Rechtsprechung
LG Hamburg, 20.08.2019 - 406 HKO 106/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 8 UWG, § 2 Abs 1 PreisAngV BE
Unterlassung der Werbung für ein Produkt ohne Angabe eines Grundpreises, europarechtskonforme Auslegung der Preisangabenverordnung - webshoprecht.de
Keine räumliche Nähe zwischen Preis und Grundpreis nötig
- kanzlei.biz
Grundpreis muss nicht in unmittelbarer Nähe zu Gesamtpreis stehen
- Betriebs-Berater
Angabe des Grundpreises muss nicht in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises erfolgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Angabe des Grundpreises "in unmittelbarer Nähe" zum Gesamtpreis nicht erforderlich
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Grundpreis muss nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden - Europarechtskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 PAngV im Sinne der EU-Preisangabenrichtlinie
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Räumliche Nähe zwischen Preis und Grundpreis
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Grundpreis und Gesamtpreis müssen nicht in unmittelbarer Nähe stehen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Grundpreis und Gesamtpreis müssen nicht in unmittelbarer Nähe stehen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Grundpreis nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis erforderlich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Grundpreisangabe muss nicht in räumlicher Nähe zum Preis erfolgen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.08.2019 - 406 HKO 106/19
- OLG Hamburg, 22.04.2020 - 3 U 154/19
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 22.04.2020 - 3 U 154/19
Preisangabe: richtlinienkonforme Auslegung der Angabe des Grundpreises in …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.08.2019, Aktenzeichen 406 HKO 106/19, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.