Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 09.11.2007

Rechtsprechung
   RG, 22.06.1907 - Rep. I. 40/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,262
RG, 22.06.1907 - Rep. I. 40/07 (https://dejure.org/1907,262)
RG, Entscheidung vom 22.06.1907 - Rep. I. 40/07 (https://dejure.org/1907,262)
RG, Entscheidung vom 22. Juni 1907 - Rep. I. 40/07 (https://dejure.org/1907,262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1907,262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann zwischen einem Kläger, der zugleich der (einzige) gesetzliche Vertreter des prozeßunfähigen Beklagten ist, und diesem Beklagten ein materiell wirksames Prozeßverhältnis bestehen? Wird der Mangel dadurch geheilt, daß sich der Beklagte durch seine Prokuristen auf den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangel der Prozessvoraussetzungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.06.1901 - I 162/01

    Mangelhaft erhobene Klage

    Auszug aus RG, 22.06.1907 - I 40/07
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist dieser Parteiwechsel unter dem Gesichtspunkte der Klagänderung behandelt worden (vgl. Urteil Rep. I. 162/01 vom 26. Juni 1902, Entsch. in Zivils. Bd. 49 S. 376).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07

    Sanitary

    In einem Prozess gegen sich selbst als Gesellschafter konnte und durfte der Beklagte die Schuldnerin nicht organschaftlich vertreten (RGZ 7, 404, 405; 66, 240, 243; BGH, Beschl. v. 27. November 1974 - IV ZB 42/73, NJW 1975, 345, 346; außerdem Sen. Urt. v. 11. Dezember 1995 - II ZR 220/94, ZIP 1996, 227, 228).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel

    Zwar wird ein Fall ausgeschlossener Vertretung angenommen, wenn der gesetzliche Vertreter einer Partei und die Gegenpartei identisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1995 - II ZR 220/94, NJW 1996, 658 juris Rn. 8; RGZ 66, 240, 242; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., vor § 50 Rn. 1).

    Dies beruht jedoch auf der besonderen Bedeutung, die nach der Zivilprozessordnung dem gesetzlichen Vertreter einer prozessunfähigen Partei zukommt, und gilt nicht für andere Vertreter wie hier den gewillkürten Bevollmächtigten (RGZ 66, 240, 242).

  • AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

    Das Verbot der Doppelstellung auf beiden Seiten gilt aber zudem auch allgemein im Prozessrecht (mit Unterschieden in der Begründung etwa RG v. 22.06.1907 [I 40/07] - RGZ 66, 240; BGH v. 11.12.1995 [II ZR 220/94] - Juris-Tz. 8; BayObLG v. 09.01.1962 […
  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

    Ob hier die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die KG nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO den Vollstreckungsbescheid mit der Nichtigkeitsklage angreifen und die Beklagte dies ungeachtet der grundsätzlich zu ihren Lasten wirkenden Rechtskraft einwenden könnte, weil - wie die Revision geltend macht, der Kläger aber in Abrede stellt - Rechtsanwalt Dr. Z. nicht nur als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sich den Mahn- und den Vollstreckungsbescheid hat zustellen lassen, sondern zugleich auch den Kläger in dem Mahnverfahren gegen die KG als Prozeßbevollmächtigter vertreten hat (vgl. zur Unzulässigkeit einer solchen Vertretung beider Parteien: RGZ 66, 240, 242; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl. 1993, § 53 I 4 S. 284; MünchKomm z. BGB/Schramm, 3. Aufl. § 181 RdNr. 36; Soergel/Leptien, 12. Aufl. § 181 Rdnr. 23; Erman/Brox, 9. Aufl. § 181 RdNr. 4; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl. § 181 RdNr. 15) , bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zuordnung eines Widerspruchs zur

    Werden in einer Beschlussmängelstreitigkeit die den Beschluss als Gesellschafterin anfechtende Kläger-GmbH und die Beklagten-GmbH, in deren Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst wurde, durch denselben Geschäftsführer vertreten, so ist die Klage unzulässig (Anschluss an RGZ 66, 240, 242 und BGH II ZR 220/94).

