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   AG Bielefeld, 02.10.2001 - 41 C 549/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13048
AG Bielefeld, 02.10.2001 - 41 C 549/01 (https://dejure.org/2001,13048)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 02.10.2001 - 41 C 549/01 (https://dejure.org/2001,13048)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 41 C 549/01 (https://dejure.org/2001,13048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvi-online.de

    BDSG § 35; BGB § 824
    Zulässigkeit der Weitergabe des Eintrages einer verspäteten Forderungserfüllung durch Kreditauskunft innerhalb von drei Jahren ("Schufa-Erledigungsvermerk")

  • RA Kotz

    SCHUFA-Einträge - Anspruch auf Löschung ?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BDSG § 35; BGB § 824
    Nichterfüllung einer fälligen Forderung: Kein Anspruch des Schuldners gegenüber der Schufa auf Untersagung der Weiterleitung dieser Information nach Zahlungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BDSG § 35; BGB § 824
    Kein Anspruch des Schuldners gegenüber der Schufa auf Untersagung der Weiterleitung dieser Information nach Zahlungsausgleich

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Leitsatz)

    Der Schuldner, der eine bei der Schufa gespeicherte offene Forderung ausgleicht, hat deshalb allein keinen Anspruch auf Löschung

Papierfundstellen

  • DB 1984, 36
  • DB 2002, 525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Auszug aus AG Bielefeld, 02.10.2001 - 41 C 549/01
    Das Interesse und die Berechtigung der SCHUFA daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen ist seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. statt vieler BGH NJW 78, 2151, 2152).
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