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   EuGH, 18.02.1971 - 40/70   

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EuGH, 18.02.1971 - 40/70 (https://dejure.org/1971,269)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1971 - 40/70 (https://dejure.org/1971,269)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1971 - 40/70 (https://dejure.org/1971,269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Sirena / Eda

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 36, ARTIKEL 85
    1 . POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSREGELN - ANWENDUNG AUF DIE AUSÜBUNG NATIONALER GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE

  • EU-Kommission

    Sirena / Eda

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Sirena/Novimpex

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 85; ; EWGV Art. 86; ; EWGV Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSREGELN - ANWENDUNG AUF DIE AUSÜBUNG NATIONALER GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1007
  • GRUR Int. 1971, 279
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Dem Urteil in der Rechtssache Sirena/Eda (40/70 - Slg. 1971, 69) sei zu entnehmen, daß die Ausübung gewerblicher und kommerzieller Schutzrechte der Verbotsvorschrift des Artikels35 Absatz 1 unterfallen könne.
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    43 Weiterhin besteht nach Meinung der IPO keine Vermutung dahin gehend, daß der Inhaber eines Immaterialgüterrechts eine beherrschende Stellung im Sinne des Artikels 86 hat (Urteile vom 18. Februar 1971 in der Rechtssache 40/70, Sirena, Slg. 1971, 69, und in der Rechtssache Deutsche Grammophon, a. a. O.).
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Diese Meinung werde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1968 in der Rechtssache 24/67 (Parke, Davis and Co. Slg. 1968, 85) und vom 18. Februar 1971 in der Rechtssache 40/70 (Sirena, Slg. 1971, 69) bestätigt.

    Zur Untermauerung dieser Auffassung verweist sie auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 74/76 (Ianelli & Volpi vom 22. März 1977, Slg. 1977, 557), 40/70 (Sirena) und 78/70 (Deutsche Grammophon Gesellschaft/Metro, Slg. 1971, 487).

  • EuGH, 08.06.1982 - 258/78

    Nungesser / Kommission

    Die Kommission gibt zunächst die Rechtsprechung des Gerichtshofes wieder, der den Grundsatz aufgestellt habe, daß es gegen die Regeln zum Schutze des freien Wettbewerbs verstoße, ausschließliche Rechte mit dem Ziel zu übertragen, den Vertrieb von Waren in einem Gebiet in absoluter Weise vor Einfuhren identischer Waren abzuschirmen (Urteil vom 13.7. 1966, Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig und Consten/Kommission, Slg. 1966, 321; Urteil vom 11.2. 1971, Rechtssache 40/70, Sirena/Eda, Slg. 1971, 69; Urteil vom 15.6.1976, Rechtssache 51/75, EMI Records/CBS United Kingdom, Slg. 1976, 811; Urteil vom 20.6.1978, Rechtssache 28/77, Tepea/Kommission, Slg. 1978, 1391).

    Auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei anerkannt, daß die Untersuchung des Marktes der fraglichen Erzeugnisse substituierbare oder gleichartige Erzeugnisse umfassen müsse (Urteil vom 18.2. 1971, Sirena, Rechtssache 40/70, Slg. 1971, 69; Urteil vom 8.6.1971, Deutsche Grammophon/Metro, Rechtssache 78/70, Slg. 1971, 487; Urteil vom 21.2.1973, Continental Can, Rechtssache 6/72, Slg. 1973, 215).

  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

    Dies sei jedoch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus dem Urteil vom 18. Februar 1971 (Rechtssache 40/70, Sirena, Sig.
  • EuGH, 15.06.1976 - 51/75

    EMI Records / CBS United Kingdom

    Die vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen "Sirena" (Slg. 1971, 69) und "Hag" (Slg. 1974, 731) gewählte Lösung bestehe im wesentlichen darin, die konkurrierenden Warenzeichen nicht mehr als räumlich voneinander unabhängig anzusehen, indem man über die Köpfe der derzeitigen Inhaber hinweg die Gemeinschaft der Interessen wiederherstelle, welche ursprünglich bestanden habe.

    - Zu Artikel 86 habe der Gerichtshof im "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) entschieden, daß der Inhaber eines Warenzeichens nicht schon deshalb eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 einnehme, weil er Dritten verbieten könne, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Erzeugnisse der gleichen Marke zu vertreiben.

    Selbst wenn mit dem "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) das Anwendungsgebiet der Vertragsbestimmungen über den Wettbewerb stark erweitert worden sei, dürfe man doch nicht übersehen, daß eine schlichte Übertragung für sich allein noch nicht zur Anwendbarkeit des Artikels 85 führe.

