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Rechtsprechung
   LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05   

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https://dejure.org/2007,20950
LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05 (https://dejure.org/2007,20950)
LG Essen, Entscheidung vom 17.09.2007 - 41 O 45/05 (https://dejure.org/2007,20950)
LG Essen, Entscheidung vom 17. September 2007 - 41 O 45/05 (https://dejure.org/2007,20950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2, 6 LFBG, §§ 3, 5 UWG, § 11 (1) Nr. 2 + 4 LFBG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebes von pflanzlichen Arzneimittelpräparaten im geschäftlichen Verkehr; Unterlassung irreführender Werbung im geschäftlichen Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06

    Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines einem lebensmittelrechtlichen

    Auszug aus LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05
    Die Stoffe sind als solche nämlich nicht verbreitet, weder Hersteller, noch Händler, noch Verbraucher nutzen sie allgemein in diesem Sinne (vgl. hierzu: Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 3 U 279/06).
  • LG Flensburg, 03.07.2002 - 6 O 138/97
    Auszug aus LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05
    Das Ergebnis der Begutachtung deckt sich mit Erkenntnissen aus anderen Gerichtsverfahren, die auch hinsichtlich des Coenzyms Q 10 in verschiedenen Entscheidungen niedergelegt sind (z.B.: OLG München, Urteil vom 22.03.06 Aktenzeichen: 1 HK o 1930/06; Landgericht Flensburg, Urteil vom 03.07.2002, Aktenzeichen: 6 O 138/97).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 103/03

    Funktionsarzneimittel bei wissenschaftlichen Rätseln

    Auszug aus LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05
    Als eine Form der Lebensmittel gelten sog. Nahrungsergänzungsmittel, die wegen ihres Nährwertes verzehrt werden, um die tägliche gewöhnliche Nahrung gesunder Menschen zu ergänzen (vgl. z.B. OLG Köln, Urteil vom 15.07.05, Az.: 6 U 103/03).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00

    "L-Glutamin"; Würdigung von Werbeaussagen; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05
    Der Bundesgerichtshof hat dazu mehrfach entschieden, dass ein verständiger Durchschnittsverbraucher im allgemeinen nicht annimmt, ein Nahrungsergänzungsmittel sei ein Arzneimittel, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. z.B. BGH, WRP 2003, 883 ff.).
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

    Auszug aus LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05
    Die Klagebefugnis des Klägers ist vom OLG Hamm wiederholt festgestellt worden (vgl. z.B. Urteil vom 24.10.2006 Az.: 4 U 8/06 OLG Hamm, 44 O 161/04 LG Essen).
  • LG Essen, 21.11.2005 - 44 O 161/04

    SonstigesWettbewerbsrecht, Zivilrecht

    Auszug aus LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05
    Die Klagebefugnis des Klägers ist vom OLG Hamm wiederholt festgestellt worden (vgl. z.B. Urteil vom 24.10.2006 Az.: 4 U 8/06 OLG Hamm, 44 O 161/04 LG Essen).
  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 4 U 202/07

    Anforderungen an die wissenschaftliche Gesichertheit von Werbeaussagen

    Zum einen haben diese beiden Verfahren, nämlich das Verfahren 41 O 45/05 LG Essen = 4 U 1/08 OLG Hamm) jeweils unterschiedliche Streitgegenstände.
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 28.11.2006 - 41 O 45/05   

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https://dejure.org/2006,31577
LG Aachen, 28.11.2006 - 41 O 45/05 (https://dejure.org/2006,31577)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.11.2006 - 41 O 45/05 (https://dejure.org/2006,31577)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. November 2006 - 41 O 45/05 (https://dejure.org/2006,31577)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 168/82

    Abtretung des Ersatzanspruchs des Absenders aus der Transportversicherung

    Auszug aus LG Aachen, 28.11.2006 - 41 O 45/05
    Denn einem Assekuradeur steht es frei, anstatt als Prozeßstandschafter für den Versicherer für eigenen Namen (hier: aufgrund Abtretung) zu klagen (vgl. OLG Hamburg, Versicherungsrecht 1982, 872, insoweit vom BGH, Versicherungsrecht 1985, 753 nicht beanstandet).

    Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin nach ihrem eigenem Vortrag bereits für die beteiligten Versicherer am 26.9.2002 Schadensregulierung vorgenommen hat, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt etwaige Ansprüche gegen die Beklagte Kraft Gesetzes auf die Transportversicherer gemäß § 67 Absatz 1 VVG - insoweit ist deutsches Recht anwendbar (vgl.: BGH, VersR 1985, 753) - übergegangen sind.

    Somit war die ... Ltd. zum Zeitpunkt der Abwicklungserklärung am 3.12.2003 nicht mehr Forderungsinhaberin, so dass die Abtretung ins Leere geht und unwirksam ist (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1985, 753).

  • OLG Hamburg, 04.02.1982 - 6 U 188/80

    Schadensersatz wegen Transports von Haselnüssen in einem mit Chemikalien

    Auszug aus LG Aachen, 28.11.2006 - 41 O 45/05
    Denn einem Assekuradeur steht es frei, anstatt als Prozeßstandschafter für den Versicherer für eigenen Namen (hier: aufgrund Abtretung) zu klagen (vgl. OLG Hamburg, Versicherungsrecht 1982, 872, insoweit vom BGH, Versicherungsrecht 1985, 753 nicht beanstandet).
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