Rechtsprechung
AG Bielefeld, 02.10.2001 - 41 C 549/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- zvi-online.de
BDSG § 35; BGB § 824
Zulässigkeit der Weitergabe des Eintrages einer verspäteten Forderungserfüllung durch Kreditauskunft innerhalb von drei Jahren ("Schufa-Erledigungsvermerk") - RA Kotz
SCHUFA-Einträge - Anspruch auf Löschung ?
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BDSG § 35; BGB § 824
Nichterfüllung einer fälligen Forderung: Kein Anspruch des Schuldners gegenüber der Schufa auf Untersagung der Weiterleitung dieser Information nach Zahlungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BDSG § 35; BGB § 824
Kein Anspruch des Schuldners gegenüber der Schufa auf Untersagung der Weiterleitung dieser Information nach Zahlungsausgleich - Bundesdatenschutzbeauftragte (Leitsatz)
Der Schuldner, der eine bei der Schufa gespeicherte offene Forderung ausgleicht, hat deshalb allein keinen Anspruch auf Löschung
Papierfundstellen
- DB 1984, 36
- DB 2002, 525
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77
Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen …
Auszug aus AG Bielefeld, 02.10.2001 - 41 C 549/01
Das Interesse und die Berechtigung der SCHUFA daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen ist seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. statt vieler BGH NJW 78, 2151, 2152).