  • EuGH, 15.06.1976 - 96/75

    EMI Records / CBS Schallplatten

    Die vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen "Sirena" (Slg. 1971, 69) und "Hag" (Slg. 1974, 731) gewählte Lösung bestehe im wesentlichen darin, die konkurrierenden Warenzeichen nicht mehr als räumlich voneinander unabhängig anzusehen, indem man über die Köpfe der derzeitigen Inhaber hinweg die Gemeinschaft der Interessen wiederherstelle, welche ursprünglich bestanden habe.

    - Zu Artikel 86 habe der Gerichtshof im "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) entschieden, daß der Inhaber eines Warenzeichens nicht schon deshalb eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 einnehme, weil er Dritten verbieten könne, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Erzeugnisse der gleichen Marke zu vertreiben.

    Selbst wenn mit dem "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) das Anwendungsgebiet der Vertragsbestimmungen über den Wettbewerb stark erweitert worden sei, dürfe man doch nicht übersehen, daß eine schlichte Übertragung für sich allein noch nicht zur Anwendbarkeit des Artikels 85 führe.

  • EuGH, 15.06.1976 - 86/75

    EMI Records / CBS Grammofon

    Die vom Gerichtshof insbesondere in den Urteilen "Sirena" (Slg. 1971, 69) und "Hag" (Slg. 1974, 731) gewählte Lösung bestehe im wesentlichen darin, die konkurrierenden Warenzeichen nicht mehr als räumlich voneinander unabhängig anzusehen, indem man über die Köpfe der derzeitigen Inhaber hinweg die Gemeinschaft der Interessen wiederherstelle, welche ursprünglich bestanden habe.

    - Zu Artikel 86 habe der Gerichtshof im "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) entschieden, daß der Inhaber eines Warenzeichens nicht schon deshalb eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 einnehme, weil er Dritten verbieten könne, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Erzeugnisse der gleichen Marke zu vertreiben.

    Selbst wenn mit dem "Sirena"-Urteil (Slg. 1971, 69) das Anwendungsgebiet der Vertragsbestimmungen über den Wettbewerb stark erweitert worden sei, dürfe man doch nicht übersehen, daß eine schlichte Übertragung für sich allein noch nicht zur Anwendbarkeit des Artikels 85 führe.

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes - unter anderem des Urteils in der Rechtssache 40/70, Sirena/Eda, Slg. 1971, 69, 82, 83, wo der Gerichtshof eindeutig zwischen dem Bestand von durch eine nationale Gesetzgebung gewährten ausschließlichen Rechten als Rechtsinstitut und der Ausübung dieser Rechte im Wege vertraglicher Vereinbarungen, unter anderem durch Lizenzverträge, unterschieden habe - könne man die Lage jedoch auch anders beurteilen.
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Gemäß Urteil vom 18. Februar 1971 (Rechtssache 40/70, Sirena - Slg. 1971, 69) könne die Ausübung des Warenzeichenrechts unter die Verbotsvorschriften des Vertrages fallen, wenn sich herausstelle, daß sie "Gegenstand, Mittel oder Folge" einer Vereinbarung zwischen Unternehmen im Sinne von Artikel 85 des Vertrages sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein

  • OLG Frankfurt, 17.04.2007 - 11 U 5/06

    Kartellrechtliche Überprüfung einer Beschränkung von Markenlizenzen: Beschränkung

  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik GmbH und Uwe Danzinger gegen Ideal-Standard GmbH

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio.

  • EuGH, 03.07.1974 - 192/73

    Van Zuylen / Hag AG

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1984 - 170/83

    Hydrotherm Gerätebau GmbH gegen Firma Compact del Dott. Ing. Mario Andreoli & C.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind,

  • EuGH, 20.06.1978 - 28/77

    Tepea / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-175/21

    Harman International Industries

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1977 - 27/76

    United Brands Company und United Brands Continentaal BV gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1990 - C-10/89

    SA CNL-SUCAL NV gegen HAG GF AG. - Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87

    Consorzio italiano della componentistica di ricambio per autoveicoli und Maxicar

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1975 - 26/75

    General Motors Continental NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano S.p.A. und Commercial Solvents Corporation gegen

  • EuGH, 29.09.1983 - 206/81

    Alvarez / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81

    Coditel SA, Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, und andere

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1978 - 102/77

    Hoffmann-La Roche & Co. AG gegen Centrafarm Vertriebsgesellschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1976 - 119/75

    Terrapin (Overseas) Ltd. gegen Terranova Industrie CA Kapferer & Co. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1982 - 144/81

    Keurkoop BV gegen Nancy Kean Gifts BV. - Schutz des gewerblichen und

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95

    Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1974 - 127/73

    Belgische Radio en Televisie und société belge des auteurs, compositeurs et

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1974 - 192/73

    Van Zuylen frères gegen Hag AG.

