Rechtsprechung
AG Kassel, 21.01.2019 - 40 C 389/17 (21) |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ansprüche wegen Flugverspätungen und der Flug ohne Betriebsgenehmigung
Verfahrensgang
- AG Kassel, 23.03.2018 - 40 C 389/17
- EuGH, 06.12.2018 - C-292/18
- AG Kassel, 21.01.2019 - 40 C 389/17 (21)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.12.2018 - C-292/18
Breyer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus AG Kassel, 21.01.2019 - 40 C 389/17
Mit Beschluss vom 23.03.2018 (Bl. 88 ff. d.A.) hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und zur Vorabentscheidung an den EuGH vorgelegt, welcher mit Beschluss vom 06.12.2018 (Bl. 105 ff. d.A.) unter Az. C-292/18 in der Sache entschieden hat.Bindend hat der EuGH mit Beschluss vom 06.12.2018, Az. C-292/18, im Rahmen des hiesigen Vorabentscheidungsverfahrens beschlossen, dass die Beklagte mangels vorhandener Betriebsgenehmigung zum Zeitpunkt der Durchführung des Fluges nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen unter die Verordnung EG Nr. 261/2004 fällt.
- LG Berlin, 20.01.2015 - 55 S 2/14
Ausgleichsanspruch des Fluggasts für Flugverspätung: Anrechnung der vom …
- BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08
Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen
Auszug aus AG Kassel, 21.01.2019 - 40 C 389/17
Mit der Entscheidung des BGH Urteil vom 28.05.2009, Az. Xa ZR 113/08, Rz. 14 ff., steht fest, dass die Verspätung eines Fluges, der regelmäßig kein absolutes Fixgeschäft ist, keinen Sachmangel begründet, da die Beförderungsleistung hierdurch nicht schlechter wird, vielmehr die dem Fluggast durch die Verspätung entstehenden Nachteile von seinen persönlicher Verhältnissen abhängen.
Rechtsprechung
AG Kassel, 23.03.2018 - 40 C 389/17 (21) |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 23.03.2018 - 40 C 389/17 (21)
- EuGH, 06.12.2018 - C-292/18
- AG Kassel, 21.01.2019 - 40 C 389/17