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   LG Hamburg, 10.07.2018 - 406 HKO 27/18   

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https://dejure.org/2018,18938
LG Hamburg, 10.07.2018 - 406 HKO 27/18 (https://dejure.org/2018,18938)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2018 - 406 HKO 27/18 (https://dejure.org/2018,18938)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 406 HKO 27/18 (https://dejure.org/2018,18938)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 UWG, § 12 BGB
    Kennzeichenstreitigkeit: Voraussetzungen einer Verletzung eines bekannten Unternehmenskennzeichens

  • damm-legal.de

    Burger-Restaurant "Otto's Burger" verletzt keine Kennzeichenrechte des Versandhandelsunternehmens "Otto"

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Otto Normal wohnt in Hamburg

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Burger-Restaurant "Otto's Burger" verletzt keine Kennzeichenrechte des Versandhandelsunternehmens "Otto"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Unternehmenskennzeichen des Versandhändlers Otto und des Burgerrestaurants "Otto's Burger"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Markenstreit zwischen zwei Ottos: Hamburger Burger darf Otto heißen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Otto gegen Otto's Burger - Otto-Versand verliert Namensrechtstreit: Hamburger Burgerbrater darf "Otto" heißen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Otto vs. Otto: Burger-Restaurant erzielt Erfolg in Namensstreit

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Streit um Otto - Otto’s Burger

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Versandriesen und Burger-Kette

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Otto's Burger verletzt keine Markenrechte von Otto

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.07.2018)

    Namensstreit vor Entscheidung: Otto zerrt Otto’s Burger vor Gericht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus LG Hamburg, 10.07.2018 - 406 HKO 27/18
    Es reicht nicht aus, dass das angegriffene Zeichen geeignet ist, durch bloße Assoziation an das bekannte Kennzeichen Aufmerksamkeit zu erwecken, selbst wenn die Wahl des angegriffenen Zeichens nicht zufällig erscheint (BGH, Urteil v. 29.04.2004, GRUR 2004, S. 779).
  • LG Hamburg, 21.09.2021 - 406 HKO 97/19
    406 HKO 27/18 ausgeschlossen.

    Zur Ergänzung des Vorbringens der Parteien wird auf ihre Schriftsätze nebst Anlagen sowie den Akteninhalt des vorangegangenen Verfahrens zum Az. 406 HKO 27/18 verwiesen.

    Da der Begriff "OTTO", wie die Klägerin im Vorprozess zum Az. 406 HKO 27/18 ausführlich und zutreffend dargelegt hat, ein in Deutschland gebräuchlicher und auch gerade in Firmen häufig verwendeter Name ist, erscheint die Klagemarke dadurch in ihrer Kennzeichnungskraft etwas gemindert.

    Die Widerklage kann nicht auf vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren zum Az. 406 HKO 27/18 am 05.06.2018 abgeschlossene Sachverhalte gestützt werden.

    Die Widerklage kann daher nicht auf einen bösgläubigen Markenerwerb durch die Klägerin gestützt werden, da dieser bereits im Jahre 2016 und damit vor Schluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren 406 HKO 27/18 erfolgt ist.

    Das schädigende Ereignis wäre hier aber der von Beklagtenseite geltend gemacht zweckwidrige Einsatz der Marke als Mittel im Wettbewerbskampf und nicht deren Erwerb, der im Übrigen bereits vor Schluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren 406 HKO 27/18 erfolgte.

    Auch die Beklagte geht davon aus, dass die Klägerin diesen Food-Truck betreibt und hat dies im vorangegangenen Verfahren zum Az. 406 HKO 27/18 auch zum Gegenstand ihrer dortigen Klage gemacht.

    Dabei weicht der kennzeichnende Gehalt von "OTTO's Burger" nicht von dem der Marke "OTTO" ab, wie die Klägerin im vorgenannten Verfahren zum Az. 406 HKO 27/18 zur Begründung ihrer dortigen Klage zutreffend ausgeführt hat.

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