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   AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18   

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AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18 (https://dejure.org/2019,650)
AG Gießen, Entscheidung vom 18.01.2019 - 41 C 397/18 (https://dejure.org/2019,650)
AG Gießen, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 41 C 397/18 (https://dejure.org/2019,650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines nicht ortsansässigen oder möglichst ortsnahen Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswärtigen Sachverständigen beauftragt: Schädiger muss Fahrtkosten nicht erstatten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Gutachters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Gutachters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Erweisen sich die angesetzten Kosten als erkennbar überhöht, kann der Geschädigte losgelöst von seiner werkvertraglichen Vergütungsverpflichtung gegenüber dem Sachverständigen jedenfalls im Verhältnis zu den Schädigern nur die tatsächlich erforderlichen Kosten ersetzt verlangen, die das Gericht nach Maßgabe des § 287 ZPO im Zweifel zu schätzen hat ( BGH, U.v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15 - juris: Rn. 13 ).

    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die Höhe der Nebenkosten sei einer gerichtlichen Prüfung entzogen, soweit sich die Gesamtkosten innerhalb eines angemessenen Niveaus bewegen, steht dies in einem erkennbaren Widerspruch zu der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH, von der abzuweichen das erkennende Gericht keine Veranlassung sieht ( vgl. BGH, U.v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15 - juris: Rn. 14 ff. sowie U.v. 24.10.2017 - VI ZR 61/17 - juris: Rn. 27; so auch OLG Hamburg, U.v. 26.09.2018 - 1 U 14/18 - juris: Rn. 22 ff. ).

  • AG Gießen, 28.05.2018 - 41 C 22/18

    Erforderlichkeit eines nicht ortsansässigen oder möglichst ortsnahen

    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte im Interesse der Vermeidung unnötiger Kosten gehalten, einen möglichst ortsansässigen oder jedenfalls ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen ( vgl. AG Magdeburg, U.v. 28.01.2008 - 103 C 2302/07; AG Gießen, U.v. 22.05.2018 - 41 C 22/18 ).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Dabei ist auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten Rücksicht zu nehmen ( vgl. BGH, U.v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06 m.w.N. ).
  • LG Stendal, 08.05.2013 - 22 S 122/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dem Geschädigten ein gewisses Auswahlermessen zusteht und er im Falle eines objektiv berechtigten Interesses auch einen entfernt ansässigen Sachverständigen beauftragen darf ( vgl. LG Stendal, U.v. 08.05.2013 - 22 S 122/12 - juris: Rn. 40 ).
  • AG Magdeburg, 28.01.2008 - 103 C 2302/07
    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte im Interesse der Vermeidung unnötiger Kosten gehalten, einen möglichst ortsansässigen oder jedenfalls ortsnahen Sachverständigen zu beauftragen ( vgl. AG Magdeburg, U.v. 28.01.2008 - 103 C 2302/07; AG Gießen, U.v. 22.05.2018 - 41 C 22/18 ).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Darüber hinaus blendet die Klägerin im Rahmen ihrer - sich zudem nur selektiv mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzenden rechtlichen Ausführungen - aus, dass die streitgegenständliche Rechnung für sich genommen gerade keine Indizwirkung entfaltet, da dies nach ebenfalls inzwischen gefestigter Rechtsprechung voraussetzt, dass die Rechnung auch tatsächlich beglichen wurde ( vgl. BGH, U.v. 19.07.2016 - VI ZR 491/15 ).
  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die Höhe der Nebenkosten sei einer gerichtlichen Prüfung entzogen, soweit sich die Gesamtkosten innerhalb eines angemessenen Niveaus bewegen, steht dies in einem erkennbaren Widerspruch zu der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH, von der abzuweichen das erkennende Gericht keine Veranlassung sieht ( vgl. BGH, U.v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15 - juris: Rn. 14 ff. sowie U.v. 24.10.2017 - VI ZR 61/17 - juris: Rn. 27; so auch OLG Hamburg, U.v. 26.09.2018 - 1 U 14/18 - juris: Rn. 22 ff. ).
  • OLG Bremen, 26.09.2018 - 1 U 14/18

    Zum Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten in Unterscheidung zwischen

    Auszug aus AG Gießen, 18.01.2019 - 41 C 397/18
    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die Höhe der Nebenkosten sei einer gerichtlichen Prüfung entzogen, soweit sich die Gesamtkosten innerhalb eines angemessenen Niveaus bewegen, steht dies in einem erkennbaren Widerspruch zu der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH, von der abzuweichen das erkennende Gericht keine Veranlassung sieht ( vgl. BGH, U.v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15 - juris: Rn. 14 ff. sowie U.v. 24.10.2017 - VI ZR 61/17 - juris: Rn. 27; so auch OLG Hamburg, U.v. 26.09.2018 - 1 U 14/18 - juris: Rn. 22 ff. ).
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