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   LG Hamburg, 12.02.2009 - 409 O 90/08   

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https://dejure.org/2009,18468
LG Hamburg, 12.02.2009 - 409 O 90/08 (https://dejure.org/2009,18468)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2009 - 409 O 90/08 (https://dejure.org/2009,18468)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 409 O 90/08 (https://dejure.org/2009,18468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 452, 459, 439, 429 HGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen eines Rahmenvertrags über die Erbringung von Frachtleistungen, Speditionsleistungen und sonstigen Logistikleistungen der Vorschrift des § 439 Abs. 1 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB); Bestehen einer prozessuale Aufklärungspflicht bei einer Beschädigung eines Guts nur ...

  • rabüro.de

    Haftbarhaltung erfordert Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgt eine Haftbarhaltung per E-Mail/Telefax "schriftlich" i.S.d. § 439 III 1 HGB?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 23.07.2008 - 7 U 2446/08

    Frachtführerhaftung: Verjährungshemmung durch schriftliche Erklärung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.02.2009 - 409 O 90/08
    Im Übrigen werde an dieser Stelle auf die Entscheidung des OLG München vom 23.7.2008 (TranspR 2008, 321) verwiesen, wonach eine Erklärung in Textform nicht dem Schriftformerfordernis des § 126 BGB genüge.

    Es fehlt insoweit an einer planwidrigen Regelungslücke, wie das OLG München zutreffend begründet hat (vgl. TranspR 2008, 321, 322; vgl. auch Ebenroth, Boujong, Joost, HGB, § 439 Rzn. 24 f.; Andresen/Valder, Speditions-, Fracht- und Lagerrecht, Handbuch des Transportrechts, § 439 Rz. 29; Fremuth/Thume, TranspR, § 438 Rzn. 24 f., § 439 Rz. 29).

    Gerade dies steht einer Auslegung einzelner Vorschriften dahingehend, dass statt der normierten Schriftform die Textform ausreichend sein soll, grundsätzlich entgegen (vgl. OLG München TranspR 2008, 321, 322 f.), und zwar auch einer (einschränkenden) teleologischen Auslegung.

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweiswirkung, die durch die Einhaltung der Schriftform gewahrt werden soll (vgl. OLG München TranspR 2008, 321, 323), kann es nicht darauf ankommen, ob sich die Parteien im Anschluss an den Eingang eines unterschriebenen Faxes über dessen Inhalt unterhalten haben.

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03

    Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers

    Auszug aus LG Hamburg, 12.02.2009 - 409 O 90/08
    Denn bei der Beschädigung eines Guts besteht nach zutreffender Ansicht des BGH nur dann eine prozessuale Aufklärungspflicht, wenn der Anspruchsteller Anhaltspunkte für qualifiziertes Verschulden liefert (vgl. BGH TranspR 2006, 390, 393).
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