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   AG Stuttgart, 05.09.2014 - 41 C 2879/14   

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AG Stuttgart, 05.09.2014 - 41 C 2879/14 (https://dejure.org/2014,40506)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2014 - 41 C 2879/14 (https://dejure.org/2014,40506)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2014 - 41 C 2879/14 (https://dejure.org/2014,40506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz nach Auffahrunfall - aber keine Anwaltskosten?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Stuttgart, 05.09.2014 - 41 C 2879/14
    In derart einfach gelagerten Fällen kann der Geschädigte, ob es sich nun um einen Privatmann oder eine Behörde handelt, grundsätzlich den Schaden selbst geltend machen, so dass sich die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes nur unter besonderen Voraussetzungen als erforderlich erweisen kann, wenn etwa der Geschädigte aus Mangel an geschäftlicher Gewandtheit oder sonstigen Gründen, wie etwa Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, den Schaden selbst anzumelden, Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11.1994 - VI ZR 3/94.
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