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Rechtsprechung
   BFH, 28.04.1971 - I R 39/70, I R 40/70, I R 39, 40/70   

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https://dejure.org/1971,6943
BFH, 28.04.1971 - I R 39/70, I R 40/70, I R 39, 40/70 (https://dejure.org/1971,6943)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1971 - I R 39/70, I R 40/70, I R 39, 40/70 (https://dejure.org/1971,6943)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1971 - I R 39/70, I R 40/70, I R 39, 40/70 (https://dejure.org/1971,6943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmer - Zahlungsverpflichtung eines Ausgleichs - Handelsvertreter - Beendigung des Vertragsverhältnisses - Rückstellung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Rückstellung in der Steuerbilanz, abgegoltene Tätigkeiten, Beendigung des Vertragsverhältnisses, Vertragsbeendigung, Handelsvertreterprovision, Provisionsansprüche, Rückstellungsbildung, wirtschaftliche Verursachung

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 78
  • VersR 1971, 972
  • DB 1971, 1601
  • BStBl II 1971, 601
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 24.06.1969 - I R 15/68

    Unternehmer - Ausgleich - Pflicht zur Zahlung - Beendigung des

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Der Senat hält nach erneuter Prüfung der Rechtsfrage an der Auffassung im Urteil I R 15/68 vom 24. Juni 1969 (BFH 96, 101, BStBl II 1969, 581) fest, daß der Unternehmer für die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs an den Handelsvertreter nach § 89b HGB vor Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Handelsvertreter steuerrechtlich keine Rückstellung bilden darf.

    Das FG hat seine Auffassung, daß die Rückstellungen nicht zulässig seien, auf das Urteil des BFH I R 15/68 vom 24. Juni 1969 (BFH 96, 101, BStBl II 1969, 581) gestützt.

    Der Senat hält nach erneuter Prüfung der Rechtsfrage an der Auffassung im Urteil I R 15/68 (a. a. O.) fest, daß der Unternehmer für die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs an den Handelsvertreter nach § 89b HGB vor Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Handelsvertreter steuerrechtlich keine Rückstellung bilden darf.

    Der Senat hat das in dem Urteil I R 15/68 (a. a. O.) vor allem damit begründet, daß der Ausgleichsanspruch ein erfolgsabhängiger Anspruch ist und daß der Erfolg der Tätigkeit des Handelsvertreters, der mit dem Ausgleichsanspruch abgegolten werden soll, erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eintritt.

    Was handelsrechtlich nicht passiviert werden muß, darf nach dem Urteil des Senats I R 15/68 (a. a. O.) steuerrechtlich im allgemeinen nicht passiviert werden.

    Bei der Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs nach § 89b HGB sind -- wie unter I. und im Urteil des Senats I R 15/68 (a. a. O.) näher dargelegt ist -- vor Beendigung des Vertragsverhältnisses diese Anforderungen nicht erfüllt.

  • BGH, 09.11.1967 - VII ZR 40/65

    Pflicht des Unternehmers zur Rücksichtnahme auf die Belange des

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Mit Urteil VII ZR 40/65 vom 9. November 1967 (BB 1968, 11) hat der BGH entschieden, daß der Handelsvertreter keinen Ausgleichsanspruch erwirbt, wenn der Unternehmer aus wirtschaftlich vertretbaren Erwägungen die Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden nicht fortsetzt, sondern seine Erzeugnisse in Zukunft ausschließlich an einen Großabnehmer liefert.

    Der BGH hat in dem Urteil VII ZR 40/65 (a. a. O.) wörtlich ausgeführt: "Die Revision ... macht geltend, die Vorteile im Sinne des § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB brauchten nicht in Gewinnen aus weiteren Geschäften des Unternehmers mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden zu bestehen.

    Anschauliche Beispiele dafür bieten die bereits erwähnten Urteile des BGH VII ZR 40/65 (a. a. O.) und II ZR 99/58 (a. a. O.).

  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 134/65

    Frist zur Anfechtung bei Stimmrechtsmissbrauch in Gesellschafterbeschlüssen einer

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Aus der handelsrechtlichen Zulässigkeit der Rückstellung für die Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichs nach § 89b HGB, wie sie durch das Urteil des BGH II ZR 134/65 vom 11. Juli 1966 (BB 1966, 915) bestätigt worden sei, ergebe sich nach § 5 EStG, § 6 KStG, daß diese Rückstellung auch steuerrechtlich anzuerkennen sei.

    Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zum BGH-Urteil II ZR 134/65 (a. a. O.), das die Rückstellung handelsrechtlich nicht für geboten, sondern für zulässig erklärt hat.

  • BFH, 26.03.1969 - I R 141/66

    Zur Entstehung und dem Zeitpunkt der steuerlichen Aktivierung von

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB, der rechtlich mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses entsteht (BFH-Urteil I R 141/66 vom 26. März 1969, BFH 95, 497, BStBl II 1969, 485; BGH-Urteil VII ZR 102/66 vom 5. Dezember 1968, BB 1969, 107), ist nicht vor Beendigung des Vertragsverhältnisses in der Weise wirtschaftlich verursacht, daß es handelsrechtlich geboten und steuerrechtlich gerechtfertigt wäre, für die entsprechende Verbindlichkeit des Unternehmers eine Rückstellung anzusetzen.

    Nur am Rande sei daher bemerkt, daß der Ausgleichsanspruch, wie der Senat schon in dem Urteil I R 141/66 (a. a. O.) ausgeführt hat, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses mit soviel Unsicherheitsfaktoren behaftet ist, daß in dieser Zeit nicht ohne Grund an der Wahrscheinlichkeit des Entstehens des Anspruchs gezweifelt werden könnte.

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 99/58

    - Torpedo-Werke -, Fahrräder und Mopeds, AA des HV, Einstellung der Herstellung

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Nach dem BGH-Urteil II ZR 99/58 vom 29. Juni 1959 (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 89b Nr. 8/9 HGB) entfällt der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB, wenn der Unternehmer auf Grund sachlicher Erwägungen die Erzeugung der Ware einstellt, für deren Absatz der Handelsvertreter tätig geworden ist.

    Anschauliche Beispiele dafür bieten die bereits erwähnten Urteile des BGH VII ZR 40/65 (a. a. O.) und II ZR 99/58 (a. a. O.).

  • BFH, 27.11.1968 - I 162/64

    Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung eines Elektrizitätsunternehmens für

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Wenn Risse-Albach (a. a. O., 29 f.) weiter meinen, die Wahrscheinlichkeit der Zahlung und die Höhe der Zahlung des Ausgleichs seien tragende Faktoren für den Wertansatz der Rückstellung, so steht das im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BFH, nach der die Wahrscheinlichkeit des Bestehens und der Geltendmachung eines Anspruchs als Voraussetzung für den Ansatz einer Rückstellung dem Grunde nach anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil I 162/64 vom 27. November 1968, BFH 94, 383, BStBl II 1969, 247).
  • OLG Stuttgart, 22.05.1970 - 2 U 87/69

    Mangelhafte Leistung eines Handelsvertreters

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Mit dieser Vorschrift hat das Gesetz den Provisionsanspruch von der Tätigkeit des Handelsvertreters, aber nicht vom Erfolg dieser Tätigkeit, weitgehend, wenn auch nicht vollständig (vgl. Urteil des OLG Stuttgart 2 U 87/69 vom 22. Mai 1970, BB 1970, 1112), gelöst, Hier ist es daher noch weniger als in den Fällen des § 87 Abs. 1 HGB die Tätigkeit des Handelsvertreters als solche, die vergütet wird.
  • BGH, 25.04.1960 - II ZR 130/58

    Rechtspflichten des Unternehmers zur Auskunft über die wirtschaftliche Lage des

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Aus der Sicht des Unternehmers, auf die es hier entscheidend ankommt, dient der Ausgleichsanspruch dem Ausgleich der erheblichen Vorteile, die der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat (§ 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB; BGH-Urteil II ZR 130/58 vom 25. April 1960, Lindenmaier-Möhring, a. a. O., § 89b Nr. 13 HGB).
  • BFH, 23.09.1969 - I R 22/66

    Lizenzgebühren - Künstlerhonorare - Bilanzierung

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Nach dem Gesetz entsteht die Ausgleichsverpflichtung rechtlich mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist daher zu diesem Zeitpunkt passivierungspflichtig, mag auch die wirtschaftliche Verursachung später liegen (BFH-Urteil I R 22/66 vom 23. September 1969, BFH 97, 164, BStBl II 1970, 104).
  • BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66

