmann aaO; Eyermann/Froehler VwGO 13.Aufl. § 162 Rn.15; Giehl BayVwVfG Art. 80 IV 2b, der auf besondere Umstände abstellen will - so auch OLG Celle NZBau 2000, 98).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gemäß § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • BayObLG, 08.02.2001 - Verg 13/00

    Vergabesache, Beigeladener, Kostentragungspflicht, Kostenerstattung,

    Auch darf das Kostenrisiko des Antragstellers nicht in einem Ausmaß unkalkulierbar hoch werden, dass dadurch der Vergaberechtsschutz in nicht hinnehmbarer Weise entwertet würde (vgl., allerdings unter Anwendung von § 78 GWB , OLG Celle NZBau 2000, 98 ).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2003 - Verg W 2/03

    Lieferung und Bau eines "Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL)"

    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gem. § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billgkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01

    Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gem. § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

    Im übrigen hat ein Beigeladener das Kostenrisiko vor Augen, wenn er sich entschließt, seine Rechte in einem Nachprüfungsverfahren wahrzunehmen (OLG Celle NZBau 2000, 98 ).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

    Das OLG Celle (Az. 13 Verg 3/99, Beschluss vom 20.10.1999) und das BayObLG (Az. Verg 11/00, Beschluss 28.11.2000) verneinten einen Erstattungsanspruch der Beigeladenen, da ein Erstattungsanspruch gemäß § 128 Abs. 4 GWB nur den Hauptbeteiligten des Verfahrens (Antragstellerin und Antragsgegnerin) zustehe und die Beigeladene nicht gezwungen sei, ihre Rechte im Nachprüfungsverfahren selbst zu verfolgen und somit auch eine Erstattung aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht komme.
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Rechtsprechung
   AG Pforzheim, 04.09.2002 - F 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,39549
AG Pforzheim, 04.09.2002 - F 4/99 (https://dejure.org/2002,39549)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 04.09.2002 - F 4/99 (https://dejure.org/2002,39549)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 04. September 2002 - F 4/99 (https://dejure.org/2002,39549)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16850
OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99 (https://dejure.org/2000,16850)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2000 - RDS 1/99 (https://dejure.org/2000,16850)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - RDS 1/99 (https://dejure.org/2000,16850)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VwGO § 80 Abs. 5 § 124 Abs. 2 Nr. 2 § 146 Abs. 4
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit einer Schuldnerberatungsstelle im Gebäude des Insolvenzgerichts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) können die Zulassung des Rechtsmittels dann nicht begründen, wenn es um die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungshandelns geht; denn im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird - anders als im Hauptsacheverfahren - darüber keine abschließende Entscheidung getroffen (OVG Münster, NVwZ 1997, 1004, und NVwZ 1998, 306).

    Denn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes umfasst dieser Zulassungsgrund nur spezifisch auf dieses Verfahren bezogene Grundsatzfragen (OVG Münster, NVwZ 1998, 306; ThürOVG, DÖV 1998, 476; OVG Bautzen, NVwZ 1998, 308).

  • OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Zulassung; Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
    Denn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes umfasst dieser Zulassungsgrund nur spezifisch auf dieses Verfahren bezogene Grundsatzfragen (OVG Münster, NVwZ 1998, 306; ThürOVG, DÖV 1998, 476; OVG Bautzen, NVwZ 1998, 308).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97

    Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Gründe, welche für die Unrichtigkeit der Entscheidung sprechen, diejenigen, welche für ihre Richtigkeit streiten, deutlich überwiegen; das folgt aus dem Zweck der Regelung, zur Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens und Entlastung der Rechtsmittelinstanz die Korrekturmöglichkeit auf grob ungerechte Entscheidungen zu beschränken (OVG Münster, NVwZ 1998, 530).
  • BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88

    Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
    Ein solcher Antrag sei zulässig und eröffne, ohne dass es für seine Zulässigkeit auf die materiellrechtliche Begründetheit ankomme, bereits dann den Rechtsweg zum Richterdienstgericht, wenn der Antragsteller die Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit nachvollziehbar behaupte und seine Behauptung nicht von vornherein völlig fernliegend erscheine (BGH, NJW 1991, 426 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97

    Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) können die Zulassung des Rechtsmittels dann nicht begründen, wenn es um die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungshandelns geht; denn im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird - anders als im Hauptsacheverfahren - darüber keine abschließende Entscheidung getroffen (OVG Münster, NVwZ 1997, 1004, und NVwZ 1998, 306).
  • OVG Sachsen, 24.09.1997 - 1 S 443/97

    Beschwerdezulassung; Zulassungsgrund; Eilverfahren; Grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
    Denn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes umfasst dieser Zulassungsgrund nur spezifisch auf dieses Verfahren bezogene Grundsatzfragen (OVG Münster, NVwZ 1998, 306; ThürOVG, DÖV 1998, 476; OVG Bautzen, NVwZ 1998, 308).
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   AG Klötze, 09.09.1999 - F 4/99   

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   AG Lindau, 03.05.1999 - C 4/99   

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   FG Hamburg, 12.07.1999 - V 4/99   

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FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - V 4/99 (https://dejure.org/1999,39623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 09.03.2010 - 2 B 516/09

    Voraussetzungen für eine Baueinstellung

    Der Antragsgegner hat bauordnungsrechtliche Erwägungen insgesamt jedenfalls aktenkundig nicht angestellt, (vgl. insbesondere zur Sanierung von Anlagen im Grenzbereich OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.1999 - 2 V 4/99 -, SKZ 1999, 281, Leitsatz Nr. 51, betreffend die Erneuerung einer ehemals genehmigten, aber nach gegenwärtigem Abstandsflächenrecht unzulässigen Terrasse auf einer Grenzgarage) bei denen auch zu berücksichtigen wäre, dass der rechte Nachbar ebenfalls bis auf die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut hat.
  • FG Hamburg, 12.07.1999 - V 28/99

    Verletzung der Chancengleichheit in der schriftlichen Steuerberaterprüfung;

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