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   EGMR, 07.01.2010 - 40009/04   

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EGMR, 07.01.2010 - 40009/04 (https://dejure.org/2010,32144)
EGMR, Entscheidung vom 07.01.2010 - 40009/04 (https://dejure.org/2010,32144)
EGMR, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 40009/04 (https://dejure.org/2010,32144)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 20.03.2003 - 75379/01

    DÜRIG contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    Vor dem Hintergrund, dass die anschließenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Hessischen Staatsgerichtshofs innerhalb relativ kurzer Zeiträume ergangen sind (acht Monate bzw. ein Jahr und zwei Monate), kann die Gesamtdauer von fünf Jahren und vier Monaten für drei Instanzen im Hinblick auf den zweiten Beschwerdeführer noch als angemessen angesehen werden (vgl. D. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 75379/01, 20. März 2003).
  • EGMR, 02.06.2009 - 32211/02

    ENYEDI v. ROMANIA

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    Hinsichtlich des materiellen Schadens weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass nach Art. 60 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ein Beschwerdeführer, der nach Artikel 41 der Konvention eine gerechte Entschädigung für den Fall zugesprochen bekommen will, dass der Gerichtshof eine Verletzung seiner Rechte aus der Konvention feststellt, einen konkreten Anspruch darauf geltend machen muss (vgl. u.a. Enyedi ./. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 32211/02, Rdnr. 55, 2. Juni 2009).
  • EGMR, 12.12.2006 - 30946/02

    MLAKAR v. SLOVENIA

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    Dementsprechend hat der Gerichtshof in der Sache Mlakar (vgl. Mlakar ./. Slowenien, (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 30946/02, 12. Dezember 2006) befunden, dass der maßgebliche Zeitraum mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem das innerstaatliche Gericht über die Übertragung des betreffenden Hausgrundstücks informiert wurde.
  • EGMR, 04.12.2008 - 44036/02

    Rechtssache A. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 44036/02, Rdnr. 76, 4.
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • EGMR, 19.05.2004 - 8694/02

    PALASKA c. GRECE

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    Der Gerichtshof stimmt mit der Regierung dahingehend überein, dass eine "Streitigkeit" im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 der Konvention erst am 2. April 1991 zustande kam, als der erste Beschwerdeführer seine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einreichte (vgl. Palaska ./. Griechenland, Individualbeschwerde Nr. 8694/02, Rdnr. 14, 19. Mai 2004).
  • EGMR, 29.03.2006 - 64886/01

    COCCHIARELLA v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass er in seiner Rechtsprechung zur Drittbeteiligung in Zivilverfahren die folgende Unterscheidung trifft: Ist der Beschwerdeführer nur in seinem eigenen Namen einem innerstaatlichen Verfahren beigetreten, beginnt der zu berücksichtigende Zeitraum mit dem Datum des Beitritts; hat der Beschwerdeführer hingegen seine Absicht erklärt, das Verfahren als Erbe fortzusetzen, kann er die gesamte Verfahrenslänge rügen (vgl. Cocchiarella ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 64886/01, Rdnr. 113, ECHR 2006-...).
  • EGMR, 26.03.2009 - 20271/05

    Rechtssache V. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    (vgl.u.a. V. ./. Germany, Individualbeschwerde Nr. 20271/05, Rdnr. 51, 26. März 2009).
  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91

    Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage

    Auszug aus EGMR, 07.01.2010 - 40009/04
    (b) Ersatz der Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen (Geschäftsnummer 14 UE 1897/91).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Der Gerichtshof prüfte auch in diesem Fall die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde für jedes innerstaatlich als selbstständiges Gerichtsverfahren geführte Verfahren gesondert, obwohl die Verfahren in einem engen materiellen Sachzusammenhang standen (vgl. EMRG, Urteil vom 7. Januar 2010 - Nr. 40009/04, von Koester/Bundesrepublik Deutschland - juris).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Gegen die Möglichkeit, die materiell-rechtliche Prüfung auf eine Verfahrensstufe zu begrenzen, spricht vor allem der Umstand, dass eine lange Verfahrensdauer innerhalb einer Stufe gegebenenfalls durch eine zügige Verfahrensführung in einer anderen (höheren) Stufe ausgeglichen werden kann (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 7. Januar 2010 - Nr. 40009/04 - juris Rn. 151 und vom 22. März 2012 - Nr. 23338/09, Kautzor/ Deutschland - NJW 2013, 1937 ; BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2000 a.a.O. und vom 14. Dezember 2010 a.a.O.).
  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ...

