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LG Hamburg, 23.07.2015 - 406 HKO 109/15 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.07.2015 - 406 HKO 109/15
- OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 153/15
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 153/15
Verlinkung in den Handyshop - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende …
Auf die Berufung der Antragstellerin wird der Antragsgegnerin in Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 23.7.2015, Az. 406 HKO 109/15, im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes (und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft) oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten,.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.7.2015, Az. 406 HKO 109/15 abzuändern und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu verbieten.