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LG Coburg, 20.07.2004 - 41 T 75/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Coburg, 20.11.2003 - 11 C 477/03
- LG Coburg, 10.03.2004 - 33 S 120/03
- AG Coburg, 28.04.2004 - 11 C 477/03
- LG Coburg, 20.07.2004 - 41 T 75/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung
Auszug aus LG Coburg, 20.07.2004 - 41 T 75/04
Nach dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes zum 1.1.2002 sind jedoch wegen der erweiterten Bedeutung der mündlichen Verhandlung Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung regelmäßig auch dann gemäß § 91 Abs. 1 ZPO als notwendig anzusehen und als erstattungsfähig zu behandeln, wenn die Partei anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet hat (vgl. OLG Celle JurBüro 2003, 395; OLG München JurBüro 2003, 645; ständige Praxis der Kostenfestsetzung beim Landgericht).
- FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
Reisekosten; Kosten der Rechtsverfolgung; Teilnahme an Gerichtsverhandlung; …
Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe. - FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
Objektive Sachdienlichkeit von Aufwendungen zur Rechtsverfolgung aus Sicht eines …
Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.