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch in dem von den Klägern geführten Beschwerdeverfahren (Urteil vom 7. Januar 2010 - 40009/04 -, juris) trotz des engen Sachzusammenhangs der zugrundliegenden Verfahren die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde für diese Verfahren jeweils gesondert geprüft.

    Auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer zur Verfügung gestanden hat, war es aber möglich, sich mit einer entsprechenden Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden, wie die Kläger selbst sie im Jahr 2004 im Hinblick auf verschiedene andere von ihnen geführte Gerichtsverfahren erhoben haben (vgl. Urteil des EGMR vom 7. Januar 2010 - 40009/04 -, juris).

    Nach der vom Kläger im Beschwerdeverfahren EGMR Nr. 40009/04 bewirkten Klarstellung seien auch Vorverfahrenszeiten bis zur Bescheidung oder bis zur Untätigkeitsklage für Art. 6 Abs. 1 EMRK zu berücksichtigen.

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auch wenn die Rechtsprechung beider Gerichte in Bezug auf den für die Beurteilung der angemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens maßgeblichen Rahmen nicht einheitlich ist (vgl Lorenz, Die Dogmatik des Entschädigungsanspruchs aus § 198 GVG, 2018, 136 f) , so ist die Gesamtdauer des Verfahrens jedenfalls ein von diesen Gerichten wiederholt hervorgehobener Anknüpfungspunkt (zB EGMR Urteil vom 22.3.2012 - 23338/09 - Kautzor v Deutschland - juris RdNr 83, 94 ff; EGMR Urteil vom 7.1.2010 - 40009/04 - von Köster v Deutschland - juris RdNr 120 ff; EGMR Urteil vom 2.6.2009 - 36853/05 - Metzele v Deutschland - juris RdNr 45; BVerfG Beschluss vom 2.12.2011 - 1 BvR 314/11 - juris RdNr 7, 9; BVerfG Beschluss vom 30.7.2009 - 1 BvR 2662/06 - juris RdNr 20, 32; BVerfG Beschluss vom 20.7.2000 - 1 BvR 352/00 - juris RdNr 11) .

    Schließlich entspricht eine solche Kompensation der Rechtsprechung des EGMR (EGMR Urteil vom 22.3.2012 - 23338/09 - Kautzor v Deutschland - juris RdNr 83; EGMR Urteil vom 7.1.2010 - 40009/04 - von Köster v Deutschland - juris RdNr 151; EGMR Urteil vom 2.6.2009 - 36853/05 - Metzele v Deutschland - juris RdNr 45; vgl hierzu auch Frehse, Die Kompensation der verlorenen Zeit - Wenn Prozesse Pause machen, 2017, 304 ff) , an deren Maßstäbe das ÜGG anknüpfen sollte (BT-Drucks 17/3802 S 18) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Eine derartige Feststellung ohne Zuerkennung eines materiellen Entschädigungsanspruches kommt nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Entscheidung vom 11. Januar 2007, Nr. 20027/02, Rdnr. 90; Entscheidung vom 7. Januar 2010, Nr. 40009/04, Rdnr. 177; Entscheidung vom 13. Juli 2006, Nr. 38033/02, Rdnr. 51) vor allem dann in Betracht, wenn die Feststellung einer Verletzung allein eine hinreichend gerechte Entschädigung von erlittenem Schaden darstellt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Dies entspricht auch der ständigen (st.) Rspr. des EGMR (vgl. Urteile vom 24. Juni 2010, 21423/07 [Rn. 30], 25756/09 [Rn. 21], sowie vom 30. März 2010, 46682/07 [Rn. 36]; 29. Mai 2012, 53126/07 [Rn. 83], jeweils zitiert nach Juris), der ausdrücklich berücksichtigt, dass ein Verfahren zwar in einer Instanz lange anhängig war, in einer späteren Instanz jedoch innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen wurde (EGMR, 7. Januar 2010, 40009/04, Juris Rn. 151; 22. März 2012, 23338/09 Juris Rn. 83) und sogar Verfahren verschiedener Gerichtsbarkeiten zusammenrechnet (LSG und Finanzgericht; 1. April 2010, 12852/08, Juris Rn. 48; siehe zur gemeinsamen Berücksichtigung der Verfahrensdauer vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht 24. Juni 2010, 21423/07, Juris Rn. 34).

