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LG Hamburg, 09.07.2019 - 406 HKO 22/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 2 UWG
Unlautere Bezeichnung als "Schein-Bio-Siegel" - online-und-recht.de
Meinungsäußerungen über Mitbewerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Siegel für stilles Wasser hängt schief - Bezeichnung Schein-Bio-Siegel unzulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch wahre geschäftsschädigende Tatsachen dürfen nach § 4 Nr. 1 UWG von Mitbewerber nur sehr zurückhaltend geäußert
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Geschäftsschädigende, aber wahre Äußerung über Mitbewerber
- verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)
Geschäftsschädigende Äußerungen über Mitbewerber nur begrenzt zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wahre geschäftsschädigende Äußerungen über Mitbewerber nur in engen Grenzen erlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahngefahr bei Verwendung des Begriffs "Schein" wegen geschäftsschädigender Äußerung
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrig: Geschäftsschädigende Herabsetzungen von Konkurrenten
Papierfundstellen
- MMR 2019, 855
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2019 - 406 HKO 22/19
Der Verkehr erwartet danach von einem als "Bio-Mineralwasser" bezeichneten Mineralwasser, dass es nicht nur unbehandelt und frei von Zusatzstoffen ist, sondern im Hinblick auf das Vorhandensein von Rückständen und Schadstoffen auch deutlich reiner ist als herkömmliches Mineralwasser (BGH, Urteil v. 13.09.2012, I ZR 230/11 - Bio-Mineralwasser).