Rechtsprechung
AG Stuttgart, 22.03.2011 - 41 C 6848/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Reparaturaufwand für Verleihfahrzeug
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Integritätsinteresse beim verliehenen Kraftfahrzeug
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
130%-Grenze auch für verliehene Fahrzeuge!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erhöhter Reparaturaufwand auch bei verliehenem Fahrzeug
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Zum Integritätsinteresse im Rahmen der 130-Prozent-Regelung - Verleih ist keine Aufgabe der Eigentums- und Herrschaftsposition
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 22.03.2011 - 41 C 6848/10
- AG Stuttgart, 06.05.2011 - 41 C 6848/10
Papierfundstellen
- NZV 2012, 43
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus AG Stuttgart, 22.03.2011 - 41 C 6848/10
Diesbezüglich hat der BGH in gefestigter Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 23.05.2006, Aktenzeichen VI ZR 192/05, wie die Beklagtenseite richtig anführt, entschieden, dass wenn die vom Sachverständigen geschätzten fiktiven Reparaturkosten zwischen diesen Werten liegen, der Geschädigte die Reparaturkosten nur dann ersetzt verlangen kann, wenn er das Kfz mindestens 6 Monate weiter nutzt.
Rechtsprechung
AG Stuttgart, 06.05.2011 - 41 C 6848/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Integritätsinteresse für die Erstattungsfähigkeit des Reparaturaufwandes ist auch bei nicht ausschließlich persönlicher Nutzung und einem Reparaturaufwand von 130 % gewahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 115
Integritätsinteresse für die Erstattungsfähigkeit des Reparaturaufwandes ist auch bei nicht ausschließlich persönlicher Nutzung und einem Reparaturaufwand von 130 % gewahrt - rechtsportal.de
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 22.03.2011 - 41 C 6848/10
- AG Stuttgart, 06.05.2011 - 41 C 6848/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus AG Stuttgart, 06.05.2011 - 41 C 6848/10
Diesbezüglich hat der BGH in gefestigter Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 23.05.2006, Aktenzeichen VI ZR 192/05, wie die Beklagtenseite richtig anführt, entschieden, dass wenn die vom Sachverständigen geschätzten fiktiven Reparaturkosten zwischen diesen Werten liegen, der Geschädigte die Reparaturkosten nur dann ersetzt verlangen kann, wenn er das Kfz mindestens 6 Monate weiter nutzt.