    Diese kommt nach der Rspr. des EGMR (vgl. 7. Januar 2010, 40009/04, Juris Rn. 177; 11. Januar 2007, 20027/02, Juris Rn. 90; 13. Juli 2006, 38033/02, Juris Rn. 51) vor allem dann in Betracht, wenn die Feststellung einer Verletzung allein eine hinreichend gerechte Entschädigung des erlittenen Schadens darstellt.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 2 SF 3694/12
    Typische Fälle sind hierbei die Klageerhebung beim unzuständigen Gericht, die zu späte Bestellung oder der Wechsel des Prozessvertreters, Fristverlängerungs-, Terminverlegungsanträge (BVerfG Beschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06, NJW-RR 2010, 207, 208; EGMR Urteil vom 8. Oktober 2009, Nr. 37820/06 in juris; siehe Roller a.a.O. S. 10/11), fehlende oder verspätete Klage- oder Berufungsbegründung, verspätete Vorlage einer Vollmacht, Klageänderungen oder -erweiterungen, verspäteter Vortrag, verspätete Vorlage von Unterlagen, fehlende Mitwirkung bei der Beweisaufnahme, Ablehnungsanträge gegen Richter und Sachverständige (siehe hierzu EGMR Urteil vom 16. Juli 2009, Nr. 1126/05; EGMR Urteil vom 22. Dezember 2009, Nr. 10053/08; EGMR Urteil vom 7. Januar 2010, Nr. 40009/04; EGMR Urteil vom 4. Februar 2010, Nr. 13791/06; EGMR Urteil vom 16. Dezember 2010, Nr. 39778/07 jeweils in juris sowie auch OLG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 1. März 2010 - 10 W 15/10 in juris; Roller a.a.O. S. 10/11), Anhörungsrügen (EGMR Urteil vom 16.Dezember 2010, Nr. 39778/07 in juris) und Gegenvorstellungen (EGMR Urteil vom 4. Februar 2010, Nr. 13791/06 in juris; EGMR Urteil vom 22. September 2011, Nr. 17019/08 in juris; siehe insgesamt hierzu Roller a.a.O. S. 10/11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12

    Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Der EGMR stellt zwar in Angelegenheiten nach Art. 6 Abs. 1 EMRK auch auf die Gesamtverfahrensdauer ab (vgl. Urteile vom 24. Juni 2010, Beschwerden Nr. 21423/07 [Rn. 30], und 25756/09 [Rn. 21], sowie vom 30. März 2010, Beschwerde Nr. 46682/07 [Rn. 36]) und berücksichtigt, dass ein Verfahren zwar in einer Instanz lange anhängig war, in einer späteren Instanz jedoch innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen wurde (EGMR, Urteil vom 7. Januar 2010, Beschwerde Nr. 40009/04, Rn. 151).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 2/12 KL

    Elterngeld sowie Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    In drei Verfahren davon hat der EGMR von der Festsetzung einer Entschädigung abgesehen (s Urteile in den Sachen 40009/04 vom 7.1.2010, 36395/07 vom 25.2.2010 und 12852/08 vom 1.3.2010) , in zwei Verfahren, weil der Beschwerdeführer selbst in erheblichem Umfang Verzögerungen verursacht hatte, und in einem Verfahren, weil eine Kausalität zwischen der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 EMRK und dem geltend gemachten immateriellen Nachteil nicht vorlag.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 11 SF 2/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Gegen die Möglichkeit, die materiell-rechtliche Prüfung auf eine Verfahrensstufe zu begrenzen, spricht vor allem der Umstand, dass eine lange Verfahrensdauer innerhalb einer Stufe gegebenenfalls durch eine zügige Verfahrensführung in einer anderen (höheren) Stufe ausgeglichen werden kann (vgl. EGMR, Urteile vom 07.01.2010 - 40009/04 - (von Köster/Deutschland) und 22.03.2012 - 23338/09 - (Kautzor/Deutschland); BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000, a.a.O., und 14.12.2010, a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 86/16

    Staatshaftungsanspruch; Unangemessene Dauer von Gerichtsverfahren; Wirksame

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 11 SF 398/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 85/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 D 74/15

    Entschädigung für die Unangemessenheit der Gesamtverfahrensdauer; Ausgleich von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 11 SF 201/13

    Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2013 - L 2 SF 3789/12
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2013 - L 2 SF 3790/12
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Rechtsprechung
   EGMR, 16.09.2008 - 40009/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,43270
EGMR, 16.09.2008 - 40009/04 (https://dejure.org/2008,43270)
EGMR, Entscheidung vom 16.09.2008 - 40009/04 (https://dejure.org/2008,43270)
EGMR, Entscheidung vom 16. September 2008 - 40009/04 (https://dejure.org/2008,43270)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91

    Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage

    Auszug aus EGMR, 16.09.2008 - 40009/04
    (b) Reimbursement of expenses incurred for noise protection measures (14 UE 1897/91).
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