Rechtsprechung
LG Berlin, 17.07.2014 - 41 O 293/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 S 1 VVG, § 26 Abs 1 S 1 VVG, § 28 VVG, § 88 VVG
Anspruch auf Leistung aus der Kfz.-Kaskoversicherung nach Fahrzeugdiebstahl - verkehrslexikon.de
Schadensanzeige durch Repräsentanten und Kaskoversicherung nach Fahrzeugdiebstahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus LG Berlin, 17.07.2014 - 41 O 293/11
In der Kraftfahrtversicherung hat der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass das versicherte Fahrzeug ihm tatsächlich entwendet worden ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82, VersR 1984, 29 m.w.N.). - BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75
Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei …
Auszug aus LG Berlin, 17.07.2014 - 41 O 293/11
Er soll sich ohne eigene Nachforschungen regelmäßig darauf verlassen können, in der Schadensanzeige alle Tatsachen wahrheitsgemäß mitgeteilt zu bekommen, die er benötigt, um sich allein aufgrund der Angaben des Versicherungsnehmers ein zutreffendes Bild von dem Schadensfall machen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - IV ZR 83/75, VersR 1976, 849). - BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus LG Berlin, 17.07.2014 - 41 O 293/11
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer (oder ein anderer Berechtigter) das versicherte Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es später gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat (vgl. zum Ganzen etwa BGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94, VersR 1995, 909 = NZV 1995, 394; Römer, NJW 1996, 2329 ff. m.w.N.). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus LG Berlin, 17.07.2014 - 41 O 293/11
Für das Mindestmaß an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls erschließen lässt, hat der Versicherungsnehmer jedoch den vollen Beweis zu erbringen (vgl. auch noch BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, VersR 1991, 917 = NJW-RR 1991, 983).