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   AG Dresden, 23.03.2020 - 404 XVII 80/20   

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https://dejure.org/2020,5891
AG Dresden, 23.03.2020 - 404 XVII 80/20 (https://dejure.org/2020,5891)
AG Dresden, Entscheidung vom 23.03.2020 - 404 XVII 80/20 (https://dejure.org/2020,5891)
AG Dresden, Entscheidung vom 23. März 2020 - 404 XVII 80/20 (https://dejure.org/2020,5891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zum Absehen von der Anhörung im Rahmen der Bestellung eines Betreuers anlässlich der COVID-19-Pandemie

  • RA Kotz

    Betreuerbestellung in Zeiten der Coronapandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Absehen von der Anhörung im Rahmen der Bestellung eines Betreuers wegen Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 790
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus AG Dresden, 23.03.2020 - 404 XVII 80/20
    Hierunter zu subsumieren sind solche, die generell oder in einem bestimmten Bereich einer beliebig großen Zahl von Personen bekannt oder zumindest wahrnehmbar sind, wobei es genügt, dass man sich auf einer allgemein zugänglichen zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkenntnisse sicher unterrichten kann (vgl. grundlegend BGH v. 14.7.1954 - 6 StR 180/54, BGHSt 6, S. 292ff.).
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Auch geht es nicht um reversible Schäden, sondern um den Tod des betroffenen Menschen ( AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris" ).

    Hierunter zu subsumieren sind solche, die generell oder in einem bestimmten Bereich einer beliebig großen Zahl von Personen bekannt oder zumindest wahrnehmbar sind, wobei es genügt, dass man sich auf einer allgemein zugänglichen zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkenntnisse sicher unterrichten kann ( BGH , Urteil vom 14.07.1954, Az.: 6 StR 180/54, u.a. in: NJW 1954, Seiten 1656 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris" ).

    Da die Gefährdungslage identisch ist und es insoweit eine planwidrige Lücke im Betreuungsverfahren gibt, ist diese Norm analog anzuwenden ( AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris" Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1 ; Windau , NZFam 2020, Seiten 269 f.; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23 Bahrenfuss-Grotkopp , § 319 FamFG, Rn. 29 f. ).

    Wenn die Betroffene und/oder das medizinische/pflegerische Personal an dem ansteckenden Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 leidet, ist dies nämlich auch ein Grund, von der persönlichen Anhörung abzusehen ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23; Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1; Windau , NZFam 2020, Seiten 269 f.; ).

    Insofern bestehen also derzeitig gerade keine ausreichenden Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der Betroffenen, des anhörenden Richters, des eingebundenen Personals der jeweiligen Einrichtung sowie des Verfahrenspflegers ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23 Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1 ).

    Aus diesen Gründen wird derzeitig ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; BGH , Beschluss vom 28.09.2016, Az.: XII ZB 269/16, u.a. in: NJW 2017, Seiten 77 f.; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23 Drews , in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 420 FamFG, Rn. 18; Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1 ) aufgrund der im Übrigen erlangten Erkenntnissen des Gerichts sowie der Aktenlage und weiterer Ermittlungen des Gerichts hier nunmehr entschieden.

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Teilweise wird vertreten, die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen entfalle bei einer Risikobewertung des für den Infektionsschutz zuständigen Robert-Koch-Instituts, mit der die Gefährdung durch das Corona-Virus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch eingeschätzt werde, um die Gesundheit von Betroffenen, Richtern und weiteren gegebenenfalls zur Anhörung hinzuzuziehenden Personen zu schützen (vgl. AG Brandenburg FamRZ 2020, 862 ff.; AG Dresden FamRZ 2020, 790, 791; Götsche FamRZ 2020, 820 ff.; Grotkopp FamRZ 2020, 659 ff.; Poller in Kroiß COVID-19 Teil 1 § 2 Rn. 23 f. und Teil 2 § 2 Rn. 8 f.).

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie weit überwiegend angenommen wird (vgl. etwa LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; AG Brandenburg FamRZ 2020, 862; AG Dresden FamRZ 2020, 790; Beckmann FamRZ 2020, 735, 736; Braun FamRZ 2020, 737, 740; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 278 Rn. 23; Grotkopp FamRZ 2020, 659, 660; Götsche FamRZ 2020, 820, 822; aA Dodegge BtPrax 2020, 79, 81 und wohl auch LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405) - grundsätzlich eine analoge Anwendung des für Freiheitsentziehungssachen geltenden § 420 Abs. 2 FamFG eröffnet ist, nach dem die persönliche Anhörung des Betroffenen unter anderem unterbleiben kann, wenn dieser an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leidet.

  • LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

    Wegen der weiteren Begründung wird auf den amtsgerichtlichen Beschluss verwiesen, der auch unter BeckRS 2020, 4228 zugänglich ist.
  • LG Rostock, 07.05.2020 - 3 T 101/20

    Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringung/Freiheitsentziehung wegen

    Nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ist das Gericht daher zu der Auffassung gelangt, dass jedenfalls in der derzeitigen Situation aufgrund er überragenden Bedeutung des Schutzes der Gesundheit für alle Beteiligten von einer persönlichen Anhörung abgesehen werden konnte (so auch AG Dresden, Beschluss vom 23.03.2020, Az. 404 XVII 80/20, abw. Landgericht Rostock, Beschluss vom 30.03.2020, Az. 3 T 83/20).
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