    Zustandekommen eines Vertrages über eine Vertretertätigkeit durch

    Auszug aus BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
    Dabei fiele noch ins Gewicht, daß die Ausgleichslast nicht selten auf den Nachfolger des Handelsvertreters rechtsgeschäftlich abgewälzt wird (Schröder, -- DB 1969, 291 --; Eberstein, BB 1971, 200; vgl. BGH-Urteile VII ZR 323/64 vom 29. Juni 1967, BB 1967, 935; VII ZR 48/66 vom 10. Juni 1968, BB 1968, 927).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 323/64

    Ausgleichsanspruch der Erbin eines Handelsvertreters

  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 102/66

    Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden nach Vertragsende

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

  • BFH, 28.04.1971 - I R 40/70
  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 8 K 112/06

    Keine subjektive Unrichtigkeit i.S.d § 4 Abs. 2 EStG wenn Rechtsprechungsänderung

    Vielmehr ist ein Bilanzansatz i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG "richtig", wenn er denjenigen Kenntnistand widerspiegelt, den ein ordentlicher Kaufmann im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung haben konnte (BFH-Urteil vom 23. Januar 2008 I R 40/70, BFHE 220, 361, BStBl II 2008, 669; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818; vom 5. April 2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688 m.w.Nachw.).
  • FG München, 10.12.1996 - 13 K 3558/91

    Voraussetzungen für die Passivierung von Zuwendungen weder als Verbindlichkeiten

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  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 984/13

    Voraussetzungen einer Teilwertzuschreibung der Emittentin auf die Verpflichtung

    Durch diesen Vorstandsbeschluss sei die Verbindlichkeit unzweifelhaft wirtschaftlich verursacht worden; nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - genüge die wirtschaftliche Verursachung aber für die Passivierung (BFH-Urteile vom 23.9.1969 I R 22/66, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 97, 164, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1970, 104; vom 28.4.1971 I R 39, 40/70, BFHE 102, 270, BStBl. II 1971, 601).
  • BFH, 28.04.1971 - I R 40/70

    Unternehmer - Zahlungsverpflichtung eines Ausgleichs - Handelsvertreter -

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 28.04.1971 - AZ: I R 39/70.
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Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.1979 - 40/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1017
EuGH, 18.10.1979 - 40/70 (https://dejure.org/1979,1017)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.1979 - 40/70 (https://dejure.org/1979,1017)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 40/70 (https://dejure.org/1979,1017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Sirena / Eda

    FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - VORLAGE AN DEN GERICHTSHOF - BEURTEILUNG DURCH DAS INNERSTAATLICHE GERICHT - ANTRAG AUF AUSLEGUNG EINES VORABENTSCHEIDUNGSURTEILS DURCH DIE PARTEIEN DES AUSGANGSVERFAHRENS - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Sirena / Eda

  • rechtsportal.de

    FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - VORLAGE AN DEN GERICHTSHOF - BEURTEILUNG DURCH DAS INNERSTAATLICHE GERICHT - ANTRAG AUF AUSLEGUNG EINES VORABENTSCHEIDUNGSURTEILS DURCH DIE PARTEIEN DES AUSGANGSVERFAHRENS - UNZULÄSSIGKEIT

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag einer natürlichen oder juristischen Person auf Aufhebung des Urteils 40/70

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 28.04.1998 - C-116/96

    Reisebüro Binder

    Artikel 177 EG-Vertrag begründet nämlich ein Verfahren der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, in dessen Verlauf den Parteien des Ausgangsverfahrens lediglich Gelegenheit gegeben wird, in dem durch das vorlegende Gericht abgesteckten rechtlichen Rahmen Erklärungen abzugeben (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 40/70, Sirena, Slg. 1979, 3169).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96

    Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Artikel 38 bis 41 der Satzung, in denen die ausserordentlichen Rechtsbehelfe abschließend aufgezählt sind, mit denen die Rechtskraft der Urteile des Gerichtshofes in Frage gestellt werden kann, jedoch nicht auf die in Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteile anwendbar, da es in diesen Verfahren keine Prozessparteien gibt (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 40/70, Sirena/Eda, Slg. 1979, 3169, und vom 5. März 1986, a. a. O., Randnr. 14).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-309/07

    Baumann - Verfahren - Antrag auf Auslegung - Unzulässigkeit

    Ein nationales Gericht kann jedoch gemäß Art. 267 AEUV erneut ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung dieses Urteils stellen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 1979, Sirena, 40/70, Slg. 1979, 3169, 3170, vom 28. April 1998, Reisebüro Binder, C-116/96 REV, Slg. 1998, I-1889, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1971 - 40/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,7323
Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1971 - 40/70 (https://dejure.org/1971,7323)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.01.1971 - 40/70 (https://dejure.org/1971,7323)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1971 - 40/70 (https://dejure.org/1971,7323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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