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Rechtsprechung
   RG, 26.03.1902 - Rep. I. 403/01   

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RG, 26.03.1902 - Rep. I. 403/01 (https://dejure.org/1902,7)
RG, Entscheidung vom 26.03.1902 - Rep. I. 403/01 (https://dejure.org/1902,7)
RG, Entscheidung vom 26. März 1902 - Rep. I. 403/01 (https://dejure.org/1902,7)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche rechtliche Wirkung haben Bedingungen, die der Patentinhaber den Abnehmern der durch sein Patent geschützten Erzeugnisse bezüglich der Art des weiteren Verkehres mit diesen Erzeugnissen auferlegt? 2. Gelangen patentierte Erzeugnisse dadurch in den inländischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentrecht

  • opinioiuris.de

    Duotal-Patent

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 139
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 2, 261, 267; 49, 331, 335 - Voran; BGH, Urt. v. 8.3.1973 X ZR 6/7O, GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II; Urt. v. 3.6.1976 - X ZR 57/73, GRUR 1976, 579, 580 - Tylosin; vgl. a. Urt. v. 4.3.1975 - I ZR 28/72, GRUR 1975, 598, 600 Stapelvorrichtung; Urt. v. 24.9.1979 - KZR 14/78, GRUR 198O, 38, 39; ebenso schon RGZ 51, 139, 141).
  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 208/83

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Tonträgern

    Dennoch hat das Reichsgericht den im Patentrecht bereits zuvor anerkannten (RGZ 51, 139, 141) Erschöpfungsgedanken schon im Jahre 1906 auch auf das urheberrechtliche Verbreitungsrecht angewandt (RGZ 63, 394, 398 f. - Koenigs Kursbuch).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Diese Auffassung hatte das Reichsgericht in früheren Entscheidungen vertreten (z. B. Urteil vom 2. Dezember 1899, RGZ 45, 147, 149/150; Urteil vom 26. März 1902, RGZ 51, 139, 142).
  • BGH, 04.03.1975 - X ZR 28/72

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Geltendmachung der durch

    Denn die dort angeführte Rechtsprechung besagt, daß der Inhaber einer räumlich begrenzten ausschließlichen Lizenz den Vertrieb dem Lizenzschutzrecht unterliegender Gegenstände in seinem Bezirk nicht verhindern kann, wenn diese im Geltungsbereich des Schutzrechts befugtermaßen in Verkehr gebracht wurden und dadurch patentfrei geworden sind (OLG Köln GRUR 1932, 727, 728; vgl. auch RGZ 51, 139, 141; 86, 436, 440; 133, 326, 330).

    Dagegen war nie zweifelhaft, daß eine - auch der Rechtsverfolgung durch den ausschließlichen Lizenznehmer zugängliche - Patentverletzung gegeben ist, wenn ein durch den rechtmäßigen Vertrieb im Gebiet eines Schutzrechts gemeinfrei gewordener Gegenstand im Geltungsbereich eines anderen Schutzrechts für denselben Gegenstand patentschädlich verwertet wird, und zwar auch in dem Fall, daß der Patentinhaber Identisch ist und den geschützten Gegenstand in dem einen Land selbst in den Verkehr gebracht hat (vgl. RGZ 51, 139, 141; 51, 263, 266 f; 84, 370, 375 f; BGHZ 49, 331, 334 f - Voran; Benkard PatG § 6 Rdn. 16 mit weiteren Nachwelsen).

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

    Der Patentinhaber, der unter Verwendung des geschützten Erfindungsgedankens den Patentgegenstand hergestellt und durch Veräusserung in den Verkehr gebracht hat, hat damit alle Vorteile, die ihm das Patent gewährt, genossen und insoweit das ihm aufgrund seiner geistigen Leistung zugebilligte Ausschließlichkeitsrecht verbraucht (RGZ 51, 139).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79

    Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten

    Als allgemeine Rechtsregel (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol-Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tylosin; zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; sowie die nachfolgende Rspr.), besagt der Grundsatz von der Erschöpfung des Rechts lediglich, daß der Rechtsinhaber durch eigene Benutzungshandlungen das ihm vom Gesetz eingeräumte ausschließliche Verwertungsrecht ausgenutzt und damit verbraucht hat, so daß bestimmte weitere Verwertungshandlungen nicht mehr vom Schutzrecht erfaßt werden.
  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50

    Patentvergleich und Dekartellisierung

    Auf Grund der Lehre vom Zusammenhang der Benutzungsarten wird aber eine vom Patentinhaber (oder dem Inhaber einer Herstellungs- und Verkaufslizenz) hergestellte Ware dann patentfrei, wenn sie durch Veräußerung seitens des Berechtigten in den Verkehr gelangt (RGZ 51, 139; BGH vom 12. Juni 1951, GRUR 1951, 449).
  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum auf Grund der Lehre vom Zusammenhang der Benutzungsarten anerkannt, dass eine vom Patentinhaber hergestellte Ware patentfrei wird, wenn sie durch Veräusserung seitens des Patentinhabers an seine Abnehmer in den Verkehr gelangt (RGZ 51, 139; Reimer § 6 Anm. 87, § 9 Anm. 16).
  • OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97

    Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Bohrhämmern in deutschen

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Rechtsprechung
   RG, 27.02.1902 - Rep. V. 403/01   

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https://dejure.org/1902,121
RG, 27.02.1902 - Rep. V. 403/01 (https://dejure.org/1902,121)
RG, Entscheidung vom 27.02.1902 - Rep. V. 403/01 (https://dejure.org/1902,121)
RG, Entscheidung vom 27. Februar 1902 - Rep. V. 403/01 (https://dejure.org/1902,121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Eigentümer eines Grundstückes aus dem Umstande, daß auf dem Nachbargrundstücke ein mit Feuers- und Explosionsgefahr verbundenes Gewerbe betrieben, und dadurch sein Grundstück entwertet wird, einen Entschädigungsanspruch herleiten?

  • Wolters Kluwer

    Nachbarrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 225
  • RGZ 50, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Er entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG, Urt. v. 27.02.1902, Az.: V 403/01, RGZ 50, S. 225 ff. (228); RG, Urt. v. 09.04.1904, Az. V 15/04, RGZ 57, S. 239 f. (240); RG, Urt. v. 08.04.1911, Az.: V 328/10, RGZ 76, S. 130 ff (131/132) und einer in der Literatur verbreiteten Auffassung (vgl. z. B. Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rn. 12 und Staudinger/Roth, BGB (2022), § 906, Rn. 130), MünchKomm/Brückner, BGB, 8. Aufl. 2020, Rn. 58).
  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 58/76

    Umfang der Haftung des Verursachers eines Bandes

    Andererseits wurde mitunter eine bloße physische Gefährdung der Sache nicht schon als Verletzung des Eigentums gewertet (RGZ 50, 225 - abstrakte Brandgefährdung; RGRK BGB , 11. Aufl., Anm. 17 zu § 823).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

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  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65

    Immaterielle Immissionen

    Es hat sich der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 50, 225, 228; 57, 239, 240; 76, 130, 131/132) und der überwiegenden Auffassung des Schrifttums (Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rdn. 12; BGB RGRK a.a.O.; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 906 Anm. 3; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 38 I 1 d; grundsätzlich auch Erman, 4. Aufl. § 906 Anm. 3 und Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 36 I 1 a) angeschlossen, wonach sogenannte ideelle oder immaterielle Immissionen, als welche die Darbietung eines häßlichen oder abstoßenden Anblicks bezeichnet wird, keine Einwirkungen im Sinne des sachenrechtlichen § 906 BGB darstellen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch vielmehr fremd sind.
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