    Zwischen den gesetzlichen Vertretern der beiden Parteien darf jedoch keine Personenidentität bestehen; anderenfalls kann die Klage (und auch ein Verfügungsantrag) nicht wirksam erhoben werden (vgl. RGZ 66, 240, 242 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1995, II ZR 220/94, Rn. 8 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.03.2009 - 14 U 7/08

    Kommanditgesellschaft: Erfordernis der Zustimmung der Gesellschafter zur

    Es ist prozessrechtlich nicht möglich, als gesetzlicher Vertreter einer Partei einen Prozess mit sich selbst zu führen (vgl. RGZ 66, 240, 242 für die Erhebung der Klage gegen eine durch den Kläger gesetzlich vertreten Aktienkommanditgesellschaft; BGH, NJW 1975, 345 [juris Rn. 12] für die Vertretung des Kindes im Ehelichkeitsanfechtungsprozess durch seinen Vater; BGH, NJW 1994, 57 [juris Rn. 11] für die Vertretung der GmbH bei der Einlegung eines Einspruchs gegen den von ihrem Geschäftsführer im eigenen Namen erwirkten Vollstreckungsbescheid).
  • OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03

    Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem

    Dies folgt aus dem Gedanken, dass es prozessrechtlich nicht möglich ist, einen Rechtsstreit mit sich selbst zu führen - und zwar auch nicht als Vertreter eines anderen (BGH NJW 1975, 345; v. 11.7.1983 - II ZR 114/82, GmbHR 1984, 101 = MDR 1984, 122 = NJW 1984, 57 [58]; RGZ 66, 240 ff.; Wenzel in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., Bd. 1, § 171 Rz. 1, 2).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2021 - 4 U 211/20

    Prozessvollmacht für abberufenen Geschäftsführer

    Es ist prozessrechtlich unabhängig davon, ob § 181 BGB anwendbar ist, nicht möglich, einen Rechtsstreit mit sich selbst, und zwar auch nicht als Vertreter eines anderen zu führen (st. Rspr. etwa BGH, Urteil vom 11. Juli 1983 - II ZR 114/82 -, juris; BGH, Beschluss vom 27. November 1974 - IV ZB 42/73 -, Rn. 12, juris; RG, Urteil vom 22. Juni 1907 - I 40/07 -, RGZ 66, 240-246).
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    Der Umstand, dass dies die Vormünder des Kindes selbst sind, steht der Wirksamkeit des von ihnen namens des Kindes gestellten Antrags nicht entgegen; der Bestellung eines Ergänzungspflegers gemäß § 1909 BGB oder eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG bedurfte es daher - auch bei sinngemäßer Heranziehung der Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Prozessfähigkeit (§ 52 ZPO; vgl. Keidel/Zimmermann, FG 14. Aufl. § 13 Rdnrn. 33, 44, 53) - nicht: Zwar handelt es sich bei dem Verfahren über die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils um ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 197; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 8. Aufl. Einl. FGG Rdnr. 17); solche Verfahren fallen nach verbreiteter Auffassung unter § 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB (BayObLG NJW 1961, 2309; Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1795 Rdnr. 30) und den Rechtsgedanken der §§ 1795 Abs. 2, 181 BGB (vgl. BGHZ 41, 104, 107; BGH NJW 1996, 658; RGZ 66, 240, 242; BayObLG NJW 1962, 964; Müko/Schramm, BGB 3. Aufl. § 181 Rdnr. 36; Palandt/Heinrichs, BGB 60. Aufl. § 181 Rdnr. 5).
  • BGH, 27.11.1974 - IV ZB 42/73

    Voraussetzungen einer Entziehung des Vertretungsrechts des Vaters in Bezug auf

    Es ist prozeßrechtlich nicht möglich, einen Prozeß mit sich selbst, sei es auch als Vertreter eines anderen, zu führen (RGZ 66, 240, 242; Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. Vorbem. vor § 50 Anm. IV; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 31. Aufl. § 51 Anm. 2 A).
  • OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00

    Schadenersatz; Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten

  • BayObLG, 25.06.1997 - 3Z AR 46/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei negativem Zuständigkeitsstreit zwischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.11.2007 - O 40/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,49802
LG Frankfurt/Main, 09.11.2007 - O 40/07 (https://dejure.org/2007,49802)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.11.2007 - O 40/07 (https://dejure.org/2007,49802)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. November 2007 - O 40/07 (https://dejure.org/2007,49802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,49802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht