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AG Bonn, 03.07.2018 - 408 F 27/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 03.07.2018 - 408 F 27/18
- AG Bonn, 03.07.2018 - 408 F 27/16
- OLG Köln, 29.01.2019 - 27 UF 170/18
- BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 29.01.2019 - 27 UF 170/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 03.07.2018 (408 F 27/18) wird als unzulässig verworfen.Mit einem am 27.09.2018 beim Oberlandesgericht Köln eingegangen Schriftsatz beantragt die Antragsgegnerin, welche nunmehr durch Bevollmächtigte vertreten wird, den am 03.07.2018 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts Bonn - Familiengericht - mit dem Aktenzeichen - 408 F 27/18 - aufzuheben und die zugrundeliegenden Anträge zurückzuweisen;.